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Hohenlohekreis

QUELLE · TAB Kreisbrandmeister Hohenlohekreis (Hohenlohekreis) – Ausgabestand 2021-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt über das automatische Meldesystem 'Netcom' auf die Integrierte Leitstelle Hohenlohe in Künzelsau. Der Anschluss erfordert einen Mietvertrag mit der Firma Siemens AG. Die Aufschaltung ist der Kreisbrandmeisterstelle und der Leitstelle anzuzeigen und von dort genehmigen zu lassen.S. 6 · 2021
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Hohenlohe in Künzelsau ('DRK Kreisleitstelle Hohenlohe'). Die Aufschaltung erfolgt ausschließlich über das Netcom-System der Firma Siemens AG.S. 6 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (Hauptmelder) ist in einer Höhe von max. 1400 mm (+/- 200 mm) über dem Fußboden anzubringen. Anschluss- und Wartungsarbeiten sind ausschließlich durch die Konzessionärsfirmen der Städte und Gemeinden durchzuführen. Mit Auslösen des Hauptmelders müssen Blitzleuchte(n) und FSD aktiviert werden; im Alarmfall muss eine Dauerauslösung erfolgen, die erst beim Rückstellen der BMZ aufgehoben wird.S. 5, 6 · 2021
Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) ist in einem leicht zugänglichen Raum im Erdgeschoss, möglichst hinter der ersten Tür, unterzubringen. Das FIZ muss mit FAT, FBF, ggf. FGB, Kartenhalter für Laufkarten, Feuerwehrplan, Ersatzgläsern für Handmelder sowie Notbeleuchtung ausgestattet sein. Standort und Ausstattung sind vor Installationsbeginn in Abstimmung mit der Kreisbrandmeisterstelle festzulegen.S. 4, 5 · 2021
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 ist vorzusehen, anzubringen in einer Höhe von 1600 mm (+100/-200 mm) gemessen von Fußboden bis Mitte Bedienfeld. FBF und BMZ müssen nicht vom gleichen Standort bedienbar und einsehbar sein. Für jede BMZ (auch Unterzentrale) ist ein eigenes FBF vorzusehen. Der Halbzylinder mit örtlicher Feuerwehrschließung wird von der Feuerwehr am Tag der Inbetriebnahme mitgebracht und dem Betreiber in Rechnung gestellt.S. 7 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist für alle Objekte mit BMA ohne ständig rund um die Uhr besetzte Pforte vorzusehen. Es sind nur VdS-konforme FSD zulässig; der Einbau hat außerhalb der Geländeeinfriedung in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs in einer Höhe von mind. 1400 mm (+/- 200 mm) zu erfolgen. Das Umstellschloss bzw. die montierte Innentür ist an die Kreisbrandmeisterstelle zu liefern; der Einbau erfolgt durch die Kreisbrandmeisterstelle am Tag der Inbetriebnahme.S. 9, 10 · 2021
FreischaltelementDas Freischaltelement (FSE) ist grundsätzlich vorzusehen und kann über oder unter dem FSD angebracht werden. Ausnahmen sind mit der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen.S. 9 · 2021
BlitzleuchteÜber der Zugangstür für die Feuerwehr ist eine rote Blitzleuchte anzubringen. Befindet sich die Anlaufstelle nicht unmittelbar hinter der Zugangstür, ist der Weg mit weiteren Blitzleuchten zu kennzeichnen. Anzahl und Anbringungsorte sind mit der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen.S. 4 · 2021
MeldergruppenIn Treppenräumen dürfen vom EG aufwärts maximal drei Melder auf eine Meldergruppe geschaltet werden (Ausnahme: BMA mit Einzelmelderanzeige an der BMZ). In Untergeschossen ist jeder Melder auf eine eigene Meldergruppe zu schalten. Nichtautomatische und automatische Melder dürfen nicht auf eine gemeinsame Meldergruppe geschaltet werden. Melder in Zwischendecken, Doppelböden und Lüftungskanälen sind jeweils auf eigene Meldergruppen zu schalten.S. 11, 13 · 2021
MelderkennzeichnungMelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. '6/1', '6/2'). Bei automatischen Meldern ist die Beschriftungsgröße und Farbgebung der Raumhöhe anzupassen. Nicht sichtbar angebrachte Melder (Zwischendecke, Lüftungskanal, Systemboden) sind gemäß DIN 14623 mit Orientierungsschildern zu kennzeichnen.S. 11, 12, 13 · 2021
Laufkarten – FormatLaufkarten sind im Format DIN A3 quer zu erstellen; DIN A4 ist nur nach Absprache mit der Kreisbrandmeisterstelle zulässig. Gewendet wird an der Längsseite. Die Pläne sind durch Klarsichtfolie oder entsprechende Beschichtung zu schützen.S. 8 · 2021
Laufkarten – SymbolikDie Reiter der Laufkarten sind farbig zu halten: Handmelder rot, Wasserlöschanlagen (Sprinklergruppen) blau, automatische Melder gelb. Für die Meldergruppenpläne sind grafische Symbole und Farben zu verwenden.S. 8, 9 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist eine zweiseitige Steckkarte zu erstellen. Die Vorderseite enthält Meldergruppennummer, Geschoss, Raum/Nutzung, Art und Anzahl der Melder sowie den Einbauort. Die Rückseite enthält den Grundrissplan des überwachten Bereichs mit eingezeichneten und nummerierten Meldern.S. 8, 9 · 2021
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Regelung zur Aktualisierungsfrist für Laufkarten ist im TAB-Teil (Seiten 1-17) nicht enthalten. Im Feuerwehrplan-Teil (ab Seite 18) wird für Feuerwehrpläne eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre gefordert; für Laufkarten gilt dies nicht ausdrücklich.S. 20 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen, im Format DIN A3 laminiert oder als bedruckter Kunststoff zu liefern und in einem roten Ringordner abzugeben. Bei Objekten mit BMA sind Vorabzüge mindestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Die genehmigten Pläne sind spätestens vier Wochen vor Nutzungsaufnahme zu übergeben; ein drittes Exemplar ist in der FIZ des Objektes zu hinterlegen.S. 23, 27 · 2021
Abnahme und AbstimmungBei Abnahme und Aufschaltung sind ein Revisor einer autorisierten bzw. VdS-anerkannten Errichterfirma, ein Bevollmächtigter des Betreibers sowie ein Vertreter der örtlichen Feuerwehr und der Kreisbrandmeisterstelle anwesend. Vorzulegen sind ein unterschriebener Wartungsvertrag und das Inbetriebnahme-Protokoll in fünffacher Ausfertigung. Terminabsprache mit Kreisbrandmeisterstelle und Konzessionärsfirma ist rechtzeitig zu treffen.S. 14, 15 · 2021
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig gemäß VDE 0833 zu warten und instandzuhalten. Vor Inbetriebnahme muss ein Wartungsvertrag bei einer zertifizierten Fachfirma mit Zulassung für das eingebaute System abgeschlossen und vorgelegt werden.S. 6, 13 · 2021
Kosten und GebührenDer Halbzylinder für das FBF wird von der Feuerwehr am Tag der Inbetriebnahme mitgebracht und dem Betreiber in Rechnung gestellt. Weitere explizite Regelungen zu Kosten oder Gebühren für die Aufschaltung sind nicht enthalten.S. 7 · 2021

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Hohenlohekreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Hohenlohekreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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