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Prüfen im Viewer: Norm-Befunde und TAB-Abstimmung

Normen & Prüfung · 4 Min · Aktualisiert 21. August 2026

Rechts in der Icon-Schiene des Viewers gibt es den Reiter „Prüfen“ (Häkchen-Dokument, unterhalb der Gewerke). Er sammelt, was der Viewer ohnehin laufend prüft, an einer Stelle – vorher waren die Befunde über mehrere Panels verteilt. Der Schritt „Prüfen“ in der Ablauf-Leiste und die Pill „Prüfen“ rechts in der Werkzeugleiste führen ebenfalls dorthin.

Die Ampel in der Werkzeugleiste

  • Rot: mindestens ein Norm-Fehler – z. B. ein Raum, dessen Auslegung nicht erfüllt ist, eine doppelt vergebene Meldernummer oder eine unzureichende Wandmontage (DIN 14676-1 Anhang B).
  • Gelb: Norm-Hinweise – prüfwürdig, aber Ermessen der Fachplanung (z. B. fehlende Raumhöhe mit Annahme, übersprungene Räume, Kollisionen zwischen Modellen).
  • Blau: keine Norm-Befunde, aber offene TAB-Abstimmungspunkte – die gibt es praktisch immer, solange eine TAB zugeordnet ist.
  • Grau: weder Befunde noch TAB-Zuordnung.

Abschnitt „Norm-Prüfung“

Die Zeilen sind dieselbe Bewertung, die auch der Validierungsbericht ausgibt – der Reiter rechnet nichts neu, er ordnet nur zu. Rote Zeilen sind objektive Norm-Verstöße, gelbe sind Hinweise. Wo möglich, springt „Zeigen“ direkt zum betroffenen Gerät oder in den passenden Reiter (Räume, Kollisionen). Der vollständige Bericht bleibt über „Validierungsbericht öffnen“ erreichbar.

Abschnitt „TAB-Abstimmung“

Ist dem Projekt im Planungsumfang eine TAB aus dem Katalog zugeordnet, listet der Abschnitt deren Festlegungen als Abstimmungspunkte – gruppiert nach Wirkung: Platzierung (z. B. Meldergruppen-Konventionen), Zentralen-Peripherie (FBF/FAT/FSD, Blitzleuchte, Aufschaltung), Ausgabe & Dokumente (Laufkarten, Feuerwehrplan) und „Zur Kenntnis“ (Instandhaltung, Kosten). Jeder Punkt trägt den Seitenbeleg; als unsicher ausgewertete Punkte und OCR-Quellen sind gekennzeichnet, ausdrücklich nicht geregelte Themen stehen als eigene Liste.

Widerspricht ein ausdrücklich gesetzter Planungswert einer belegten TAB-Angabe – etwa mehr automatische Melder je Meldergruppe, als die TAB nennt –, erscheint zusätzlich ein gelber Abweichungs-Hinweis mit Fundstelle. Er stellt eine Inkonsistenz zweier Projektangaben fest („kein Normverstoß – mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen“) und wird nie als Fehler gewertet; verglichen wird nur gegen ausdrücklich gesetzte Werte, nie gegen Annahmen.

TAB-Punkte sind bewusst nie rot oder grün: Sie sind Vorschläge zur Prüfung, keine Pass/Fail-Befunde. Ob eine Anschlussbedingung erfüllt ist, kann nur die zuständige Brandschutzdienststelle bestätigen – die Abstimmung bleibt Aufgabe der Fachplanung. Auch „keine TAB im Katalog“ heißt nicht, dass keine Anforderungen bestehen.
  • Ohne TAB-Zuordnung bietet der Abschnitt den Sprung in den Planungsumfang an – dort wird die TAB aus dem Kreis des Standorts vorgeschlagen oder per Suche gewählt.
  • Die Festlegungen werden erst beim Öffnen des Reiters geladen – der Katalog belastet den Viewer sonst nicht.
  • Fällt ein zugeordnetes Dokument bei einer Katalog-Aktualisierung weg, sagt der Reiter das („neu zuordnen“) statt still eine andere Ausgabe zu verwenden.
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