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Ortenaukreis

QUELLE · TAB Gemeinde Rust (Ortenaukreis) – Ausgabestand 2020-05-18
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA sind über eine Festverbindung der Deutschen Telekom AG oder gleichwertig an die Integrierte Leitstelle Ortenau in Offenburg aufzuschalten. Der Antrag zur Aufschaltung ist schriftlich durch den Betreiber beim Konzessionsträger der ILS Ortenau zu stellen; eine Durchschrift ist der Gemeinde Rust zuzusenden.S. 4 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Ortenau in Offenburg.S. 4 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) ist über eine Festverbindung an die ILS Ortenau anzuschalten. Ihr Standort wird vom Betreiber im Einvernehmen mit der Gemeinde Rust festgelegt. Bei Störung oder Wartungsabschaltung ist an der BMZ ein Hinweisschild mit Notrufnummer 112 vorzuhalten.S. 4, 6, 7 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg von der Feuerwehrzufahrt bis zur BMZ ist auszuschildern. Beschilderungen sind nach DIN 4066 und 14623 auszuführen. BMZ, FBF und ÜE sind nahe dem Feuerwehreingang vorzusehen; alle technischen Einrichtungen müssen gut sichtbar und bedienbar sein.S. 7, 9 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die BMZ ist mit einem Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 auszustatten. Die Schließung des FBF erfolgt mit einem Schlüssel der Gemeinde Rust. Standort des FBF wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Rust festgelegt; er soll unmittelbar in der Nähe des Feuerwehreinganges liegen.S. 7 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) ist gemeinsam mit FBF, BMZ und ÜE als Einheit nahe dem Feuerwehreingang vorzusehen. Ist dies nicht möglich, ist die Anlaufstelle der Feuerwehr mit Anzeigetableau und FBF auszustatten. Unterzentralen sind wie die BMZ (mit FBF, FAT, Meldekarten) auszuführen.S. 7 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) ist zu installieren; Mindestanforderung ist das Modell 'Muster'. Eine Vereinbarung zwischen Gemeinde Rust und dem Betreiber über den Einbau ist zu unterzeichnen. Der Standort wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Rust festgelegt. Bei Verwendung eines Tresors (FST, VdS-Zugelassen) ist ein Schlüsselschalter einzubauen; Voraussetzung ist eine Einbruchmeldeanlage.S. 8 · 2020
BlitzleuchteAm Zugang zur BMZ ist mindestens eine rote Blitz- bzw. Rundumkennleuchte gut sichtbar aus der Anfahrtsrichtung der Feuerwehr zu installieren; sie blinkt beim Auslösen der ÜE. Der Standort wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Rust festgelegt.S. 8 · 2020
MeldergruppenJe Meldergruppe dürfen maximal 10 Druckknopfmelder bzw. maximal 30 automatische Melder zusammengefasst werden. Meldergruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden. Eine Kombination automatischer und Druckknopfmelder auf einer Meldergruppe ist unzulässig. Melder in Kabelkanälen und Zwischenböden sind getrennt von sichtbaren Meldern auf eigene Meldergruppen zu legen und müssen Einzelkennung erhalten.S. 10, 11 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer (z.B. 3/1, 3/2) zu beschriften; Beschriftungen sollen graviert sein, Klebefolien sind nicht zulässig. Die Mindest-Zifferngröße richtet sich nach der Montagehöhe: bis 4 m = 8 mm, 4–6 m = 12,5 mm, 6–8 m = 16 mm, 8–12 m = 20 mm.S. 9, 10 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten sind in DIN A4 auszuführen; für Großobjekte ist DIN A3 zulässig. Die Karten sind im Entwurf der Gemeinde Rust und dem Landratsamt Ortenaukreis vorzulegen.S. 15 · 2020
Laufkarten – SymbolikAuf der Vorderseite der Laufkarte sind darzustellen: Meldergruppennummer, Geschoss, Raum/Nutzung, Art und Anzahl der Melder, Einbauort der Melder, Übersichtsplan mit Standort der BMZ und Anfahrtsweg für die Feuerwehr sowie eingezeichneter Einsatzweg bis zur Auslösestelle. Die Rückseite enthält den Grundrissplan des überwachten Bereiches, Zugang der Feuerwehr und nummerierte Einzelmelder. Automatische Melder sind entsprechend ihrer Funktion und Erkennungsgröße unterschiedlich und eindeutig darzustellen.S. 15 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Meldergruppen-/Feuerwehrlaufkarte erforderlich. Die Meldergruppenkartei muss an der BMZ sicher untergebracht sein.S. 15 · 2020
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrpläne und Laufkarten sind bei Veränderungen an der BMA zu überprüfen; mindestens jedoch alle fünf Jahre und ggf. zu überarbeiten.S. 5 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehreinsatzpläne sind nach DIN 14095 im Format A3 zu erstellen, in Abstimmung mit der Gemeinde Rust und dem Landratsamt Ortenaukreis. Sie sind wasserbeständig, mit 2-fach-Lochung, in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Zusätzlich sind die Pläne digital im PDF-Format der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die Pläne werden in Abstimmung mit der Feuerwehr Lahr erstellt.S. 15, 16 · 2020
Abnahme und AbstimmungDie Inbetriebnahme erfolgt nur, wenn alle Komponenten ordnungsgemäß errichtet sind. Bei Inbetriebnahme müssen Meldergruppen-/Feuerwehrlaufkarten und der Feuerwehrplan vorliegen. Die Gesamtkonzeption der BMA ist vor Ausführung der Gemeinde Rust vorzulegen und abzustimmen. Entwürfe der Laufkarten sind der Gemeinde Rust und dem Landratsamt Ortenaukreis vorzulegen.S. 5, 15, 16 · 2020
InstandhaltungBMA müssen regelmäßig instandgehalten und gewartet werden; vorgeschriebene Wartungen/Inspektionen (vierteljährlich, jährlich) sind in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Bei Störung muss die Wartungsfirma innerhalb von 24 Stunden die Arbeit aufnehmen; dies ist im Wartungsvertrag festzuhalten. Wartungsverträge sind verpflichtend abzuschließen. Nur eine autorisierte Firma darf die Wartung durchführen.S. 5, 6 · 2020
Kosten und GebührenDer Betreiber trägt alle Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Unterhaltung der Anlage. Kosten für Abnahme, Aufschaltung, Fehlalarme und Feuerwehrmaßnahmen im Zuge von Wartung und Instandhaltung werden nach § 36 Feuerwehrgesetz (FwG) und der Kostenordnung der Gemeinde Rust in jeweils gültiger Fassung berechnet.S. 5 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Ortenaukreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Ortenaukreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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