Landkreis Esslingen
QUELLE · TAB Landkreis Esslingen, Amt für Katastrophenschutz und Feuerlöschwesen (Landkreis Esslingen) – Ausgabestand 2020-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA werden über die Hauptclearingstelle (HCL) der Firma Siemens an die Alarmempfangseinrichtung (AEE) bei der Integrierten Leitstelle Esslingen aufgeschaltet. Abweichende Errichter ('zugelassene Errichter') sind zulässig, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen und das Landratsamt Esslingen von Forderungen freistellen. Anträge sind an die HCL der Firma Siemens zu richten.S. 4 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmempfangseinrichtung (AEE) befindet sich bei der Integrierten Leitstelle Esslingen. Dort werden auflaufende Brandmeldungen angezeigt und ausgewertet; auf Basis der Alarm- und Ausrückeordnung werden Einsatzkräfte alarmiert.S. 4 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragung des Brandmeldesignals erfolgt von der Übertragungseinrichtung (ÜE) bzw. der Nebenclearingstelle (NCL) über die Hauptclearingstelle (HCL) und die Alarmempfangseinrichtung (AEE) der Firma Siemens zur Integrierten Leitstelle Esslingen. Eine Kopie des Wartungs-/Instandhaltungsvertrages ist bei Aufschaltung vorzulegen.S. 6 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZZur Ermöglichung des gewaltfreien Zugangs der Feuerwehr zu allen durch Brandmelder und/oder automatische Feuerlöschanlagen geschützten Räumen ist ein FSD zwingend erforderlich. Standorte von FSD, FIZ, Blitzleuchten und FSE sind vor der Projektierung in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr festzulegen.S. 6, 8 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleAn der Anlaufstelle der Feuerwehr ist eine Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) zu installieren, die mit lang nachleuchtenden Hinweisschildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' dauerhaft zu kennzeichnen ist; in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr ist auch 'FIZ' zulässig. Der Schrank ist mit einem automatischen Brandmelder (Kenngröße 'Rauch'), einer roten Blitzleuchte sowie ggf. Heizung und Beleuchtung auszustatten; ein abschließbarer Schrank erfordert einen PHZ der Feuerwehrschließung.S. 7, 8 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist nach DIN 14661 auszuführen und an der Anlaufstelle der Feuerwehr unterzubringen. Die Rückstellung der BMA nach einem Alarm erfolgt ausschließlich durch die Feuerwehr über das FBF; ein Zurückstellen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 7, 10 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist nach DIN 14662 auszuführen und muss einen Ereignisspeicher haben. Im alphanumerischen Anzeigeelement ist bei Alarmmeldungen rechts neben oder unterhalb der ausgelösten Meldergruppe/Einzelmelder die Melderart im Klartext anzuzeigen.S. 10 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ausschließlich ein FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 und VdS 2105 zu verwenden; die Mindesteinbauhöhe beträgt 0,80 m. Im FSD ist ein Generalhauptschlüssel (GHS) zu deponieren; bei Feuerlöschanlagen sind zwei GHS erforderlich. An einem Schlüsselring dürfen maximal drei Schlüssel deponiert werden. Zwischen Betreiber und der zuständigen Kommune ist eine privatrechtliche FSD-Vereinbarung abzuschließen.S. 5, 8, 9 · 2020
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist zwingend erforderlich und muss VdS-anerkannt sein. Es ist an eine eigene Meldergruppe aufzuschalten; seine Betätigung löst einen Brandmelderalarm aus, darf aber Brandfallsteuerungen nicht beeinflussen. Der Standort ist in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr festzulegen.S. 6, 9 · 2020
BlitzleuchteOberhalb des FSD ist eine rote Blitzleuchte anzubringen; bei unübersichtlichen Zugangssituationen sind weitere Blitzleuchten erforderlich. Für Sprinkleranlagen ist zusätzlich eine blaue Blitzleuchte, für Gaslöschanlagen eine grüne Blitzleuchte zu montieren. Die Positionierung der Blitzleuchten ist mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.S. 7, 8, 19 · 2020
MeldergruppenAlle Brandmelder sind mit einer Einzelmelderidentifikation einzurichten. Bei automatischen Feuerlöschanlagen ist für jeden Löschbereich eine eigene Meldergruppennummer vorzusehen; eine Kombination von automatischen Auslöseeinrichtungen und Handfeuermeldern auf einer gemeinsamen Meldergruppe ist nicht zulässig. Bei Sprinkleranlagen mit Strömungsmeldern muss jeder Strömungsmelder eine eigene Meldergruppennummer besitzen.S. 10, 19 · 2020
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppe und -nummer (z. B. '17/1') zu beschriften; bei mehr als 99 Meldergruppen sind dreistellige Bezeichnungen zu verwenden (z. B. '017/2'). Die Beschriftung erfolgt in schwarz/weiß (im Einzelfall rot/weiß, in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr) auf Kunststoff- oder Metallschildern; Aufkleber sind nicht zulässig. Die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m = 12,5 mm, bis 6 m = 16 mm, bis 8 m = 20 mm, bis 12 m = 30 mm, bis 16 m = 40 mm.S. 10, 11 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind in den Formaten A4 oder A3 zulässig. Alle Pläne und Laufkarten sind durch Laminierung oder anderweitige Beschichtung vor Nässe und Schmutz zu schützen.S. 7, 12 · 2020
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind nach DIN 14675 zu erstellen; bei Rauchansaugsystemen oder Linienmeldern ist der Überwachungsbereich auch auf der Rückseite in Rot zu umranden und der Standort der Auswerteeinheit darzustellen. Bei Meldern in Zwischendecken oder Doppelböden ist im Feld 'Bemerkungen' ein entsprechender Hinweis auf Leiter bzw. Bodenheber anzubringen. Bei Nutzung eines Feuerwehr-Schlüsselschranks ist die erforderliche Schlüsselnummer im Feld 'Bemerkungen' einzutragen.S. 12 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen werden je Meldergruppe zwei Laufkarten (A und B) benötigt; Laufkarte A zeigt den Weg zum Löschbereich, Laufkarte B den Weg zur Sprinklerzentrale. Für Gaslöschanlagen sind je zusätzlicher Meldergruppe ebenfalls zwei Laufkarten (A und B) vorzuhalten.S. 12, 19, 20 · 2020
Laufkarten – AktualisierungWesentliche Änderungen an der BMA sind der zuständigen Feuerwehr schriftlich mitzuteilen; dabei sind die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Änderung gültigen TAB einzuhalten. Eine explizite Frist für die Aktualisierung der Laufkarten ist nicht geregelt.S. 12 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 und den technischen Ausführungsbestimmungen des Landkreises Esslingen zu erstellen. Er muss vor Abnahme freigegeben sein und in der erforderlichen Anzahl vor Ort zur Verfügung stehen. Der Standort eines Feuerwehr-Schlüsselschranks ist in den Feuerwehrplan aufzunehmen.S. 7, 9, 16 · 2020
Abnahme und AbstimmungDie BMA wird gemäß DIN 14675 abgenommen. Vor der Projektierung ist Kontakt mit der zuständigen Feuerwehr aufzunehmen und Absprachen sind schriftlich zu dokumentieren; eine Mehrfertigung ist der unteren Baurechtsbehörde zuzuleiten. Zur Abnahme sind u. a. freigegebener Feuerwehrplan, Abnahmeprotokoll, Inbetriebsetzungsprotokoll, Wartungsvertrag sowie FSE, FSD und Laufkarten vorzulegen.S. 6, 12, 16, 18 · 2020
InstandhaltungPlanung, Montage und Instandhaltung der BMA dürfen nur durch nach DIN 14675 zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Zwischen Betreiber und Instandhalter sind Pflichten, Maßnahmen und Abschaltungen im Störungsfall vertraglich zu vereinbaren. Das Betriebsbuch ist gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 in unmittelbarer Nähe der Zentrale aufzubewahren und für die gesamte Betriebsdauer zuzüglich 5 Jahre zugänglich zu halten.S. 6, 12 · 2020
Kosten und GebührenDie Kosten für die Beschaffung der Profilhalbzylinder (PHZ) der Feuerwehrschließung werden dem Betreiber sofort in Rechnung gestellt. Der Betreiber trägt alle Kosten für Errichtung, Unterhaltung und Änderungen am FSD. Kosten für eine wiederholte Abnahme sind vom Betreiber zu tragen.S. 5, 14, 18 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Esslingen – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Esslingen – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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