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Bodenseekreis

QUELLE · TAB Landratsamt Bodenseekreis, Brand- und Bevölkerungsschutz (Bodenseekreis) – Ausgabestand 2025-01, Ausgabe 01/2025
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBaurechtlich geforderte BMA sind zwingend über einen Konzessionär auf die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben aufzuschalten. Die TAB gilt für Neuanlagen sowie wesentliche Erweiterungen oder Änderungen an Bestandsanlagen im gesamten Landkreis Bodenseekreis. Konzessionäre sind Siemens AG (Ulm) und Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Leipzig).S. 4 · 2025
AlarmempfangsstelleBrandalarmmeldungen werden über die Notruf- und Serviceleitstelle des Konzessionärs sofort an die Integrierte Leitstelle Bodensee-Oberschwaben geroutet. Störmeldungen und FSD-Sabotagemeldungen werden durch die Serviceleitstelle des Konzessionärs oder eine nach DIN/VdS zertifizierte, rund um die Uhr besetzte Stelle bearbeitet.S. 15, 16 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE darf ausschliesslich Brandalarme weiterleiten; Test- und Wartungsalarme zur ILS sind unzulässig. Die Übertragung muss nach dem 'Zwei-Wege-Prinzip' erfolgen: primär über Telekom-Hauptanschluss, sekundär über Mobilfunknetz. Die Anlagennummer beginnt mit 'FFN' und ist gut lesbar auf dem Gehäuse anzubringen.S. 8, 9 · 2025
Feuerwehr-InformationszentraleFBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662), Laufkarten und Feuerwehrplan sind gemeinsam in einer FIZ einzubauen. Die FIZ ist im Eingangsbereich auf Anfahrtsebene zu installieren (Einbauhöhe Unterkante 1.100–1.400 mm); der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Die FIZ erhält einen Profil-Halbzylinder der örtlichen Feuerwehr-Schließung.S. 9, 10 · 2025
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Alarme sind im alphanumerischen Anzeigeteil des FAT in einem festgelegten Zeichenschema darzustellen: Zeichen 1–9 enthalten Meldergruppen- und Meldernummer, Zeichen 10–20 die Melderart (abgekürzt), Zeichen 21–36 Raum/Besonderheiten/Löschanlage, Zeichen 37–40 die Geschossangabe.S. 10 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs sind FSD der Kategorie 3 (VdS-konform) zu verbauen, eingebaut in Wandnähe zum FIZ-Zugang auf ca. 1,20 m Höhe. Das FSD muss mindestens 2 Gebäudehauptschlüssel mit Einzelüberwachung enthalten; der genaue Standort ist in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle festzulegen. FSD und FSE dürfen nicht dieselbe Schließung verwenden.S. 5, 6, 12, 13, 14 · 2025
FreischaltelementDas FSE (mit VdS-Zulassung) ist im Bereich des FSD zu montieren und wird als eigene Meldergruppe (99 oder 999) mit separater Laufkarte angeschlossen. Bei Auslösung des FSE dürfen anlagentechnische Einrichtungen wie Räumungsalarm, RWA oder Brandschutztore nicht angesteuert werden. Das FSE ist mit einem roten 'F' zu kennzeichnen.S. 15 · 2025
BlitzleuchteDer FSD-Standort ist mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen; ist diese von der Grundstückszufahrt nicht erkennbar, sind weitere rote Blitzleuchten mit Richtungspfeilen nach DIN 4066 zu installieren. Im Zuständigkeitsbereich der Brandschutzdienststelle Friedrichshafen gelten Sonderregeln: Unteranlagen/weitere Gebäude werden mit grüner Blitzleuchte markiert, Löschwassereinspeisestellen erhalten blaue Blitzleuchten.S. 14, 15 · 2025
MeldergruppenJede Meldergruppe erhält eine eigene Laufkarte. Besondere automatische Melder (z. B. Ansaugrauchmelder, linienförmige Melder, Flammenmelder) sind je nach Auswerteeinheit als eigene Meldergruppe darzustellen. Das FSE wird in einer eigenen Meldergruppe (99 oder 999) geführt.S. 11, 15 · 2025
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind mit Gruppen- und Meldernummer (z. B. 17/1) in rot/weiss oder schwarz/weiss auf dauerhaften Kunststoff- oder Metallschildern zu beschriften; Aufkleber sind unzulässig. Die Mindestschriftgrösse richtet sich nach der Raumhöhe: bis 6 m mind. 16 mm, bis 8 m mind. 20 mm, bis 12 m mind. 30 mm, bis 16 m mind. 40 mm. Handfeuermelder werden mit Gruppen- und Meldernummer hinter der Glasscheibe in schwarz, mindestens 10 mm Schriftgrösse, beschriftet.S. 11 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach DIN 14675 im Format DIN A4 zu erstellen. Für die Zuständigkeitsbereiche der Brandschutzdienststellen Friedrichshafen und Überlingen sind Laufkartengrösse, Anzahl und Layout gesondert in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 11, 12 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageGrundsätzlich wird je Melderart eine Laufkarte zur Prüfung eingereicht (sowie eine für das FSE). Bei Löschanlagen ist zusätzlich je Betriebsstelle der ortsfesten Löschanlage eine Linienlaufkarte vorzusehen.S. 11, 17 · 2025
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen bei der Brandschutzdienststelle eingereicht und freigegeben werden, bevor ein Aufschalttermin vergeben wird. Werden bauliche Änderungen vorgenommen, ist das BMA-Konzept einschliesslich der Laufkarten zu aktualisieren.S. 6, 11, 18 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 sowie den jeweiligen Ausführungsbestimmungen zu erstellen, bei der Brandschutzdienststelle einzureichen und freizugeben. Er muss im FIZ hinterlegt sein und vor Vergabe des Aufschalttermins freigegeben vorliegen.S. 11, 12 · 2025
Abnahme und AbstimmungDer Aufschalttermin wird vom Landratsamt Bodenseekreis bzw. der zuständigen Brandschutzdienststelle bestimmt und erst nach Freigabe von Feuerwehrplan und Laufkarten vergeben. Am Aufschalttag müssen u. a. Sachverständigenabnahmeprotokoll, Wartungsvertrag und Errichterzertifizierung (DIN 14675) vorliegen; die Brandschutzdienststelle überprüft Melder stichprobenartig und erstellt ein Aufschaltungsprotokoll.S. 6, 7, 8 · 2025
InstandhaltungDie gesamte BMA ist gemäss DIN VDE 0833 Teil 1 regelmässig zu warten; ein schriftlicher Wartungsvertrag muss zum Aufschalttermin vorliegen und die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. Neuaufschaltungen, Abnahmen und Änderungen sind kostenpflichtig; bei Mängeln anfallende Wiederholungsabnahmen trägt der Betreiber.S. 6, 18 · 2025
Kosten und GebührenNeuaufschaltungen, Änderungen, Abnahmen und unterstützende Tätigkeiten an einer BMA sind kostenpflichtig; Wiederholungsabnahmen aufgrund von Beanstandungen ebenfalls. Fehlalarme (technisch, Täuschung oder mutwillig) werden nach der örtlichen Kostensatzung der Kommune auf Basis von § 34 Feuerwehrgesetz abgerechnet; Kosten für Fehlalarmierungen durch unsachgemässe Abmeldungen trägt der Anlagenbetreiber vollumfänglich.S. 9, 16, 18 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Bodenseekreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Bodenseekreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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