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Landkreis Lörrach

QUELLE · TAB Landratsamt Lörrach, Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz (Landkreis Lörrach) – Ausgabestand 2026-02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung von BMA erfolgt auf das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle Lörrach (ILS Lörrach) über eine zertifizierte Übertragungseinrichtung (ÜE). Betreiber der Hauptclearingstelle ist Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Die Aufschaltung setzt einen privatrechtlichen Vertrag zwischen BMA-Betreiber und Hauptclearingstelle bzw. ZE-NC voraus; der Antrag erfolgt über den Betreiber der Hauptclearingstelle.S. 4, 7, 8, 9 · 2026
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Lörrach (ILS Lörrach). Technische Störungen und Sabotagemeldungen aus FSD, FAT etc. können in Absprache mit dem Betreiber der Hauptclearingstelle an eine beauftragte private Leitstelle weitergeleitet werden.S. 4, 8 · 2026
ÜbertragungseinrichtungStandardmäßig ist eine primäre Alarmübertragung gemäß DIN 14675 (6.2.5.1) über einen DSL-Anschluss des AÜA-Betreibers mit Funk als Ersatzweg vorgesehen. In Ausnahmefällen und in Abstimmung mit dem Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz ist auch Funk/Funk für beide Wege zulässig. Störungen an der ÜE müssen innerhalb einer Stunde bearbeitet, Alarmübertragungsfähigkeit innerhalb von 24 Stunden wiederhergestellt werden.S. 8, 9 · 2026
Feuerwehrzugang / Standort BMZFeuerwehrzugang und Anfahrstelle sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit dem Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz festzulegen. Bei umfriedeten Geländen oder durch Tore/Schranken versperrten Zufahrten sind Maßnahmen für gewaltfreien Zugang auch bei Stromausfall sicherzustellen (z.B. Dreikantschlüssel, B-Schließung, Tor-/Schrankenentriegelung).S. 4, 5, 14 · 2026
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ ist die mechanische Kombination aus FBF, FAT, Halter für FLK und Feuerwehrplan; optional können FGB und SAS integriert sein. Einrichtung in Absprache mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle. In der FIZ ist ein Datenblatt mit mindestens drei rund um die Uhr erreichbaren Verantwortlichen des Betreibers vorzuhalten; außen ist ein aktuelles Wartungsfirmen-Hinweisschild anzubringen.S. 10, 13 · 2026
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Der Standort von FBF, FAT, FGB, SAS, FLK und Feuerwehrsprechstelle sowie der Weg dorthin sind mit einem Schild nach DIN 4066 (105 mm x 297 mm) mit Aufschrift 'FIZ' zu kennzeichnen. Befindet sich der Standort in einem verschlossenen Raum, muss der Raumschlüssel mit dem im FSD hinterlegten Objektschlüssel übereinstimmen.S. 10 · 2026
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die BMZ muss neben der Displayanzeige eine optische Gruppeneinzelanzeige mit roter LED für Feueralarm und gelber LED für Störung/Abschaltung besitzen; bei Einsatz eines FAT nach DIN 14662 kann darauf verzichtet werden. Das FAT sollte mit ESPA-Schnittstelle V4.4.4 beschafft werden; die Übertragung zusätzlicher Informationen erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit dem Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz.S. 16 · 2026
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei nicht 24-stündig besetzten Objekten ist ein FSD nach Vorgaben des Landratsamt Lörrach bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr zu installieren. FSD 3 wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang angebracht, FSD 1 unmittelbar an der betreffenden Einzelschließung. FSD 3 enthält maximal 3 Schlüssel (nach DIN 14675/C), zwei Sätze Generalschlüssel bei Neuanlagen; Montagehöhe 1,2 m +/- 0,2 m. Eine Vereinbarung (Anhang A) ist vorab beim Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz einzureichen.S. 10, 11, 12 · 2026
FreischaltelementBei Einsatz eines FSD im Außenbereich ist zusätzlich ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) einzubauen, ausgestattet mit der Schließung Landkreis Lörrach. Das FSE löst über die BMA ausschließlich ÜE, Blitzleuchte und FSD aus; Brandfallsteuerungen wie Lüftung, Aufzüge oder Hausalarm werden dadurch nicht ausgelöst.S. 12 · 2026
BlitzleuchteDer Zugang zum FSD ist außen am Gebäude mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist diese von der Hauptanfahrt nicht sichtbar, sind auf Verlangen des Fachbereichs Brand- und Bevölkerungsschutz weitere Blitzleuchten anzubringen. Die Blitzleuchte am FSD darf erst erlöschen, wenn der Objektschlüssel zurückgegeben und gesichert ist.S. 12, 14 · 2026
Laufkarten – FormatDetails zur Ausführung der Feuerwehr-Laufkarten sind den Ausführungsbestimmungen für Feuerwehr-Laufkarten des Landkreises Lörrach in der jeweils gültigen Version zu entnehmen; das Format ist dort geregelt und nicht direkt in dieser TAB festgelegt.S. 15 · 2026
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und griffbereit am FIZ oder an einer Parallelanzeige vorzuhalten. Bei Brandmeldesystemen mit alarmgesteuertem individuellem Ausdruck muss zusätzlich immer eine komplett ausgedruckte farbige Fassung am FIZ bereitliegen.S. 15 · 2026
Laufkarten – AktualisierungDetails zur Aktualisierung der Feuerwehr-Laufkarten sind den Ausführungsbestimmungen des Landkreises Lörrach zu entnehmen; in dieser TAB nicht gesondert geregelt.S. 15 · 2026
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes Objekt mit aufgeschalteter BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 verpflichtend gemäß den Ausführungsbestimmungen des Landkreises Lörrach zu erstellen. Der Feuerwehrplan ist vor Terminabstimmung zur Aufschaltung in digitaler Form einzureichen und freigeben zu lassen; die aktuelle freigegebene Fassung ist in unmittelbarer Nähe des FIZ im Objekt vorzuhalten.S. 16, 17 · 2026
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung ist eine Abnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß VDE 0833 und Prüfverordnung (PVO) erforderlich; das Ergebnis ist in einem Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675 festzuhalten. Die Aufschaltbereitschaft ist mindestens 14 Kalendertage vor dem gewünschten Aufschalttermin anzuzeigen; Voraussetzung für die Terminvergabe ist die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Checkliste (Anhang B). Die Aufschaltung selbst erfolgt im Beisein von Clearingstelle, Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz, Errichter und ggf. Sachverständigem.S. 17, 19 · 2026
InstandhaltungDer BMA-Betreiber trägt die Verantwortung für alle durch VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und Behördenvorschriften geregelten Prüfungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ein gültiger Wartungsvertrag ist der Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. Wesentliche Änderungen sind dem Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz rechtzeitig schriftlich in Form eines Sachverständigengutachtens anzuzeigen.S. 18, 20, 21 · 2026
Kosten und GebührenEinrichtungskosten sowie monatliche Kosten für Pflege der Einsatzdatei, Objektdaten und Schließungsverwaltung werden vom Vertragspartner der Alarmaufschaltung in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Leistungen des Landkreises Lörrach und der örtlich zuständigen Feuerwehr werden gemäß der jeweils gültigen Kostensatzung abgerechnet. Kosten für Zylinder/Schlösser der Schließung Landkreis Lörrach trägt der Auftraggeber.S. 13, 22 · 2026
SonstigesFür Gebäudefunkanlagen gelten die Vorgaben des Fachbereichs Brand- und Bevölkerungsschutz in jeweils gültiger Fassung. Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen; wassergetriebene Alarmglocken im Freien sind zwingend, ein Ersatz durch Hupen ist im Landkreis Lörrach nicht erlaubt. Die Schließung Landkreis Lörrach wird über die Firma KRUSE Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG bestellt und durch den Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz freigegeben.S. 15, 22 · 2026

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Lörrach – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Lörrach – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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