Landkreis Ludwigsburg
QUELLE · TAB Landratsamt Ludwigsburg, Kreisbrandmeisterstelle (Landkreis Ludwigsburg) – Ausgabestand 2019-01-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungPrivate BMA werden über eine Übertragungseinrichtung an die Brandmeldeempfangsanlage des Landkreises Ludwigsburg (Integrierte Leitstelle Ludwigsburg, ILS-LB) aufgeschaltet. Anträge sind schriftlich an das Landratsamt Ludwigsburg, Kreisbrandmeisterstelle, zu richten; die Bearbeitungszeit beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Die Antragstellung beim Konzessionär sollte mindestens acht Wochen vor dem Aufschalttermin erfolgen.S. 4, 14, 15 · 2019
AlarmempfangsstelleAlarmmeldungen laufen bei der Integrierten Leitstelle Ludwigsburg (ILS-LB) auf und werden dort angezeigt und ausgewertet. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO).S. 4 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDas Übertragungsgerät (ÜG) nutzt eine Zwei-Wege-Übertragung: erster Weg über Analog TAE, zweiter Weg über Mobilfunknetz. Die räumliche Anordnung des ÜG ist mit der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen. Einbauhöhe Richtwert 140 cm +/- 10 cm; der Installationsort muss mit automatischen Brandmeldern überwacht sein.S. 12, 13 · 2019
Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ muss mindestens FAT (DIN 14662), FBF (DIN 14661) und Feuerwehr-Laufkarten enthalten und in einem leicht von außen zugänglichen Raum im unmittelbaren Zutrittsbereich des Gebäudes angebracht sein. Die Lage des FIZ ist vor Installationsbeginn in Absprache mit der Kreisbrandmeisterstelle und dem örtlichen Kommandanten festzulegen. Einbauhöhe Richtwert Mitte FBF/FIZ 150 cm +/- 10 cm.S. 7, 8 · 2019
14 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) muss der DIN 14661 entsprechen und ist im FIZ einzubauen. Die BMA-Nummer (ÜG-Nummer) ist am FBF bei 'ÜG prüfen' gut lesbar anzubringen.S. 7, 12 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) muss der DIN 14662 entsprechen und ist zusammen mit dem FBF im FIZ auf Sichthöhe einzubauen.S. 7 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin überwachtes Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) der Klasse 3 ist grundsätzlich vorzuhalten, auch bei ständig besetzten Stellen. Der Standort ist in Absprache mit der Kreisbrandmeisterstelle und dem örtlichen Kommandanten festzulegen und mit roter Blitzleuchte zu kennzeichnen. Im FSD dürfen maximal drei Schlüssel hinterlegt werden; bei Schließanlagen ist ein Generalhauptschlüssel (GHS) mit Halbzylinder zu deponieren.S. 9 · 2019
FreischaltelementDas FSE ist mit dem FSD zu kombinieren und wie ein Brandmelder als eigene Meldergruppe anzuschalten. Es muss so programmiert sein, dass es einen Alarm zur ILS-LB absetzt, um das FSD zu entriegeln; das FSE darf keine Brandfallsteuerungen an der BMZ auslösen.S. 10 · 2019
BlitzleuchteÜber der Zugangstür zum FIZ ist eine rote Blitzleuchte anzubringen; befindet sich die Anlaufstelle nicht unmittelbar hinter der Tür, sind weitere Blitzleuchten bis zum FIZ zu installieren. Anzahl und Anbringungsorte der Blitzleuchten sind mit der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen. Der FSD-Standort ist ebenfalls mit roter Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 7, 9 · 2019
MeldergruppenAlle Brandmelder sind grundsätzlich mit Einzelmelderidentifikation einzurichten; Abweichungen bedürfen schriftlicher Genehmigung der Kreisbrandmeisterstelle. Spezielle automatische Melder (Flammen-, lineare, optische und thermische Meldesysteme, Rauchansaugsysteme) sind je Auswerteeinheit auf eine eigene Meldergruppe zu schalten. Bei Sprinkleranlagen entspricht die Sprinklergruppennummer stets der Meldergruppennummer.S. 10, 12, 16 · 2019
MelderkennzeichnungAutomatische und nicht automatische Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer (z. B. 37/1) in der Farbkombination rot/weiß oder schwarz/weiß auf Kunststoff- oder Metallschildern zu kennzeichnen; Aufkleber oder bedrucktes Klebeband sind nicht zulässig. Die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m = 12,5 mm, bis 6 m = 16,0 mm, bis 8 m = 20,0 mm, bis 12 m = 30,0 mm, bis 16 m = 40,0 mm.S. 10, 11 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind in einer praktikablen Größe, mindestens jedoch DIN A4, zu erstellen. Sie sind nach DIN 14675 zu erstellen und müssen farbig und laminiert sein (Voraussetzung laut Abnahme-Checkliste).S. 12, 21 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür alle Meldebereiche sind freigegebene Feuerwehr-Laufkarten vorzuhalten; es muss sichergestellt sein, dass jede Laufkarte schnell und unmissverständlich der ausgelösten Meldergruppe zugewiesen werden kann. Eine explizite Mindestanzahl pro Meldergruppe wird nicht genannt.S. 12, 21 · 2019
Laufkarten – AktualisierungDie TAB enthält keine ausdrückliche Regelung zu Aktualisierungsfristen für Laufkarten. Im Rahmen von Änderungen/Erweiterungen der BMA sind wesentliche Änderungen der Kreisbrandmeisterstelle anzuzeigen, was mittelbar eine Anpassungspflicht impliziert.S. 12, 18 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäß den Ausführungsbestimmungen des Landratsamtes Ludwigsburg, Kreisbrandmeisterstelle, zu erstellen (DIN 14 095). Sie sind an der Feuerwehranlaufstelle (FIZ) vorzuhalten. Detaillierte Formatvorgaben für den Feuerwehrplan sind in dieser TAB nicht enthalten.S. 8 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine feuerwehrtechnische Abnahme durch das Landratsamt Ludwigsburg, Kreisbrandmeisterstelle, erforderlich; der Termin ist mit ca. 14 Tagen Vorlauf abzustimmen. Bei der Abnahme müssen Errichter, Konzessionär des ÜG und Betreiber anwesend sein. Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig.S. 17, 20 · 2019
InstandhaltungDer Betreiber ist verpflichtet, die BMA durch Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu erhalten. Ein schriftlicher Wartungsvertrag mit 24/7-Störungsbeseitigung ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung und unaufgefordert vorzulegen. Die Übertragungseinrichtung wird vierteljährlich durch Bedienstete des Konzessionärs geprüft.S. 15, 20 · 2019
Kosten und GebührenDie Bearbeitung des Aufschaltungsantrags ist kostenpflichtig (Pauschale inkl. Beratung, Antragsbearbeitung und Abnahme). Bei Fehlalarmen wird Kostenersatz nach FwG und der örtlichen Kostensatzung erhoben. Wiederholungsabnahmen und Feuerwehreinsätze im Rahmen von Revisionsarbeiten (z. B. Beibringen eines Feuerwehrschlüssels) sind kostenpflichtig.S. 20 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Ludwigsburg – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Ludwigsburg – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser