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Landkreis Ravensburg

QUELLE · TAB Landratsamt Ravensburg / Landratsamt Sigmaringen (Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen) – Ausgabestand 2021-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung auf die Integrierten Leitstellen der Region Bodensee-Oberschwaben ist zwingend über den Hauptkonzessionär (Siemens AG) oder den Nebenkonzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) abzuwickeln. Der formlose Antrag ist spätestens 12 Wochen vor dem Anschlusstermin schriftlich zu stellen. Der Aufschalttermin wird mit mindestens 3 Wochen Vorlauf vereinbart und ist kostenpflichtig.S. 4, 6, 7, 8 · 2021
AlarmempfangsstelleBrandalarmmeldungen werden von der Notruf- und Serviceleitstelle des Konzessionärs sofort auf die Integrierten Leitstellen der Region Bodensee-Oberschwaben geroutet. BMA-Störmeldungen und FSD-Sabotagemeldungen werden durch die Serviceleitstelle des Konzessionärs oder eine andere nach DIN bzw. VdS zertifizierte, rund um die Uhr besetzte Stelle bearbeitet.S. 17 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung ist so zu konfigurieren, dass ausschließlich Brandalarme an die Integrierten Leitstellen weitergeleitet werden; Testalarme durch Wartungsarbeiten sind nicht zulässig. Die Nummernvergabe erfolgt durch den Konzessionär und ist gut lesbar am Gehäuse anzubringen. Der Austausch einer bestehenden ÜE gilt als Neuaufschaltung.S. 4, 9 · 2021
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltfreie Zugang zur FIZ und zum Bereich der BMZ muss der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Automatische Melder in Zwischendecken oder Doppelböden müssen über Revisionsöffnungen zugänglich sein; bei FSD-Montage in einer Standsäule ist deren Fundament so auszuführen, dass die Säule nur mit erheblichem Aufwand entfernt werden kann.S. 9, 10, 14 · 2021
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ ist vorzugsweise im Eingangsbereich des Objektes auf Anfahrtsebene in Sichthöhe zu installieren; der Standort ist im Vorfeld mit dem Feuerwehrkommandanten abzustimmen. Sie erhält einen Halbzylinder der örtlichen Feuerwehrschließung, und die Matrix der Brandfallsteuerung ist an der Innenseite der FIZ-Tür anzubringen. Für die Feuerwehr muss der gewaltfreie Zugang jederzeit sichergestellt sein.S. 9, 10 · 2021
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Der ausgelöste Zustand einer Feuerlöschanlage ist im Feuerwehrbedienfeld im dafür vorgesehenen Feld optisch anzuzeigen. Weitere spezifische Anforderungen an das FBF werden auf die DIN 14661 verwiesen.S. 5, 19 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs sind ausschließlich VdS-anerkannte FSD der Kategorie 3 zu verbauen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Das FSD muss mindestens 2 Gebäudehauptschlüssel mit Einzelüberwachung enthalten und ist in unmittelbarer Nähe des FIZ-Zugangs auf 1,20 m Höhe einzubauen. Der genaue Standort ist in Abstimmung mit dem Feuerwehrkommandanten, der Brandschutzdienststelle und der Unteren Baurechtsbehörde festzulegen. Zwischen Feuerwehr und Betreiber ist eine privatrechtliche FSD-Vereinbarung zu schließen.S. 14, 25, 26, 27 · 2021
FreischaltelementDas FSE ist idealer Weise 30 cm oberhalb des FSD zu montieren und wie ein Nebenmelder, jedoch in einer eigenen Gruppe, an die BMA anzuschließen. Es muss über eine eigene Laufkarte verfügen (Meldergruppe 999). Bei Betätigung des FSE darf keine Brandfallsteuerung bzw. Akustik ausgelöst werden.S. 16 · 2021
BlitzleuchteDer FSD-Standort ist mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen; ist diese von der Grundstückszufahrt nicht erkennbar, sind weitere rote Blitzleuchten mit Richtungspfeilen nach DIN 4066 zu installieren. Werden mehrere Gebäude an eine gemeinsame FIZ angeschlossen (z. B. Werk-, Schul- oder Klinikareal), sind diese Gebäude mit grünen Blitzleuchten zu kennzeichnen.S. 9, 15 · 2021
MeldergruppenMelder zur Ansteuerung von Brandschutzabschlüssen dürfen nicht auf die ÜE aufgeschaltet werden. Löschbereiche und Strömungswächter ortsfester Löschanlagen sind jeweils einer eigenen Meldegruppe zuzuordnen; eine Kombination mit anderen Meldergruppen ist nicht zulässig. Das FSE ist in einer eigenen Gruppe (Meldergruppe 999) anzuschließen.S. 11, 16, 19 · 2021
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer (z. B. 1/1) in der Farbkombination rot/weiß oder schwarz/weiß zu beschriften; ausschließlich Kunststoff- oder Metallschilder sind zulässig, Aufkleber oder Klebeband nicht. Die Mindest-Schriftgröße staffelt sich nach Raumhöhe: bis 6 m = 16 mm, bis 8 m = 20 mm, bis 12 m = 30 mm, bis 16 m = 40 mm; darüber gilt die Formel Schriftgröße (mm) = Raumhöhe (m) / 0,3.S. 12 · 2021
Laufkarten – FormatLaufkarten sind gemäß DIN 14675 in Verbindung mit DIN 14034 auszuführen und können in den Formaten DIN A3 oder DIN A4 erstellt werden; das konkrete Format ist im Vorfeld mit dem Feuerwehrkommandanten abzustimmen. Oberfläche: Papierausdruck kunststofflaminiert oder Foliendruck, jeweils mit Reiter-System an der Längsseite.S. 13 · 2021
Laufkarten – SymbolikLaufkarten müssen sämtliche Treppen mit Symbolik nach DIN 14034 kennzeichnen (Treppenraumbezeichnungen analog Feuerwehrplan), alle Raumnummern auf den Rückseiten angeben sowie vorhandene Löschwassereinspeiseeinrichtungen, Schlauchanschlussventile und Wandhydranten mit Symbolik nach DIN 14034 ausweisen. Besondere Hinweise (z. B. Plattenheber) sind in roter Schrift auf der Laufkarte zu vermerken.S. 13 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageGrundsätzlich ist je Meldergruppe eine Laufkarte an der FIZ vorzuhalten. Aus einsatztaktischen Gründen kann der Feuerwehrkommandant die zweifache Ausführung fordern. Das FSE (Meldergruppe 999) erhält ebenfalls eine eigene Laufkarte. Bei Brandmeldeanlagen mit ortsfesten Löschanlagen ist je Betriebsstelle der Löschanlage eine zusätzliche Linienlaufkarte vorzusehen.S. 13, 16, 19 · 2021
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind spätestens 3 Wochen vor der geplanten Aufschaltung zur einsatztaktischen Abstimmung beim Feuerwehrkommandanten vorzulegen. Ohne vollständige und fehlerfreie Laufkarten erfolgt keine Aufschaltung.S. 13 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäß DIN 14095 und den örtlichen Arbeitshinweisen der Landkreise Ravensburg und Sigmaringen zu erstellen, soweit baurechtlich erforderlich. Ohne vorliegenden Feuerwehrplan (sofern baurechtlich gefordert) erfolgt keine Aufschaltung.S. 13 · 2021
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung sind ein Abnahmeprotokoll eines Sachverständigen sowie das Inbetriebsetzungsprotokoll des Anlagenerrichters zwingend vorzulegen. Die Aufschaltung ist kostenpflichtig und wird dem Anlagenbetreiber von der Kommune oder der Brandschutzdienststelle in Rechnung gestellt. Die Teilnahme der Feuerwehr bei der Aufschaltung stellt keine Bestätigung der fachgerechten Installation dar.S. 6, 7, 8, 30 · 2021
InstandhaltungDie gesamte BMA muss entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig gewartet werden; ein Wartungsvertrag ist zum Aufschalttermin vorzulegen und der Feuerwehr sowie der Unteren Baurechtsbehörde in Kopie auszuhändigen. Die Wartungsfirma muss ständig erreichbar sein. Abschaltungen von Brandmeldebereichen dürfen nur von autorisierten Mitarbeitern des Objektverantwortlichen vorgenommen werden; eine Komplettabschaltung ist ohne Zustimmung der Baurechtsbehörde nicht zulässig.S. 7, 18 · 2021
Kosten und GebührenAufschaltungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden dem Anlagenbetreiber von der Kommune oder Brandschutzdienststelle in Rechnung gestellt. Technische Fehlalarme und Täuschungsalarme werden gemäß der örtlichen Kostensatzung der Kommunen auf Grundlage von Paragraph 34 Feuerwehrgesetz abgerechnet. Alle Kosten aus Einrichtung, Unterhaltung und Änderung der Anlage trägt der Betreiber.S. 8, 17, 20 · 2021
SonstigesAnforderungen an Gebäudefunkanlagen: Sofern eine baurechtliche Pflicht zum Einbau einer Feuerwehr-Gebäudefunkanlage besteht und diese an die BMA gekoppelt ist, sind die Landkreis-Richtlinien sowie der Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg 5-0268.5 vom 27. August 1997 einzuhalten. Das Vorhandensein einer Gebäudefunkanlage ist am Objekt mit Hinweisschildern gemäß Landkreis-Richtlinien zu kennzeichnen.S. 19 · 2021

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Ravensburg – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Ravensburg – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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