Stadtkreis Karlsruhe
QUELLE · TAB Branddirektion Karlsruhe (Karlsruhe) – Ausgabestand 2025-04-24
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die Alarmempfangseinrichtung der Integrierten Leitstelle Karlsruhe (ILS). Voraussetzung ist die Erfüllung aller Abnahmebedingungen sowie der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Karlsruhe. Nicht zertifizierte Errichterfirmen (nach DIN 14675-2) werden abgelehnt.S. 5, 9, 10, 11, 12 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle des Stadt- und Landkreises Karlsruhe (ILS Karlsruhe). Sabotagemeldungen dürfen bei Neuanlagen ab dem 24.04.2025 nicht mehr automatisch an die ILS weitergeleitet werden, sondern müssen an eine ständig besetzte Stelle (z. B. Polizei oder Wachdienst) gehen.S. 8, 20 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird ausschliesslich durch den zugelassenen Konzessionär (Haupt: Siemens AG, Neben: Bosch Sicherheitssysteme GmbH) eingerichtet und instandgehalten. Die Verbindung zur Alarmempfangseinrichtung muss als Zwei-Wege-Übertragung realisiert sein: erster Weg über Festnetz, zweiter Weg über Mobilfunk. Auf dem Gehäuse ist die FKA-Nummer gut erkennbar anzubringen.S. 8, 27 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Zugang zu allen überwachten Bereichen muss mit den im FSD hinterlegten Schlüsseln gewaltfrei möglich sein. Wege und Zugänge zu FSD und SD müssen befestigt, dauerhaft begehbar und stets frei zugänglich sein. Der FW-Stützpunkt ist an einer gut zugänglichen Stelle im Eingangsbereich vorzusehen; alternativ ist ein wetter- und frostgeschützter Schrank im Freien möglich, der in Abstimmung mit der Branddirektion festzulegen ist.S. 17, 18, 22 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ besteht aus einem zweiflügeligen Stahlblechgehäuse (Auf- oder Unterputz) mit Feuerwehrschließung; beide Flügel müssen per Feuerwehrschließung öffenbar sein, der rechte Flügel zusätzlich durch eine Betreiberschließung. Das Gehäuse muss ausreichend Platz für laminierte Laufkarten im Format DIN A3 bieten, zuzüglich 10 % Reserve. Mindestinhalt: FAT, FBF, Feuerwehrpläne, Laufkarten und Objektinformationsmappe; ggf. FGB, Entrauchungsbedienfelder und Gefahrstofflisten.S. 23 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen. An der Taste 'ÜE-Prüfung' ist die FKA-Nummer mittels Beschriftungsstreifen anzugeben. FBF, FAT und ggf. FGB werden ausschliesslich durch die Feuerwehr bedient; ein Zurückstellen von Brandmeldungen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 26 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 mit Ereignisspeicher auszuführen. Die Displayanzeige folgt einem festgelegten 40-Zeichen-Schema: Zeichen 1–9 Meldergruppen- und Meldernummer, Zeichen 10–20 Melderart (Kürzel gemäss Tabelle 1), Zeichen 21–36 Raum- oder Anlagenbezeichnung (identisch mit Feuerwehrplan und Laufkarte), Zeichen 37–40 Geschossangabe. Technische Alarme und Störungen dürfen nur in der DIN-14662-konformen Ebene angezeigt werden.S. 24, 25, 26 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD der Klasse 3 nach VdS-Richtlinien (VdS 2350, VdS 2105) einzubauen. Das FSD muss für das Umstellschloss der Firma Kruse (Typ 2, Artikel-Nr. 550000) geeignet sein. Das FSD darf nur bei Auslösung der Übertragungseinrichtung (Brandmeldealarm, FSE-Betätigung oder ÜE-Prüftaste am FBF) geöffnet werden. In jedem FSD sind grundsätzlich zwei identische Schlüsselsätze mit maximal drei Einzelschlüsseln bzw. Transpondern zu hinterlegen.S. 17, 18, 19, 21 · 2025
FreischaltelementDas FSE ist in unmittelbarer Nähe des FSD zu installieren und mit einem Profilhalbzylinder der Feuerwehrschließung Typ 3 auszustatten. Bei Auslösung des FSE dürfen keine akustischen Alarme und keine Brandfallsteuerungen aktiviert werden; die ÜE muss ausgelöst, das FSD entriegelt und die Blitzleuchte aktiviert werden. Am FAT muss eine eindeutige Klartextanzeige erscheinen (z. B. 'Auslösung FSE').S. 21, 22 · 2025
BlitzleuchteJe eine Blitzleuchte ist in ca. 4 m Höhe über dem FSD zu installieren; bei schlechter Einsehbarkeit kann eine weitere am Geländezugang erforderlich sein. Alle Blitzleuchten müssen in feuerrot RAL 3000 ausgeführt sein. Sie werden bei jeder Auslösung der ÜE aktiviert, dürfen nicht über die Taste 'Brandfallsteuerungen ab' am FBF deaktiviert werden und bleiben aktiv bis das FSD wieder verriegelt ist. Die genauen Positionen werden im Vorgespräch festgelegt.S. 17 · 2025
MeldergruppenEs sind maximal 5-stellige Meldergruppen-Nummern analog DIN 14662 zu verwenden; eine Meldergruppen-Nummer darf je BMA-Anschluss nur einmal vergeben werden. Für automatische Feuerlöschanlagen ist je Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Spezielle Melder (RAS, linienförmige Melder, Flammenmelder, videobasierte Systeme) sind je Auswerteeinheit als eigene Meldergruppe zu fassen.S. 27, 28, 31, 32 · 2025
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer (z. B. '12/1') in Schwarz, mindestens 10 mm Schriftgrösse, hinter der Glasscheibe zu beschriften. Automatische Melder erhalten eine Beschriftung schwarz auf weiss oder weiss auf rot, mindestens 30 x 60 mm, ausschliesslich auf Kunststoff- oder Metallschildern (idealerweise graviert); Aufkleber sind unzulässig. Die Schriftgrösse richtet sich nach der Deckenhöhe: bis 4 m = 12,5 mm, bis 6 m = 16 mm, bis 8 m = 20 mm, bis 12 m = 30 mm, bis 16 m = 40 mm.S. 28, 29 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind als formstabile Registerkarten im Format DIN A3 quer mit ausgestanzten Reitern oben zu erstellen. Sie müssen laminiert sein und an der FIZ im Laufkartenfach oder einem gesonderten, mit Objektschließung gesicherten Schrank hinterlegt werden. Das Gehäuse der FIZ ist so zu dimensionieren, dass alle Laufkarten problemlos entnommen werden können.S. 23, 34 · 2025
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten sind nach DIN 14675 und den gesonderten 'Ausführungsbestimmungen Feuerwehrlaufkarten Brandmeldeanlage – Anforderungen der Branddirektion Karlsruhe' zu erstellen (abrufbar auf der Stadtwebseite). Raumbezeichnungen, Raumnummern und Geschossangaben müssen identisch mit dem Feuerwehrplan und dem FAT-Anzeigetext sein.S. 33, 34 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist genau eine Feuerwehrlaufkarte zu erstellen. Bei Sprinkleranlagen sind zusätzliche Laufkarten mit Einsatzwegen von der FIZ zur Sprinklerzentrale, zum ausgelösten Alarmventil sowie zum Löschbereich erforderlich.S. 33, 32 · 2025
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrpläne und Laufkarten sind der Branddirektion mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der Betreiber ist verpflichtet, die Pläne stets aktuell zu halten. Die Freigabe durch die Branddirektion erfolgt erst, wenn Feuerwehrplan und alle Laufkarten vollständig und konsistent vorliegen.S. 33, 34 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 und den gesonderten 'Ausführungsbestimmungen Feuerwehrpläne Brandmeldeanlagen – Anforderungen der Branddirektion Karlsruhe' zu erstellen (abrufbar auf der Stadtwebseite). Raumbezeichnungen und Geschossangaben müssen mit den Feuerwehrlaufkarten und dem FAT-Anzeigetext übereinstimmen.S. 33, 34, 35 · 2025
Abnahme und AbstimmungVor Errichtung ist ein Vorgespräch mit der Branddirektion zur Abstimmung der Feuerwehrperipherie (Standorte FIZ, FSD, FSE, Blitzleuchten, BMZ etc.) verpflichtend. Die Abnahme-Funktionsprüfung durch die Branddirektion ist Voraussetzung für die Aufschaltung; bei gravierenden Mängeln (fehlende Laufkarten, fehlende Melderbeschriftung, fehlende Schlüsselüberwachung) wird die Abnahme abgebrochen. Nach jeder wesentlichen Änderung oder Erweiterung ist eine kostenpflichtige Abnahme-/Funktionsprüfung durchzuführen.S. 10, 11, 12, 15 · 2025
InstandhaltungDer Betreiber ist zur regelmässigen Wartung und Instandhaltung der BMA verpflichtet; ein Wartungs-/Instandsetzungsvertrag mit 24/7-Störungsbeseitigung ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung. Es müssen mindestens drei erreichbare Ansprechpartner (24/7) benannt werden. Ein Betriebsbuch nach DIN VDE 0833-1 ist an der BMZ jederzeit für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen.S. 13, 17 · 2025
Kosten und GebührenAlle Leistungen der Branddirektion (Vorbesprechung, Abnahme, Schlüsseltausch, Prüfung von Plänen und Laufkarten, Mängelprüfung) sind kostenpflichtig und werden dem Betreiber bzw. Projektverantwortlichen in Rechnung gestellt. Falschalarme werden ebenfalls berechnet. Die Höhe richtet sich nach der 'Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Karlsruhe' auf Basis des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg §34 Abs. (1) Nr. 6.S. 38 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Karlsruhe (Stadtkreis) – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Feuerwehr Karlsruhe – Brandschutzangelegenheiten der Stadt (das FwG BW benennt keine Brandschutzdienststelle)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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