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Auslegungs-/Validierungsbericht & Protokolle

Normen & Prüfung · 6 Min · Aktualisiert 02. August 2026

Zu jeder Planung lässt sich ein Bericht erzeugen, der die gesetzten Melder bzw. Lautsprecher mit den Normvorgaben abgleicht und die Stückliste enthält.

Der Bericht heißt in der Überschrift „Auslegungs-/Validierungsbericht (Selbstprüfung der automatischen Auslegung)“ – und genau das ist er: Er prüft die automatische Auslegung gegen die in PlanWerke hinterlegten Regeln. Er ist kein Abnahmeprüfbericht und ersetzt weder die fachplanerische Prüfung noch die Abnahme.

Grundlagen und Herkunft des Ergebnisses

Am Ende jedes Berichts steht, woraus er entstanden ist: die Regelsatz-Version (sie wird hochgesetzt, sobald sich ein Grenzwert oder eine Auslegungsregel ändert), der Zeitpunkt der Erstellung, die zugrunde liegenden Normausgaben und die Eingaben – Schutzumfang samt Herkunft (Projektvorgabe oder nur für diese Sitzung abgefragt), Melderart, Montageort, Zentralen-Hersteller, Standort des Bauvorhabens und die Normausgabe der Bestandsanlage. Damit bleibt ein exportierter Bericht nachvollziehbar, auch wenn PlanWerke sich weiterentwickelt.

Fehlt eine dieser Angaben, steht dort ausdrücklich „nicht angegeben“, und ein Hinweis fasst alle fehlenden zusammen. Das ist Absicht: Eine fehlende Vorgabe wird benannt, nicht durch einen Standardwert ersetzt. Wer die Lücke schließen will, ergänzt sie im Planungsumfang des Projekts.
  • Rauchmelder: Überwachungsflächen, Erfassungsradien, Melderart und Montageort.
  • Flure: Die DIN-Höchstabstände (max. 15 m zwischen Meldern, 7,5 m zum Flurende) werden geprüft und, wo nötig, zusätzliche Melder gesetzt. Auch geknickte (L-förmige) Flure werden jetzt automatisch als Flur erkannt; die Zusatzmelder folgen der tatsächlichen Flur-Mittellinie um die Ecke herum. Nur bei sehr großen/komplexen Grundrissen, für die sich keine Mittellinie bestimmen lässt, bleibt es bei der geraden Flur-Achse und der Bericht weist den Knick mit einer Warnung zur manuellen Prüfung aus.
  • Handfeuermelder (NAM-Zeichen) erscheinen als eigene Kennzahl samt Hinweiskasten: wie viele im Plan stehen und wie viele davon aus der automatischen Ableitung entlang der Rettungswege stammen. Sie werden nicht ausgelegt (kein Erfassungsradius) und stehen deshalb nicht in der Raumtabelle; die Voreinstellungen der Ableitung (Höchst-Laufweg, Montagehöhe) sind ausdrücklich als Planungs-Voreinstellungen gekennzeichnet, nicht als Normwerte.
  • Sprachalarm: erreichte Pegel, Abdeckungsgrad und Überlast-Hinweise.
  • Die Daten lassen sich als CSV exportieren oder über IFC/BCF weitergeben.

BMA-Anlagenbeschreibung (DIN 14675)

Ist im Melder-Panel die Kategorie-Auswahl „Melderkategorie je Raumnutzung (DIN 14675)“ aktiv, enthält der Validierungsbericht zusätzlich eine Anlagenbeschreibung: den Schutzumfang aus dem Projekt-Planungsumfang (Vollschutz, Teilschutz, Rettungswege oder Einrichtungsschutz), je Raum die abgeleitete Nutzung, die gewählte Melderkategorie (Rauch/Wärme/Multisensor) mit Begründung sowie die nominale Melderzahl, dazu Summen je Kategorie.

Die nominale Melderzahl der Anlagenbeschreibung ist eine planerische Größenordnung (Fläche ÷ Deckungsfläche). Maßgeblich für Anzahl und Position bleibt die geometrische DIN-14676-Auslegung in der Raumtabelle des Berichts. Lief die Platzierung ohne Kategorie-Auswahl, kennzeichnet der Bericht die Kategorien ausdrücklich als Empfehlung.

Sprache

Beide Berichte folgen der eingestellten Sprache – als HTML zum Drucken ebenso wie in der CSV-Auswertung. Im Validierungsbericht der Melderplanung: Kopfzeilen, Kennzahlen, Status je Raum, die Hinweise (Flur, Dachschräge, herstellerzertifizierte Überwachungsfläche) und die BMA-Anlagenbeschreibung mit Nutzung, Melderkategorie und Begründung. Im Akustik-Prüfbericht der Sprachalarmierung: Kennzahlen, Versorgungsbereiche, Beschallungszonen, die Leistungsbilanz je 100-V-Linie, die Datenbasis der Lautsprecher und die Norm-Checkliste samt Begründungen. Zahlen erscheinen in der jeweiligen Landesschreibweise; Aufbau, Spalten und das Semikolon als Trennzeichen der CSV bleiben in beiden Sprachen gleich, damit sich Dateien weiterverarbeiten lassen. Ob ein Punkt der Checkliste besteht, entscheiden allein die Zahlen – das Ergebnis ist sprachunabhängig.

Normbezeichnungen (DIN 14676-1, DIN 14675, DIN VDE 0833-2) bleiben in beiden Sprachen unverändert. Der Akustik-Prüfbericht der Sprachalarmierung folgt der Sprache ebenso wie die Hinweise der Flur-Regel und die Gründe übersprungener Räume. Die von PlanWerke selbst vergebenen Raumnamen aus DXF-/PDF-Plänen („Raum 1“, „Raum 2“ …) bleiben in beiden Sprachen gleich, damit ein Raum im Bericht so heißt wie im Viewer.
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