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Landkreis Konstanz

QUELLE · TAB Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, Referat Brand- und Katastrophenschutz (Landkreis Konstanz) – Ausgabestand 2024-04, Ausgabe 1.6
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle des Landkreises Konstanz bzw. der Feuerwehr-Einsatzzentrale der Stadt Konstanz setzt einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Betreiber der Alarmübertragungsanlage (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) voraus. Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin einzureichen. Alle Voraussetzungen der TAB sowie der Checkliste (Anhang B) müssen erfüllt sein.S. 5, 7, 8, 11 · 2024
AlarmempfangsstelleDas Alarmempfangssystem (AES) inkl. Haupt-Clearingstelle wird von Bosch Sicherheitssysteme GmbH auf Basis von Konzessionsverträgen für den Landkreis Konstanz und die Stadt Konstanz betrieben. Für Objekte im Stadtgebiet Konstanz erfolgt die Aufschaltung an die Feuerwehr-Einsatzzentrale der Stadt Konstanz (FEZ), für alle übrigen Objekte an die Integrierte Leitstelle (ILS) des Landkreises Konstanz.S. 4, 5 · 2024
ÜbertragungseinrichtungEs ist eine zertifizierte Übertragungseinrichtung zu verwenden, die über eine DIN-14675-Schnittstelle angesteuert wird. Als Standardübertragungsweg ist DSL (Telekom) als Primärweg mit GSM als Ersatzweg gemäß DIN 14675 Anhang A1 vorgeschrieben. Störungen sind durch den Betreiber der Hauptclearingstelle innerhalb von 1 Stunde zu bearbeiten; die Alarmübertragung gemäß DIN 14675 muss innerhalb von 24 Stunden wiederhergestellt werden.S. 6, 23 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZBei umfriedeten Geländen oder Zufahrten mit Toren und Schranken sind Maßnahmen für den jederzeitigen, gewaltlosen Feuerwehrzugang zu treffen, auch bei Ausfall der Energieversorgung. Mögliche Maßnahmen sind u.a. Dreikant-Schlüssel (Überflurhydrant), B-Schließung (kleines Schlüsseldepot), Tor-/Schrankenentriegelung oder Öffnung über Brandfallsteuerung BMA. Diese Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 12 · 2024
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) ist in einem zweiflügeligen Stahlblechgehäuse (Aufputz oder Unterputz) auszuführen und enthält mindestens FAT (nach DIN 14662), FBF (nach DIN 14661), zwei Behälter für Feuerwehrlaufkarten im Format DIN A3 Querformat sowie den Feuerwehrplan. Das FAT muss über eine ESPA-Schnittstelle V4.4.4 oder höher verfügen und im Klartext Gebäude, Auslösegeschoss und Raumkennzeichnung anzeigen. Standort und Ausführung sind im Planungsgespräch mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 15, 16 · 2024
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 ist Pflichtbestandteil der FIZ. Die Nummer des Hauptmelders ist dauerhaft und deutlich lesbar am FBF anzubringen. Bei Rückstellung der BMA über das FBF gehen alle ausgelösten Steuerungen in den Ruhezustand zurück; die Rückstellung darf ausschließlich durch Kräfte der Feuerwehr erfolgen.S. 16, 24 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT (Feuerwehranzeigetableau) ist nach DIN 14662 zu beschaffen und muss eine Alarmhistorie sowie eine ESPA-Schnittstelle (V4.4.4 oder höher) besitzen. In der zweiten Zeile sind Gebäude, Auslösegeschoss und Raumkennzeichnung im Klartext anzuzeigen. Über die ESPA-Schnittstelle werden Anzeigeinhalte an die Integrierte Leitstelle übertragen, um dort objekt- und meldergruppen-spezifische Alarmierungsordnungen auslösen zu können.S. 16 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot FSD-3 nach aktuellen VdS-Richtlinien und DIN 14675 zu installieren und an die BMA aufzuschalten. Die Montagehöhe beträgt 1,2 m +/- 0,2 m; das FSD ist neben dem Feuerwehrzugang anzubringen. Im FSD sind mindestens zwei Generalhauptschlüssel vorzuhalten; je verplombtem Schlüsselbund sind maximal 3 Schlüssel zulässig.S. 13, 14 · 2024
FreischaltelementEin VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) ist in unmittelbarer Nähe des FSD zu montieren und mit der Schließung der jeweils zuständigen Feuerwehr auszustatten. Das FSE löst über die BMA ausschließlich die Übertragungseinrichtung, die Blitzleuchte und das FSD aus, ohne weitere Ansteuerungen wie Lüftung, Aufzüge oder Hausalarm. Auf Verlangen der Brandschutzdienststelle ist eine Vandalismus-Rosette vorzusehen. Die genaue Ausführung ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 14, 15 · 2024
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang sowie am Standort von FSD und FSE ist außen eine rote Blitzleuchte anzubringen. Die Blitzleuchte darf erst erlöschen, wenn die Generalschlüssel im FSD wieder hinterlegt und das FSD ordnungsgemäß verschlossen ist. Bei schlechter Sichtbarkeit von der Hauptanfahrt kann die Brandschutzdienststelle weitere Blitzleuchten verlangen.S. 15 · 2024
MeldergruppenFür das Stadtgebiet Radolfzell fordert die dortige Brandschutzdienststelle grundsätzlich eine 2-Melder-Abhängigkeit für alle Überwachungsbereiche; die genaue Ausführung ist mit der Feuerwehr Radolfzell im Planungsgespräch abzustimmen. Für den übrigen Landkreis bestehen keine weiteren TAB-seitigen Anforderungen an Meldergruppen über die einschlägigen Normen hinaus.S. 19 · 2024
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; die Mindestgröße der gravierten Schilder beträgt 20 x 70 mm, Beschriftungsklebeband ist nicht zulässig. Melder in Zwischendecken oder Zwischenböden erhalten zusätzlich runde Schilder mit mindestens 40 mm Durchmesser und dem Zusatz 'ZD' bzw. 'ZB'. Melder in Doppelböden sind mit einem roten Punkt (Durchmesser 8 cm) auf der betreffenden Bodenplatte zu kennzeichnen.S. 19, 20, 21 · 2024
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 vorzuhalten. Sie sind laminiert (matt) oder auf wasserfestem, abwischbarem Spezialpapier zu drucken. Die endgültige Ausführung ist mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 17 · 2024
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne (Bestandszeichnungen) zu erstellen, vereinfacht ohne Maßketten und Möblierung, mit größeren Strichbreiten für Brandabschnitte und Gebäudeumrisse. Bildzeichen sind nach DIN 14034 zu verwenden; Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen und fortlaufend zu nummerieren. Der Laufweg von der FIZ zur Meldergruppe ist als grüne Linie mit Laufrichtung einzuzeichnen.S. 17, 18 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe und für das Freischaltelement ist eine Laufkarte am FIZ (bzw. an einer Parallelanzeige) vorzuhalten. Zusätzlich ist bei jedem FIZ ein zweiter vollständiger Satz Laufkarten als Redundanz vorzuhalten. Die FIZ-Behälter sind so zu dimensionieren, dass die erwartete Anzahl laminierter DIN-A3-Karten mit 10 % Reserve problemlos hineinpassen.S. 16, 17 · 2024
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrlaufkarten sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Ein Vorabzug ist der zuständigen Brandschutzdienststelle 6 Wochen vor dem Aufschalttermin in digitaler Form zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit vorzulegen.S. 17 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jede BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und in einem roten Schnellhefter im FIZ zu hinterlegen. Ein Vorabzug ist 6 Wochen vor dem Aufschalttermin digital vorzulegen. Nach Freigabe sind laminierte oder auf wasserfestem Papier gedruckte Exemplare anzufertigen: 1 Exemplar für die FIZ, 3 für die örtliche Feuerwehr; als PDF je 1 digitale Version an die Brandschutzdienststelle des Landratsamts, die Integrierte Leitstelle Radolfzell und die örtliche Feuerwehr. Der Feuerwehrplan ist alle 2 Jahre zu überprüfen und bei Änderungen unaufgefordert zu aktualisieren.S. 18, 19 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist ein Planungsgespräch mit der zuständigen Brandschutzdienststelle, dem Fachplaner BMA und dem Auftraggeber durchzuführen. Die BMA ist vor der Aufschaltung durch einen zugelassenen Sachverständigen für Gefahrenmeldeanlagen zu prüfen; ein mängelfreier Abnahmebericht ist vorzulegen. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erfolgt stichpunktartig und bezieht sich auf die Anforderungen dieser TAB, ist aber keine Bestätigung einer fachgerechten Installation.S. 7, 11, 25 · 2024
InstandhaltungDer Betreiber muss bei der Abnahme einen gültigen Wartungsvertrag gemäß VDE-Regelwerken vorlegen. Wesentliche Änderungen sind der Brandschutzdienststelle schriftlich in Form eines Sachverständigengutachtens anzuzeigen und mit ihr abzustimmen. Der Betreiber oder ein Beauftragter sowie der Errichter (mit 24-Stunden-Rufbereitschaft) müssen im Alarmfall spätestens innerhalb einer Stunde an der BMZ verfügbar sein.S. 12, 24, 25 · 2024
Kosten und GebührenEinrichtungskosten, monatliche Betriebskosten inkl. Störungsbeseitigung sowie die vierteljährliche Revision der AÜA werden dem BMA-Betreiber vom Vertragspartner der Alarmaufschaltung in Rechnung gestellt. Abnahme und weitere Leistungen werden nach der jeweils gültigen Kostensatzung der Städte, Gemeinden oder des Landkreises Konstanz abgerechnet. Kosten für den Schlüsselaustausch im FSD trägt der Betreiber nach der örtlichen Gebührensatzung der zuständigen Feuerwehr.S. 14, 26 · 2024

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Konstanz – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Konstanz – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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