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Stadtkreis Heidelberg

QUELLE · TAB Berufsfeuerwehr Heidelberg (Heidelberg) – Ausgabestand 2020-05-05, Ausgabe Stand 10/2015, Abschnitt 2.4 aktualisiert 05.05.2020
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA im Stadtgebiet Heidelberg sind ausschliesslich auf die Brandmelde-Empfangszentrale der Berufsfeuerwehr Heidelberg aufzuschalten. Die Aufschaltung erfordert ein Planungsgespräch gemäss DIN 14675 sowie ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept. Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin bei einem zugelassenen Konzessionär einzureichen.S. 4, 5 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmierungen werden auf die Brandmelde-Empfangszentrale bei der Feuerwehrleitstelle der Berufsfeuerwehr Heidelberg aufgeschaltet. Störungs- und Sabotagemeldungen sind nach DIN 14675 und VDE 0833 an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen, jedoch ausdrücklich nicht an die Feuerwehr Heidelberg.S. 4, 16 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDas FSD-3 darf nur in Verbindung mit der Auslösung der Übertragungseinrichtung geöffnet werden. Der Hauptmelder darf ausschliesslich als Übertragungseinrichtung verwendet werden und darf das FSD bei einer Hauptmelderrevision nicht entriegeln.S. 6, 7 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer im Planungsgespräch festgelegte Feuerwehrzugang ist mindestens mit FSD-3, FSE, Blitzleuchte und FIZ auszustatten. Zugang zu allen Elementen muss jederzeit frei und nutzbar gehalten werden. Der Weg zum FIZ ist nach DIN 4066 mit Schildern der Grössen 105x297 mm bzw. 148x420 mm zu beschildern.S. 6, 8, 15 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleAlle Feuerwehrbedienelemente sind in einem FIZ zusammenzufassen, das möglichst nah am Gebäudezugang mit FSD anzuordnen ist; die genaue Lage ist im Planungsgespräch mit der Feuerwehr abzustimmen. Mindestbestandteile sind FBF nach DIN 14661, FAT nach DIN 14662 (mit Alarmhistorie und Klartext-Ortanzeige), sowie ein Behälter für Laufkarten im DIN-A3-Querformat. FSD und FIZ sind in einer Höhe von 1,20 m bis 1,40 m über dem Fussboden zu installieren.S. 6, 8 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 im FIZ einzubauen. Die BMA-Nummer ist dauerhaft und deutlich lesbar am FBF anzubringen. Bei Rückstellung der BMA am FBF darf die Blitzleuchte nicht deaktiviert werden.S. 8 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT nach DIN 14662 muss über eine Alarmhistorie zur Rückverfolgung verfügen. Zusätzlich zur Meldernummer ist in der zweiten Zeile im Klartext das betroffene Gebäude, das Auslösegeschoss und die Raumkennzeichnung anzuzeigen.S. 8 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD-3 nach aktuellen VdS-Richtlinien zu installieren (Unterkante 1,40 m, gemäss DIN 14675/4.1.2). Das FSD muss mit einem VdS-anerkannten Doppelbart-Umstellschloss der Schliessanlage 'Heidelberg' (Konzessionär Kruse GmbH) ausgerüstet sein. Im FSD sind zwei Generalhauptschlüssel in überwachten Profilhalbzylindern vorzuhalten; das FSD darf sich nicht verriegeln, bevor beide Schlüssel eingelegt und gesichert sind. Die Schlossbeschaffung ist mindestens 8 Wochen vor Aufschalttermin zu beantragen.S. 5, 6, 7 · 2020
FreischaltelementEin FSE ist in direkter Nähe (ca. 0,5 m) zum FSD zu installieren und mit einem Profilhalbzylinder der Feuerwehrschliessanlage 'Heidelberg' auszustatten. Bei Auslösung über das FSE müssen FSD entriegelt, Blitzleuchte aktiviert und Übertragungseinrichtung ausgelöst werden; Brandfallsteuerungen und Räumungssignale dürfen dabei nicht ausgelöst werden.S. 7 · 2020
BlitzleuchteDie Blitzleuchte ist als rote Blitzleuchte oberhalb des FSD auszuführen und muss von der Zufahrtsstrasse deutlich sichtbar sein. Sie muss bei jeder BMA-Auslösung aktiviert werden und darf weder durch 'Brandfallsteuerungen ab' noch durch 'Akustik ab' deaktiviert werden. Sie muss so lange in Betrieb bleiben, bis das FSD-3 wieder verriegelt ist. Ggf. erforderliche weitere Blitzleuchten sind in Abstimmung mit der Feuerwehr festzulegen.S. 7 · 2020
MeldergruppenBei selbsttätigen Löschanlagen ist je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie vorzusehen. Auswahl und Anordnung von Brandmeldern werden in DIN-Normen und VdS-Richtlinien geregelt; diese TAB enthält dazu keine weiteren Anforderungen, jedoch behält die Feuerwehr Heidelberg sich das Recht vor, im Planungsgespräch individuelle Anforderungen zu stellen.S. 9, 15 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; bei automatischen Meldern beträgt die Mindestgrösse 20x60 mm (gravierte Schilder, angepasst an die Raumhöhe nach DIN 1450 und DIN 14623); Beschriftungsklebeband ist nicht zulässig. Verdeckt eingebaute Melder sind mit runden Schildern von mindestens Ø 40 mm und Zusatz 'ZD' oder 'ZB' zu kennzeichnen.S. 9 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 nach DIN 14675 Anhang K zu fertigen und laminiert im FIZ zu deponieren. Zusätzlich ist ein zweiter Satz in DIN-A4-Papierform (farbig) in einem grünen Schnellhefter bzw. Ordner im FIZ zu platzieren.S. 13 · 2020
Laufkarten – SymbolikStandorte von Wandhydranten sind mit einheitlichen Symbolen nach DIN 14034-6 mit Angabe 'Typ S' oder 'Typ F' in die Laufkarten einzuzeichnen. Raum-, Geschoss- und Treppenraumbezeichnungen auf den Laufkarten müssen mit den tatsächlichen Bezeichnungen vor Ort übereinstimmen.S. 13 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageDer Laufkartenbehälter im FIZ muss so dimensioniert sein, dass alle erwarteten A3-Laufkarten in laminierter Form mit einer Reserve von 10 % hineinpassen. Es sind zusätzliche Laufkarten für den Weg FIZ–BMZ (roter Kartenreiter 'BMZ'), ggf. FIZ–SPZ (blauer Kartenreiter 'SPZ') sowie bei RAS-Anlagen entsprechende Karten zu erstellen.S. 8, 13 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind durch den Betreiber oder Nutzer auf aktuellem Stand zu halten. Änderungen oder Erweiterungen der Anlage müssen mit der Feuerwehr abgestimmt werden.S. 13, 14 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes Schutzobjekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen; die Pläne sind in A3-Format farbig gedruckt in A3-Klarsichthüllen einzuheften und in einem roten DIN-A4-Ordner (mind. 50 mm Rücken) sowie als PDF zu übergeben. Ein zweiter Plansatz ist im FIZ zu platzieren. Der Plan ist vor dem endgültigen Druck mit der Feuerwehr Heidelberg abzustimmen und freigeben zu lassen; der Betreiber ist für die Aktualisierung verantwortlich.S. 12, 13 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen für Gefahrenmeldeanlagen erforderlich; ein mängelfreier Abnahmebericht muss der Feuerwehr vorgelegt werden. Feuerwehrpläne und Laufkarten sind vor dem endgültigen Druck mit der Feuerwehr Heidelberg abzustimmen und freizugeben. Das Planungsgespräch ist kostenpflichtig und wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäss der Gebührensatzung abgerechnet.S. 5, 11, 12 · 2020
InstandhaltungDer Betreiber ist für alle nach VDE-Bestimmungen und DIN-Normen vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verantwortlich. Vor der Aufschaltung ist ein gültiger Wartungsvertrag gemäss VDE-Regelwerk vorzulegen. Auf Verlangen der Feuerwehr ist der Betreiber verpflichtet, auf eigene Kosten alle durch den technischen Fortschritt erforderlichen Änderungen vornehmen zu lassen.S. 11, 14 · 2020
Kosten und GebührenDas Planungsgespräch ist kostenpflichtig und wird nach zeitlichem Aufwand gemäss der jeweils gültigen Gebührensatzung der Feuerwehr Heidelberg abgerechnet. Für die Tätigkeit der Feuerwehr (Aufschaltung, Schloss- und Schlüsselwechsel usw.) werden Kosten nach der jeweils gültigen Kostenordnung erhoben.S. 5, 14 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Heidelberg (Stadtkreis) – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Feuerwehr Heidelberg – Brandschutzangelegenheiten der Stadt (das FwG BW benennt keine Brandschutzdienststelle)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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