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Landkreis Heilbronn

QUELLE · TAB Landratsamt Heilbronn, Sicherheit und Ordnung, Kreisbrandmeister (Landkreis Heilbronn) – Ausgabestand 2025-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAlle BMA mit Aufschaltpflicht müssen auf die Integrierte Leitstelle Heilbronn (ILS) aufgeschaltet werden. Der Antrag ist mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Errichter der Alarmübertragungsanlage (AÜA), derzeit Siemens, einzureichen. Für die Genehmigung sind Sachverständigenabnahme, Abnahmeprotokoll, ausgefüllte Checkliste, Kopie des Instandhaltungsvertrags und die FSD-Vereinbarung vorzulegen.S. 9 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmmeldungen laufen in der Integrierten Leitstelle Heilbronn (ILS) auf und werden dort angezeigt und ausgewertet; die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt auf Basis der gültigen Alarm- und Ausrückordnung (AAO).S. 5 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) muss in unmittelbarer Nähe der BMZ installiert und als solche gekennzeichnet sein. Betreiber der AÜA ist derzeit Siemens; die ÜE bleibt im Eigentum des AÜA-Betreibers. Zugelassene Fachbetriebe nach DIN 14675 können die ÜE beim Teilnehmer installieren und ggf. über eine zertifizierte Neben-Clearingstelle (DIN EN 50518) auf die Haupt-Clearingstelle aufschalten; Neben-Clearingstellen müssen georedundant und vom Landkreis zugelassen sein. Die ÜE wird vierteljährlich durch den Errichter auf Funktion überprüft.S. 8, 9 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Zugang zum FIZ/FIBS muss der Feuerwehr jederzeit gewaltfrei möglich sein. Bei elektronisch unterstützten Schließsystemen sind ausschließlich batterielose passive Transponder (RFID-Chip) zulässig; Magnetstreifenkarten und Codechips sind nicht zulässig. Der Zugang vom FSD bis zum FIZ/FIBS muss mit einem mechanischen Schlüssel möglich sein. Bei baurechtlich geforderten Feuerwehraufzügen nach DIN EN 81-72 sind alle Einrichtungen mit der Schließung der örtlichen Feuerwehr auszurüsten.S. 11, 13, 16 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ/FIBS muss auf der Anfahrtsebene der Feuerwehr, möglichst im Eingangsbereich, angebracht werden; der Standort ist mit der zuständigen Baurechtsbehörde und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Das Gehäuse ist feuerrot (RAL 3000) lackiertes Stahlblech mit abschließbarem Türsystem. Es enthält FAT, FBF, Kartenhalter für Laufkarten, Feuerwehrplan, Benachrichtigungsliste sowie ggf. weitere Hilfsmittel. An der Innenseite der Tür ist ein Hinweisschild mit den Kontaktdaten von fünf Objektverantwortlichen sowie der Wartungsfirma anzubringen.S. 11, 17 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 im FIZ zu installieren. Wird es nicht im FIZ untergebracht, ist das Gehäuse mit einem Profilhalbzylinder mit der Schließung der örtlichen Feuerwehr auszurüsten. Wartungsarbeiten am FBF müssen der Feuerwehr frühzeitig angekündigt werden.S. 12 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen und in einer Höhe von ca. 1,70 m anzubringen. Wird es nicht im FIZ untergebracht, ist das Gehäuse mit einem Profilhalbzylinder mit der Schließung der örtlichen Feuerwehr auszurüsten.S. 12 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 Anhang A (normativ) einzubauen. Im FSD müssen stets zwei GHS im überwachten Halbzylinder gesteckt sein; bei vorhandener automatischer Löschanlage sind vier GHS-Steckplätze vorzusehen. Die Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und an eine ständig besetzte Stelle (z. B. Polizei oder VdS-anerkanntes Wachunternehmen) weiterleiten; eine Weiterleitung zur ILS Heilbronn ist ausdrücklich nicht zulässig. Alle Kosten für Einbau, Unterhaltung und Änderung trägt der Betreiber.S. 11, 27, 28 · 2025
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) ist erforderlich und an eine eigene Meldergruppe der BMZ anzuschließen. Durch Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden.S. 12 · 2025
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist mittels roter Blitzleuchte zu kennzeichnen, die bei Brandmeldung automatisch angesteuert wird. Ist die Blitzleuchte von der Grundstückszufahrt nicht erkennbar, sind weitere Blitzleuchten mit Richtungspfeilen nach DIN 4066 zum FSD zu installieren.S. 12 · 2025
MeldergruppenAutomatische Feuerlöschanlagen müssen an die BMA angeschlossen sein; für jeden Löschbereich ist eine eigene Meldergruppennummer vorzusehen. Sprinklergruppennummer und Meldergruppennummer müssen übereinstimmen. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; die Baurechtsbehörde fordert grundsätzlich Einzelmelderidentifikation.S. 14, 16 · 2025
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der Feuerwehr nicht erkennbar, muss die Meldernummer in der Laufkarte eingetragen sein. Die Baurechtsbehörde fordert grundsätzlich eine Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder.S. 14 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten dürfen das Format DIN A3 nicht überschreiten und sind mit einer Schutzfolie zu versehen; alternativ ist wasserfestes Papier zulässig. Die Darstellung zeigt vereinfachte Grundrisse ohne Maßketten und ohne Möblierung, versehen mit Legende und Nordpfeil.S. 13 · 2025
Laufkarten – SymbolikFür die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034-6 zu verwenden.S. 13 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen; die Karten müssen schnell und eindeutig der ausgelösten Meldergruppe zugeordnet werden können. Eine konkrete Mindestanzahl je Objekt wird nicht festgelegt.S. 13 · 2025
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Prüfung und Freigabe erfolgt durch die für den Brandschutz zuständige Dienststelle; eine Übereinstimmungserklärung des Erstellers oder Sachverständigen ist vorzulegen.S. 13 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für alle Objekte mit BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. Zusätzlich müssen die Feuerwehrpläne ohne Schreibschutz als digitale PDF-Version der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Verfügung gestellt werden. Prüfung und Freigabe erfolgt durch die Brandschutzdienststelle; eine Übereinstimmungserklärung ist vorzulegen.S. 13 · 2025
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt die Abnahme durch die zuständige Baurechtsbehörde und die örtliche Feuerwehr im Beisein des Errichters; der Abnahmetermin ist mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen abzustimmen. Antragsteller und Errichter der BMA (oder bevollmächtigte Vertreter) müssen bei der Abnahme anwesend sein. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation. Feuerwehrpläne müssen ca. 14 Tage vor der Abnahme geprüft und freigegeben sein.S. 9, 22 · 2025
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer VdS-anerkannten Fachfirma ist zwingend abzuschließen und der Baurechtsbehörde vorzuweisen; er ist Voraussetzung für die Aufschaltung. Wartungen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Die ÜE wird vierteljährlich durch den Errichter auf Funktion geprüft. Bei erhöhter Fehlalarmrate infolge mangelhafter Wartung kann der Landkreis die Aufschaltung kündigen.S. 8, 9 · 2025
Kosten und GebührenFür Abnahme und Aufschaltung gilt die Gebührenordnung der jeweils zuständigen Baurechtsbehörde und Brandschutzdienststelle. Kosten durch Fehlalarme werden auf Grundlage von § 34 Abs. 1 Nr. 6 FwG i.V.m. der örtlichen Feuerwehr-Kostensatzung erhoben; die Kostenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Alarm durch Dritte, vorsätzlich oder fahrlässig ausgelöst wurde, sowie auch nach Abbestellung durch den Betreiber.S. 17 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Heilbronn – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Heilbronn – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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