Zum Inhalt springen

Bestand, Neu und Entfall – Erweiterung statt Neubau

Rauchmelder-Planung · 3 Min · Aktualisiert 01. August 2026

Der häufigste Fall in der Praxis ist die Erweiterung einer vorhandenen Anlage, nicht der Neubau. PlanWerke plante bisher immer neu – ein Bestandsmelder, der nach einer älteren Normausgabe gesetzt wurde, fiel im Validierungsbericht als „unter DIN-Minimum“ durch, obwohl an ihm gar nichts geplant wird. Deshalb trägt jeder Melder jetzt eine Kennzeichnung.

  • „Neu“ ist die Voreinstellung: der Melder gehört zum aktuellen Planungsstand und wird wie bisher bewertet.
  • „Bestand“ heißt: vorhanden und übernommen. Ein Raum, dessen Melder sämtlich Bestand sind, wird im Prüfbericht nicht neu bewertet – er bekommt den eigenen Status „Bestand (nicht neu bewertet)“ und zählt nicht als Mangel.
  • „Entfall“ heißt: vorhanden, wird zurückgebaut. Solche Geräte bleiben in Plan und Stückliste sichtbar (sonst baut sie niemand zurück), zählen aber in keiner Auslegung mehr mit – ein Raum, in dem alle Melder entfallen, fällt bewusst auf, denn dort bleibt keine Überwachung übrig.
  1. 1
    Melder kennzeichnen
    Gerät im Plan anklicken; im Eigenschaften-Reiter steht die Zeile „Bestand / Neu“ mit den drei Knöpfen – bei Meldern unter Melderart und Montageort, bei Lautsprechern und EMA-Geräten unter dem Gerätetyp. Die Angabe wird mit den Platzierungen im Projekt gespeichert.
  2. 2
    Prüfbericht lesen
    Der Validierungsbericht führt eine zusätzliche Kennzahl „Bestand (nicht bewertet)“ und weist an jedem betroffenen Raum aus, dass er nicht nachbewertet wurde. Räume mit gemischtem Bestand – also mindestens einem neu geplanten Melder – werden vollständig geprüft.
  3. 3
    Stückliste prüfen
    Die CSV-Stückliste der Melder führt die Spalte „Bestand/Neu“, sodass Bestand, Neuplanung und Entfall in der Weiterverarbeitung unterscheidbar bleiben.
  4. 4
    Plan und Legende lesen
    Im Plan sind die drei Kennzeichnungen direkt zu sehen: Neu geplante Melder behalten die Farbe ihrer Melderart (Rauch orange, Wärme blau), Bestandsmelder sind neutral grau und treten zurück, entfallende sind rot und durchgestrichen. Die Legende teilt jede Melderart nach Bestand, Neu und Entfall auf, sobald mindestens ein Bestands- oder Entfall-Melder im Plan liegt – bei reiner Neuplanung bleibt sie unverändert einzeilig.
  5. 5
    In CAD weiterarbeiten
    Der DXF-Export legt Bestand und Entfall auf eigene Layer („PW_Melder_Bestand“, „PW_Melder_Entfall“ samt der zugehörigen Erfassungs-Layer); neu geplante Melder bleiben auf „PW_Melder“. So lassen sich die drei Stände in CAD getrennt ein- und ausblenden.
  6. 6
    Normausgabe der Bestandsanlage festhalten
    Im Planungsumfang steht im BMA-Schritt unter dem Standort das freiwillige Feld „Normausgabe der Bestandsanlage“ – etwa „DIN VDE 0833-2:2009-06“, wie es in deinen Bestandsunterlagen steht. Der Prüfbericht nennt die Ausgabe dann neben dem Bestandshinweis, sobald es Bestandsräume gibt. Die Angabe ist rein dokumentierend: Sie ändert nichts an der Berechnung, und es wird keine ältere Grenzwerttabelle nachgerechnet.
  7. 7
    Auslegung prüfen
    Alles, was den Zustand NACH der Maßnahme beschreibt, rechnet ohne die als Entfall gekennzeichneten Geräte: die Raumabdeckung und DIN-Mindestanzahl im Prüfbericht, die 100-V-Leistungsbilanz, die Schalldruck-Heatmap samt Bereichs- und Zonenauswertung sowie Ringe, Adressen und Meldergruppen im Anlagenplaner. Der Abzug wird jedes Mal benannt – als Kennzahl „Melder Entfall“ bzw. „davon Entfall“ im Prüfbericht, als Zeile in der SAA-CSV, als Hinweis am betroffenen Raum und als Satz in der Übernahme-Meldung des Anlagenplaners. Bestandsgeräte fallen nirgends heraus: Sie hängen nach der Maßnahme weiter am Ring und an der Verstärkerlinie.
  8. 8
    Checkliste „wesentliche Änderung?“ ausfüllen
    Direkt darunter liegt die ausklappbare Checkliste. Sechs Fragen – vier zu den Merkmalen aus DIN 14675-1, Anhang O (Kategorie des Schutzumfangs, überwachter Bereich, Systemtechnik, Leistungsmerkmale/Funktionen), zwei zu den ausdrücklich dagegen sprechenden Fällen – jeweils mit Ja, Nein oder Unklar zu beantworten; ein erneuter Klick hebt die Antwort auf. Darunter trägst du im Begründungsfeld deine Einstufung ein. Der Prüfbericht gibt beides als Abschnitt „Entscheidungsvorlage“ aus, samt Fundstelle je Frage.
Die Checkliste entscheidet nichts. Ob eine Änderung „wesentlich“ ist – und damit die gesamte Anlage auf den aktuellen Normstand zu ziehen und abzunehmen ist –, ist eine fachliche Bewertung mit Ermessensspielraum; im Zweifel entscheidet ein bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger oder die Baugenehmigungsbehörde. PlanWerke zählt nur, wie viele Antworten in welche Richtung deuten, und weist darauf hin, wenn sie sich widersprechen. Eine Einstufung „wesentlich ja/nein“ wird weder gespeichert noch berechnet.
„Bestand – nicht neu bewertet“ ist eine Aussage über den Umfang der Prüfung, keine Aussage darüber, dass die Bestandsanlage zulässig ist. Ob eine Änderung „wesentlich“ ist und damit die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auslöst, entscheidet der Fachplaner – niemals diese Software.
Die Farbgebung im Plan ist eine Darstellungskonvention von PlanWerke, keine Normvorgabe. Sie folgt bewusst nicht dem Bauvorlagen-Schema (rot = neu, gelb = Rückbau, schwarz = Bestand), weil die Farbe im Melderplan bereits die Melderart trägt. Die Kennzeichnung gilt für alle drei Gewerke: Melder, Lautsprecher der Sprachalarmanlage und EMA-Geräte.
War das hilfreich?