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Rems-Murr-Kreis

QUELLE · TAB Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz (Rems-Murr-Kreis) – Ausgabestand 2022-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBehördlich geforderte BMA müssen direkt an die ILS-RMK aufgeschaltet werden; ein Anschluss über private Sicherheitsdienstleister ist nicht zulässig. Freiwillige Aufschaltungen sind möglich, begründen aber keinen Rechtsanspruch. Die Aufschaltung darf erst nach Abnahme durch einen autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr erfolgen.S. 4 · 2022
AlarmempfangsstelleDie ILS-RMK ist die Alarmempfangsstelle; sie erhält ausschließlich Brandmeldungen. Der Hauptkonzessionär ist die Firma Siemens AG (Stuttgart). Als Nebenkonzessionär ist die Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Leipzig) zugelassen. Haupt- und Nebenclearingstelle müssen örtlich redundant ausgeführt sein und 24 Stunden an allen Tagen besetzt und funktionsfähig sein.S. 24, 25, 26 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragung erfolgt nach dem Zwei-Wege-Prinzip: primär über Telekom-Hauptanschluss zur Leitstelle des Konzessionärs, alternativ über Mobilfunk (D1 oder D2). Die ÜE wird vom Konzessionär oder einem zugelassenen Nebenkonzessionär eingerichtet und betrieben. Störungen der Alarmübertragung müssen innerhalb von 24 Stunden behoben werden; sonstige Störungen innerhalb von 3 Tagen.S. 11, 24, 25, 26 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Betreiber hat der Feuerwehr jederzeit den gewaltfreien Zugang zu allen mit Brandmeldern geschützten Bereichen durch FSD in Verbindung mit FSE sicherzustellen. Der gewaltfreie Zugang muss auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung gewährleistet sein. Einbruchmeldeanlagen dürfen den Feuerwehrzugang nicht blockieren; mechanische Sperrungen müssen bei Alarmauslösung der BMA selbsttätig aufgehoben werden.S. 7, 8, 10 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleAn der Anlaufstelle der Feuerwehr ist eine Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) zu installieren, die mit FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662), Laufkartenhalter, Feuerwehrplan (DIN 14095) und Benachrichtigungsliste auszustatten ist. Das Gehäuse ist feuerrot (RAL 3000) lackiert mit abschließbarem Türsystem (Schließung Nr. 2). Der Standort ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 6 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen und im FIZ zu installieren. Wird es nicht im FIZ untergebracht, ist das Gehäuse mit einem Profilhalbzylinder mit Schließung Nr. 2 der örtlichen Feuerwehr auszurüsten.S. 9 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen und in einer Höhe von ca. 1,70 m anzubringen. Wird es nicht im FIZ untergebracht, ist das Gehäuse mit einem Profilhalbzylinder mit Schließung Nr. 2 der örtlichen Feuerwehr auszurüsten.S. 9 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 (zweitüriges Tresorbehältnis) ist erforderlich; die Innentüre muss mit Schließung Nr. 1 (Doppelbart-Umstellschloss der örtlichen Feuerwehr) ausgestattet sein. Bei Vorhandensein einer automatischen Feuerlöschanlage muss das FSD für 2 Generalhauptschlüssel geeignet sein. Eine privatrechtliche FSD-Vereinbarung zwischen Betreiber und Feuerwehr ist abzuschließen.S. 7, 8, 9 · 2022
FreischaltelementEin FSE ist immer erforderlich und muss im maximalen Abstand von 50 cm vom FSD eingebaut sein. Es muss der VdS-Zulassungsnummer G 192034 entsprechen und ist an eine eigene Meldergruppe der BMA aufzuschalten. Für die Betätigung ist ein Schlüssel für Schließung Nr. 3 oder Nr. 2 erforderlich.S. 8 · 2022
BlitzleuchteÜber dem FSD ist eine rote Blitzleuchte erforderlich; bei weiträumigen Objekten sind ggf. weitere Blitzleuchten mit Hinweisschildern zum FSD erforderlich. Der Standort der Blitzleuchten ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur FIZ ist ebenfalls durch Blitzleuchten kenntlich zu machen.S. 6, 9 · 2022
MeldergruppenFür das gesamte Objekt ist ein Verzeichnis der Meldergruppen zu erstellen, das in unmittelbarer Nähe der BMZ zu hinterlegen ist. Automatische Brandmelder in Zwischendecken, Doppelböden oder Schächten müssen über Revisionsöffnungen (mindestens 0,4 m x 0,4 m) ohne besonderen Aufwand zugänglich sein.S. 10, 11, 12 · 2022
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach DIN 14675 anzufertigen und im FIZ zu hinterlegen. Das Meldergruppenverzeichnis und die Lagepläne sind einheitlich im Format DIN A3 zu fertigen. Eine Beispieldarstellung (Vorderseite gefaltet auf DIN A4, Innenseite aufgeklappt) ist als Anlage 2 beigefügt.S. 11, 15, 16 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe bzw. jeden Meldebereich muss eine Feuerwehr-Laufkarte vorhanden sein. Bei Brandmeldeanlagen mit ortsfesten Löschanlagen ist je eine zusätzliche Linienlaufkarte für alle Betriebsstellen der Löschanlagen (Sprinklerstation, Löschwassereinspeisestellen etc.) vorzusehen.S. 5, 10, 11 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 und den ergänzenden Hinweisen zu Feuerwehrplänen im Rems-Murr-Kreis ist Pflicht und muss vor der Aufschaltung vorliegen. Er ist im FIZ aufzubewahren.S. 5, 6 · 2022
Abnahme und AbstimmungBereits in der Planungsphase ist frühzeitig Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr aufzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch einen autorisierten Vertreter der örtlichen Feuerwehr (in der Regel der Feuerwehrkommandant) anhand eines Abnahmeprotokolls (Anlage 1). Dabei wird nur das Vorhandensein der erforderlichen Einrichtungen geprüft, nicht deren technische Funktion.S. 4, 5, 14 · 2022
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer VdS-zugelassenen Errichterfirma ist Pflicht. Bei planbaren Umbau- oder Wartungsarbeiten ist eine Abmeldung mit 2-tägigem Vorlauf mittels Faxvordruck (Anlage 3) erforderlich. Der Umfang der Wartung richtet sich nach VdS-Richtlinie 2095.S. 11 · 2022
Kosten und GebührenAlle Kosten für Einrichtung, Unterhaltung, Änderung und Außerbetriebnahme des FSD sowie entstehende Schäden am FSD trägt der Betreiber. Der Konzessionär kann für die anteilige Mitbenutzung seiner Alarmempfangsanlage ein angemessenes Entgelt verlangen.S. 23, 25 · 2022
SonstigesFeuerwehraufzüge (baurechtlich gefordert) sind mit Schließung Nr. 2 der örtlichen Feuerwehr auszurüsten; die einzelnen Einrichtungen sind in Abstimmung mit der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Rems-Murr-Kreises auszuführen. Für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen gelten die bei der Stabsstelle zu erfragenden Vorgaben und Richtlinien.S. 12 · 2022
Ein Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS) ist erforderlich, wenn aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen mehr als drei Schlüssel benötigt werden. Der FSS darf nur in Absprache mit der Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz des Rems-Murr-Kreises installiert werden; der Standort ist anschließend mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 10 · 2022

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Rems-Murr-Kreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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