Stadtkreis Freiburg im Breisgau
QUELLE · TAB Stadt Freiburg im Breisgau / Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Freiburg im Breisgau) – Ausgabestand 2020-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA an die Alarmempfangseinrichtung der ILS Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald erfordert einen schriftlichen Antrag (Formular Anlage 1.1) bei der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie einen privatrechtlichen Vertrag. Voraussetzungen sind ein zertifizierter Fachbetrieb nach DIN 14675, ein abgeschlossener Wartungsvertrag und ein mangelfrei abgenommener FSD. Mit Vertragsabschluss werden BMA-Nummer, IP-Adresse und Authentifizierungsdaten mitgeteilt.S. 10, 11 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmempfangseinrichtung ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald. An die ILS dürfen ausschliesslich Brandmeldungen, Gefahrstoffalarme, Revisionsmeldungen und Testmeldungen übertragen werden; alle übrigen VdS-Meldungen (Störung, Sabotage) sind an eine ständig besetzte Stelle des Betreibers weiterzuleiten.S. 7, 12, 13 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist Eigentum des BMA-Betreibers; die PN-Nummer muss dauerhaft lesbar am Gehäuse angebracht sein. Die Übertragungswege sind redundant nach DIN EN 50136 (DP4) und VdS 2471-S1 über zwei Wege (z. B. DSL + GPRS) auszuführen und über eine gesicherte, verschlüsselte Verbindung aufzuschalten. Das Übertragungsprotokoll richtet sich nach VdS 2465-2, -3.S. 12 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist jederzeit gewaltfreier Zugang zu allen durch Brandmelder bzw. Feuerlöschanlagen überwachten Bereichen zu gewähren, realisiert durch FSD (Klasse 3) in Verbindung mit FSE. Drei verantwortliche Personen des Betreibers müssen schriftlich benannt sein und innerhalb von 30 Minuten vor Ort erscheinen können; können sie nicht erreicht werden, verlässt die Feuerwehr nach maximal 30 Minuten die Einsatzstelle.S. 16, 30, 31 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) ist im Zugangsgeschoss nahe der Feuerwehranfahrtszone zu installieren; Lage und Anordnung sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, ggf. bei einem Ortstermin, festzulegen. Die FIZ muss mit FAT (DIN 14662), FBF (DIN 14661), Kartenhalter, Laufkarten, Feuerwehrplan, Betriebsbuch, Meldergruppenverzeichnis, Plantasche (DIN A4) und mindestens 3 Ersatzgläsern ausgestattet sein. Die FIZ wird mit einem Profilhalbzylinder (0–30 mm, Gesamtlänge 41,5 mm) der Feuerwehrschließung gesichert, der von der Brandschutzdienststelle gegen Entgelt geliefert und eingebaut wird.S. 14, 15, 16 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen und mit einem Halbzylinder der Feuerwehrschließung zu versehen. FBF, FAT und ggf. FGB werden ausschliesslich durch die Feuerwehr bedient; das Zurückstellen von Alarmen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 18, 19 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 mit Klartextanzeige der ausgelösten Meldergruppe auszuführen und mit einem Halbzylinder der Feuerwehrschließung zu sichern. Bei mehreren BMUZ ist ein FAT an der Erstinformationsstelle erforderlich.S. 14, 18 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs sind ausschliesslich FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 und VdS-Richtlinien zulässig; Einbauhöhe 80–140 cm über dem Fußboden, unmittelbar neben dem Zugang zur FIZ. Im FSD muss mindestens ein Generalhauptschlüssel (GHS) hinterlegt sein; die genaue Schlüsselanzahl ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bei einem Ortstermin festzulegen. FSD und hinterlegte Schlüssel sind elektronisch zu überwachen, die Sabotagemeldung darf nicht als Brandmeldung bei der ILS eingehen.S. 10, 16, 17, 18 · 2020
FreischaltelementDas FSE muss VdS-anerkannt sein, an eine eigene Meldergruppe der BMA aufgeschaltet werden und wie ein Handfeuermelder nach DIN 14675 bzw. DIN EN 54-11 angeschlossen sein. Es ist im Umkreis von höchstens 50 cm um das FSD einzubauen; seine Betätigung darf die Brandfallsteuerungen der BMA nicht beeinflussen.S. 18 · 2020
BlitzleuchteAm FSD-Standort ist eine Blitzleuchte nach DIN EN 54-23 (Farbe Feuerrot, RAL 3000) gut sichtbar oberhalb des FSD anzubringen; bei Unterzentralen ist Orange vorgeschrieben. In besonderen Fällen ist auch der Feuerwehr-Gebäudezugang mit einer Blitzleuchte zu kennzeichnen; Anzahl und Standorte sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Als Alternative im Gebäudeinneren kann ein Leitsystem mit DIN-4066-Schildern 'FIZ' und Richtungspfeil verwendet werden.S. 15, 17 · 2020
MeldergruppenFür jede Meldergruppe ist eine Einzelmelderidentifikation erforderlich. Je Löschbereich automatischer Feuerlöschanlagen ist eine eigene Meldergruppennummer vorzusehen; spezielle Brandmelder (Flammenmelder, Lüftungskanalmelder, lineare/optische/thermische Systeme, Rauchansaugsysteme) sind je Auswerteeinheit auf eine eigene Meldergruppe zu schalten. Das Dokument beschränkt die Anzahl verschiedener Schliessungen im Objekt auf maximal 3.S. 19, 20, 22, 24 · 2020
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer (Bsp. 37/1) in Rot/Weiss oder Schwarz/Weiss dauerhaft zu beschriften; Schriftgrösse mindestens 12,5 mm (bis 4 m Raumhöhe) bis 40 mm (bis 16 m), darüber nach DIN 1450-Formel (Raumhöhe in m geteilt durch 0,3). Nichtautomatische Handfeuermelder sind in Feuerrot (RAL 3000) auszuführen und mit Gruppen- und Meldernummer in Schwarzschrift mindestens 8 mm zu beschriften.S. 20, 21 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten; bei kleineren, übersichtlichen Objekten sind DIN A4-Karten zulässig. Laufkarten können auch als Meldergruppenbuch (DIN-A3-Blätter) vorliegen; ein Buch darf maximal 50 Pläne enthalten. Alle Pläne und Laufkarten sind durch Laminierung oder Beschichtung zu schützen; je Meldergruppe ist ein zweiseitiger farbiger Plan zu erstellen.S. 27 · 2020
Laufkarten – SymbolikSymbole sind nach DIN 14675 bzw. DIN 14034-6 zu verwenden (Anlage 6). Abweichend von DIN 14675 sind Zwischendeckenmelder mit nach oben zeigenden gelben Dreiecken, Zwischenbodenmelder mit nach unten zeigenden gelben Dreiecken und sichtbare Melder mit gelben Kreisen darzustellen. Entnahmestellen aus Löschleitungen, Wandhydranten Typ F und RWA-Bedienstellen sind mit Symbolen nach DIN 14034-6 (Symbol 51, 52 oder 53) zu kennzeichnen.S. 27 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen; bei Sprinkleranlagen sind je Meldergruppe zwei Laufkarten (Typ A und Typ B) erforderlich. Je nach Objekt kann es notwendig sein, mehrere Sätze von Laufkarten zu deponieren.S. 27, 28 · 2020
Laufkarten – AktualisierungVorabzüge der Feuerwehr-Laufkarten sind vor der Aufschaltung der BMA der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe per E-Mail als PDF einzureichen. Bei wesentlichen Änderungen an der BMA sind die Laufkarten entsprechend anzupassen.S. 27, 30 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen und bestehen mindestens aus Deckblatt, allgemeinen Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschossplänen. Die Pläne sind auf speziellem Papier bzw. bedruckbarer Folie anzufertigen und zu falten; einlaminierte Papierpläne werden nicht akzeptiert. Vorabzüge sind als PDF per E-Mail der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen; die Objektnummer/Alarmplannummer ist im Vorfeld zu beantragen.S. 28 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung ist eine feuerwehrtechnische Abnahme durch die Brandschutzdienststelle mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu vereinbaren; Voraussetzung ist ein mangelfrei abgenommener Sachverständigenbericht nach MVI Baden-Württemberg. Wiederholungsabnahmen infolge von Mängeln sind kostenpflichtig. Folgetermine/Nachabnahmen werden dem Betreiber separat in Rechnung gestellt; Abweichungen von den TAB bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Brandschutzdienststelle.S. 29, 30 · 2020
InstandhaltungDer Betreiber ist für die Funktionsfähigkeit der BMA inklusive ÜE und Übertragungsweg verantwortlich; ein schriftlicher Wartungsvertrag mit 24/7-Störungsbeseitigung ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung. Revisionen sind nur Mo–Fr zwischen 07:15 und 16:15 Uhr durchzuführen; ab 17:00 Uhr erfolgt eine automatische Rücksetzung in den Alarmzustand. Die Aufschaltgebühr deckt 12 Revisionen pro BMA und Jahr ab, weitere sind kostenpflichtig.S. 11, 26, 32 · 2020
Kosten und GebührenDie Antragsbearbeitung und Erstabnahme sind kostenpflichtig (Pauschale). Bei Fehlalarmen wird Kostenersatz nach der kommunalen Kostensatzung und § 34 (1) FwG Baden-Württemberg erhoben, unabhängig von Verschulden. Kostenpflichtig sind ferner Wiederholungsabnahmen, zusätzliche Revisionen über das Jahreskontingent hinaus sowie Leistungen der Feuerwehr bei Revisionsarbeiten.S. 27, 32, 33 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadtkreis) – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Feuerwehr Freiburg im Breisgau – Brandschutzangelegenheiten der Stadt (das FwG BW benennt keine Brandschutzdienststelle)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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