Landkreis Böblingen
QUELLE · TAB Landkreis Böblingen / Landratsamt Böblingen (Landkreis Böblingen) – Ausgabestand 2024-11
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) gemäß DIN EN 50136 erfolgt über einen Konzessionsnehmer (derzeit Siemens AG). Der Anschlussvertrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss mindestens 8–10 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionsnehmer oder zugelassenen Errichter vorliegen. Bei großen oder verteilten Objekten können alternative Anschaltmodelle (z.B. 'Campus-Lösung') in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle vereinbart werden.S. 4, 7, 8 · 2024
AlarmempfangsstelleAlle Alarme werden an den Einsatzleitrechner (ELR) der Integrierten Leitstelle Böblingen weitergeleitet. Bei Störung der ÜE ist der BMA-Betreiber verpflichtet, eingehende Feueralarme unverzüglich auf anderem Weg (z.B. Telefonanruf) an die Integrierte Leitstelle zu übermitteln.S. 4, 10 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im gesicherten Funktionsbereich der BMZ zu installieren. Betreiberseitig sind bereitzustellen: eine 230-V-Stromversorgung für die ÜE (im gleichen Stromkreis wie die BMZ), eine weitere 230-V-Versorgung für den NT/ONT, eine Ethernet-Verbindung zum Hausanschluss sowie eine mindestens 8-adrige Verbindungsleitung zur BMZ. Am Standort der ÜE muss Inhouse-Mobilfunkversorgung vorhanden sein; alternativ ist eine externe Antenne in Absprache mit dem Konzessionsnehmer möglich.S. 7 · 2024
Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehr-Erstinformationsstelle (FEIS) besteht aus FAT, FBF, einem Hängeschrank mit Registerfach, Meldergruppenplänen (A3, laminiert, mit Reitern) und Feuerwehrplan nach DIN 14095. Der Standort des FEIS ist mit der Brandschutzdienststelle im Vorfeld abzustimmen; vorzugsweise im gut zugänglichen Eingangsbereich, mit Kennzeichnung nach DIN 4066. Das Gehäuse ist als lackiertes Stahlblechgehäuse in Feuerrot (RAL 3000) mit abschließbarem Türsystem auszuführen.S. 18, 23 · 2024
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist Bestandteil der Feuerwehr-Erstinformationsstelle (FEIS) und hinter einer Klarglasscheibe anzubringen.S. 18, 23 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Gemäß DIN 14662 ist ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) zu installieren; bei Nebenmeldeanlagen oder abhängig von der Anlagengröße kann in Absprache mit der Brandschutzdienststelle darauf verzichtet werden. Das FAT soll mit einer ESPA-Schnittstelle V4.4.4 ausgestattet sein, um künftige Informationsübertragung an die Feuerwehr zu ermöglichen. Dafür ist eine bauseitige Leitungsverbindung zwischen FAT und ÜE-Montageort erforderlich.S. 8 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotIm Außenbereich in unmittelbarer Nähe zum FEIS ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ein Feuerwehrschlüsseldepot der Klasse FSD 3 (DIN 14675) einzubauen. Das FSD muss gut zugänglich und ausreichend beleuchtet sein; es öffnet bei Auslösung der BMA. Im FSD sind mindestens zwei Generalhauptschlüssel (GHS) zu deponieren; maximal 3 Unterschlüssel je Bund sind zulässig.S. 19, 22, 23 · 2024
FreischaltelementIm Nahbereich des FSD ist ein Freischaltelement (FSE) einzubauen. Die Auslösung des FSE darf keine Brandfallsteuerungen generieren. Das FSE ist an eine eigene Meldergruppe anzuschließen.S. 19, 23 · 2024
BlitzleuchteOberhalb des FSD/FSE ist eine rote Blitzleuchte zu installieren, die für anrückende Einsatzkräfte gut sichtbar ist. Abweichungen vom Einbauort sind mit der Brandschutzdienststelle im Vorfeld abzustimmen.S. 19, 22 · 2024
MeldergruppenFür jeden Löschbereich und jede Sprinklergruppe ist eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Erstreckt sich eine Sprinklergruppe über mehr als einen Brandabschnitt oder mehrere Geschosse, sind für jeden Brandabschnitt und jedes Geschoss Strömungswächter oder Vergleichbares einzubauen.S. 20 · 2024
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist mit Meldernummer und Meldergruppennummer von außen sichtbar zu beschriften (auch Melder in Zwischendecken und Unterböden). Die Beschriftung ist am Meldersockel anzubringen (nicht am Meldergehäuse) und entsprechend der Raumhöhe ohne Hilfsmittel lesbar.S. 24 · 2024
Laufkarten – FormatMeldergruppenpläne (Laufkarten) sind im Format DIN A3 mit aufgesetzten Reitern zu erstellen und auf Folienpapier auszuführen bzw. zu laminieren. Sie sind griffbereit am FEIS in einem mit 'Feuerwehr-Laufkarten' (DIN 4066) beschrifteten Kartenhalter zu lagern.S. 18, 24 · 2024
Laufkarten – SymbolikBrandmelder sind auf den Laufkarten durch Punkte mit Meldernummer richtig und erkennbar zu beschriften. Die Beschriftung an den Meldern selbst erfolgt in der Farbkombination rot/weiß oder schwarz/weiß und ist ohne Hilfsmittel lesbar anzubringen.S. 24 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageEs ist eine Laufkarte je Meldergruppe (Schutzbereich) zu erstellen; alle Schutzbereiche müssen abgedeckt sein. Die freigegebenen Laufkarten müssen am Tag der Abnahme vollständig vorliegen.S. 22, 24 · 2024
Laufkarten – AktualisierungMeldergruppenpläne sind regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen der BMA oder des Feuerwehrplans anzupassen. Bei Aktualisierungen müssen die geänderten Pläne an die zuständige Brandschutzdienststelle und ggf. weitere Behörden weitergeleitet werden.S. 18, 21 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Freigegebene Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind am FEIS zu hinterlegen und müssen am Tag der Aufschaltung vorliegen. Feuerwehrpläne sind mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Spätestens 6 Wochen vor dem Aufschalttermin müssen Feuerwehrpläne und Meldergruppenpläne der zuständigen Feuerwehr per E-Mail zur Prüfung vorliegen.S. 17, 18, 21 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt eine Funktionsprüfung (Abnahme) durch die zuständige Feuerwehr und Bauordnungsbehörde. Der Abnahmetermin muss mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufschaltung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Kann die Aufschaltung nicht innerhalb einer Stunde fehlerfrei abgeschlossen werden, wird sie abgebrochen; Folgetermine sind kostenpflichtig.S. 9, 17 · 2024
InstandhaltungEine ordnungsgemäße Instandhaltung der BMA gemäß DIN 14675 ist erforderlich. Die Nachweise über Errichtung und Wartung durch eine zertifizierte Fachfirma sind bei der Abnahme vorzulegen. Revisionsschaltungen, die länger als einen Tag dauern, sind bei der zuständigen Brandschutzdienststelle schriftlich anzuzeigen.S. 6, 10, 22 · 2024
Kosten und GebührenFür Kosten wird auf § 34 i.V.m. § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg verwiesen. Kosten für die Aufschaltung und eventuelle Folgetermine werden von den jeweiligen Städten bzw. dem Landratsamt erhoben und sind bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu erfragen. Fehlalarmierungen durch automatische BMA sind für den Betreiber in der Regel kostenpflichtig.S. 10, 18, 21 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Böblingen – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Böblingen – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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