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Stadtkreis Heilbronn

QUELLE · TAB Feuerwehr der Stadt Heilbronn - Abteilung Vorbeugender Brandschutz (Heilbronn) – Ausgabestand 2025-06-16
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt an die Empfangsanlage der Integrierten Leitstelle Heilbronn. Abweichungen von der TAB sind schriftlich vor der Bauausführung bei der Feuerwehr Heilbronn zu beantragen. Bei vorsätzlichen oder wiederholt fahrlässigen Fehlalarmen kann der Anschluss zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gesperrt werden.S. 3 · 2025
AlarmempfangsstelleDie Haupt-Clearingstelle ist die Integrierte Leitstelle Heilbronn. Neben-Clearingstellen sind georedundant vorzuhalten und müssen nach DIN EN 50518 zertifiziert sowie von der Feuerwehr Heilbronn zugelassen sein.S. 5 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Aufschaltung der ÜE an die städtische Übertragungsanlage ist vertraglich an die Firma Siemens übertragen. Zugelassene Errichter müssen nach DIN 14675 zertifiziert und von der Feuerwehr Heilbronn zugelassen sein. Neben-Alarmempfangsstellen müssen georedundant und nach DIN EN 50518 zertifiziert sein sowie von der Feuerwehr Heilbronn zugelassen werden.S. 5 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDas FSD muss möglichst nah an der Feuerwehr-Hauptzufahrt und in direkter Nähe zum Gebäudezugang liegen. Der Zugang muss befestigt und dauerhaft begehbar sein. Standort der Anlaufstelle und des FSD sind in Absprache mit der Feuerwehr Heilbronn, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, festzulegen.S. 10, 12 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ/FIBS ist an der Zugangsebene bzw. unmittelbar nach dem Gebäudeeingang in ausreichender Größe zu installieren. Es muss in einem rot lackierten Stahlblechgehäuse mit abschließbarem Türsystem und Profilhalbzylinder 30/10 der Feuerwehr ausgeführt werden. Standort und Ausstattung sind in Absprache mit der Feuerwehr Heilbronn, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, festzulegen.S. 4, 5, 6, 7 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im FIZ/FIBS ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) vorzusehen. Alle akustischen Warneinrichtungen müssen mit dem Taster 'Akustische Signale ab' des FBF abschaltbar sein.S. 7, 9 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Im FIZ/FIBS ist ein Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) vorzusehen. Das FAT darf nur Brandalarme im Normal- und Notbetrieb, Sabotagealarme des FSD und Störungsmeldungen der BMA anzeigen. Voralarme, Abschaltungen und Revisionen dürfen nicht am FAT angezeigt werden.S. 7 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlüsseldepot der Klasse 3 ist vorzusehen. Im FSD sind zwei Generalhauptschlüssel (bei zusätzlicher Löschanlage vier) zu deponieren. Der Betrieb ist nur nach Abschluss einer FSD-Vereinbarung mit der Stadt Heilbronn möglich; die Feuerwehr baut bei Abnahme einen Profilhalbzylinder mit Schließung 'Heilbronn' ein.S. 10, 11 · 2025
FreischaltelementAn die BMZ muss ein FSE angeschlossen werden, das dem VdS bzw. DIN 14675-1 entspricht. Bei Auslösung des FSE darf ausschließlich das FSD entriegelt und die Blitzleuchte aktiviert werden; weitere Brandfallsteuerungen sind unzulässig. Die Feuerwehr baut bei Abnahme einen Profilhalbzylinder mit Schließung F99 ein.S. 11 · 2025
BlitzleuchteDie Blitzleuchte ist so zu positionieren, dass sie von der Zufahrtsstraße aus deutlich sichtbar ist und möglichst genau die Lage des FSD anzeigt. Über dem Gebäudezugang ist eine weitere Blitzleuchte zu montieren, wenn das FSD nicht direkt daneben liegt. Anzahl und Anbringungsorte sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Heilbronn festzulegen.S. 4, 5, 10 · 2025
MeldergruppenNichtautomatische und automatische Melder dürfen nicht auf eine gemeinsame Meldergruppe geschaltet werden. Melder in Zwischendecken, Doppelböden und Lüftungskanälen sind jeweils auf eigene Meldergruppen zu schalten. Bei Sprinkleranlagen ist für jede Löschgruppe eine eigene Meldergruppe vorzusehen.S. 8, 9 · 2025
MelderkennzeichnungAlle Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften; Größe und Farbgebung sind der Raumhöhe anzupassen. Nicht sichtbare Melder in Zwischendecken sind nach DIN 14623 zu kennzeichnen; in Systemböden mit rotem gravierten Schild mit weißer Schrift. Melder mit integriertem optischen Signalgeber (Barrierefreiheit) sind nicht zugelassen; stattdessen sind separate Blitzleuchten nach DIN EN 54-23 zu installieren.S. 8, 9 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind laminiert in DIN A3 gemäß DIN 14675 zu erstellen. Sonderformate sind nach Abstimmung mit der Abteilung Vorbeugender Brandschutz möglich. Auf der Vorderseite ist der Einsatzweg bis zur Auslösestelle mit Pfeilen einzuzeichnen; der überwachte Bereich ist abweichend von der DIN rot zu umranden.S. 7, 8 · 2025
Laufkarten – SymbolikAuf der Rückseite sind abweichend von der DIN Wandhydranten Typ F und Löschwasserentnahmestellen mit Symbolen nach DIN 14034-6 darzustellen. Kartenreiter sind farblich zu kennzeichnen: gelb für automatische Brandmelder, rot für Handmelder, blau für Löschgruppen/Löschbereiche.S. 7, 8 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen. Bei Sprinkleranlagen ist zusätzlich eine separate Laufkarte für den Weg von der Anlaufstelle bis zur Sprinklerzentrale zu erstellen.S. 7, 9 · 2025
Laufkarten – AktualisierungVor Fertigstellung der Meldergruppenpläne sind Musterlaufkarten (je eine Vorder- und Rückseite der verschiedenen Melderarten) der Feuerwehr vorab im PDF-Format zur Voransicht und Korrektur vorzulegen. Musterlaufkarten sind auch kurz vor der Aufschaltung einzureichen.S. 8, 13 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist im FIZ/FIBS zu hinterlegen. Bei Sprinkleranlagen ist ergänzend ein Rauch- und Wärmeabzugsplan als Ergänzung des Feuerwehrplans beizufügen. Der Feuerwehrplan ist vor der Aufschaltung vorab als PDF einzureichen, wenn gefordert.S. 6, 13 · 2025
Abnahme und AbstimmungEin Aufschalttermin ist mindestens 4 Wochen vor der geplanten Abnahme mit der Feuerwehr Heilbronn, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, abzustimmen. Bei Sonderbauten nach § 38 LBO Baden-Württemberg muss vor der Aufschaltung eine Sachverständigenprüfung stattgefunden haben. Zur Abnahme müssen Betreibervertreter, Errichter und bei Bedarf ein Vertreter des Hochbauamtes anwesend sein.S. 12, 13, 14 · 2025
InstandhaltungDie BMA ist regelmäßig gemäß DIN 14675-1, DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 Abschnitt 4.2 instandzuhalten. Die Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr durch eine Fachfirma oder geschultes Personal gewährleistet sein. Vor Inbetriebnahme muss ein Wartungsvertrag bei einer zertifizierten Fachfirma mit Systemzulassung abgeschlossen werden.S. 10, 12 · 2025
Kosten und GebührenLeistungen der Feuerwehr Heilbronn, die nicht durch den gültigen Anschließervertrag abgedeckt sind, werden nach dem Kostenverzeichnis der Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.S. 12 · 2025
SonstigesSchließungen: Die Profilhalbzylinder für FIZ/FIBS, FSE und FSD-Innen werden bei der Abnahme durch die Feuerwehr eingebaut. Die Generalhauptschlüssel mit Profilhalbzylindern für das Gebäude sind vom Eigentümer am Abnahmetag bereitzustellen. Alle überwachten Räume müssen mit den im FSD hinterlegten Schlüsseln zu öffnen sein.S. 11, 12 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Heilbronn (Stadtkreis) – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Feuerwehr Heilbronn – Brandschutzangelegenheiten der Stadt (das FwG BW benennt keine Brandschutzdienststelle)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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