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Landkreis Reutlingen

QUELLE · TAB Feuerwehr Reutlingen (Reutlingen) – Ausgabestand 2020-07, Ausgabe 5
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung auf die ILS Reutlingen erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Verwendung der Antragsvorlage der Feuerwehr Reutlingen. Voraussetzung ist die mängelfreie Inbetriebnahme und Abnahme durch die Feuerwehr; eine Aufschaltung ohne diese Abnahme ist unzulässig.S. 9 · 2020
AlarmempfangsstelleBrandmeldungen werden über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) zur Integrierten Leitstelle (ILS) Reutlingen übertragen. Der Betrieb der AÜA ist einem Konzessionsnehmer (Siemens AG) übertragen; Übertragung durch nach DIN 14675-2 zertifizierte Dritte ist ebenfalls möglich.S. 4 · 2020
ÜbertragungseinrichtungBei Instandhaltungs- oder Revisionsarbeiten, die eine Auslösung der BMA bewirken können, ist die Übertragungseinrichtung (ÜE) an der BMZ abzuschalten. Revisionsschaltungen an der ÜE dürfen ausschließlich durch den Konzessionär oder den zertifizierten Errichter/Betreiber der ÜE vorgenommen werden.S. 10 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg von der Feuerwehranfahrtszone zur FIZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 dauerhaft zu kennzeichnen. Elektromechanisch oder elektromagnetisch gesicherte Gebäudezugänge sowie automatische Schiebetüren müssen im Alarmfall automatisch durch die BMA entriegelt oder geöffnet werden – spätestens bei Entnahme des Objektschlüssels aus dem FSD – und bis zur BMA-Rückstellung offen bleiben. Der gewaltfreie Zugang muss auch bei Stromausfall sichergestellt sein.S. 6, 7 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) besteht aus einem feuerrot (RAL 3000) lackierten Stahlblechgehäuse mit abschließbarem 2-Flügel-Türsystem und muss FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662, hinter Klarglasscheibe), ggf. FGB (DIN E 14663), Kartenhalter für Laufkarten und den Feuerwehrplan (DIN 14095) aufnehmen können. Die FIZ wird mit der Feuerwehrschließung Reutlingen verschlossen und ist in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs in einem geschützten Bereich (z. B. Treppenraum) zu installieren.S. 6 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist in der Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) unterzubringen.S. 6 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist in der FIZ hinter einer Klarglasscheibe gut sichtbar zu installieren.S. 6 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot der Klasse 3 (FSD 3) nach DIN 14675-1 (VdS 2105) einzubauen. Der Standort ist mit einer Blitzleuchte (Signalrot, RAL 3000) zu kennzeichnen. Im FSD dürfen maximal drei Schlüssel hinterlegt werden; mehrere Schlüssel sind eindeutig zu kennzeichnen und mit Schlüsselplombe zu sichern. Die Innentür muss ein VdS-anerkanntes Umstellschloss aufnehmen können.S. 6, 7 · 2020
FreischaltelementBei Einbau eines FSD Klasse 3 ist zwingend ein Freischaltelement (FSE) in unmittelbarer Nähe des FSD einzubauen. Als Schließzylinder wird ein Abloy-Zylinder mit Schließung Feuerwehr Reutlingen verwendet; die Freigabe zum Erwerb erteilt die Feuerwehr Reutlingen nach Anerkennung der FSD-Vereinbarung.S. 7 · 2020
BlitzleuchteAm Gebäudezugang zur FIZ und am Standort des FSD ist je eine Blitzleuchte in Signalrot (RAL 3000) zu installieren. Die Leuchte am Zugang zur FIZ muss von der Feuerwehranfahrtszone aus gut einsehbar sein; auf Verlangen der Feuerwehr sind weitere Blitzleuchten anzubringen.S. 6 · 2020
MeldergruppenWesentliche Änderungen, z. B. die Erweiterung der Anlage um mehrere Meldergruppen, sind der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle rechtzeitig anzuzeigen.S. 10 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten dürfen das Format DIN A4 nicht unterschreiten und sollten DIN A3 nicht überschreiten. Sie sind in Kunststofffolie einzuschweißen oder auf wasserfestes Spezialpapier zu drucken. Für das Freischaltelement FSE ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten.S. 8 · 2020
Laufkarten – SymbolikBei Laufkarten für elektrische Alarmübertragungseinrichtungen automatischer Löschanlagen ist der Wirkbereich blau zu schraffieren oder blau zu hinterlegen oder mit einer breiten blauen Linie zu kennzeichnen. Standort der Sprinklerzentrale und Absperrarmaturen sind im Detailausschnitt mit grafischem Symbol in Blau darzustellen. Standorte erforderlichen Hilfswerkzeugs (z. B. Leiter, Doppelbodenheber) bei verdeckt eingebauten Meldern sind einzuzeichnen.S. 8 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen.S. 8 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle nach DIN 14675-1 zu erstellen. Wesentliche Änderungen an der BMA sind der zuständigen Dienststelle rechtzeitig anzuzeigen; eine implizite Aktualisierungspflicht ergibt sich daraus.S. 8, 10 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 im Einvernehmen mit der Feuerwehr Reutlingen zu erstellen. Sie sind in einfacher Ausfertigung sowie als unveränderliches PDF auf Datenträger (CD/DVD) unentgeltlich zu übergeben; ein weiterer Plansatz ist in der FIZ zu hinterlegen. Der Betreiber muss die Pläne stets aktuell halten.S. 8 · 2020
Abnahme und AbstimmungIn der Planungsphase ist der Feuerwehr Reutlingen ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept entsprechend Kapitel 5 der DIN 14675-1 vorzulegen und mit ihr abzustimmen; die BMA-Konzept-Vorlage der Feuerwehr soll verwendet werden. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist Voraussetzung für die Aufschaltung. Abnahme sowie Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig.S. 6, 9, 10 · 2020
InstandhaltungDie BMA ist entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig zu warten; dies ist durch einen Instandhaltungsvertrag sicherzustellen. Der Instandhaltungsdienst muss eine 24-Stunden-Rufbereitschaft gewährleisten und nach Alarmauslösung unverzüglich, jedoch innerhalb einer Stunde, am Objekt erscheinen.S. 9 · 2020
Kosten und GebührenAbnahme und Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig; Kostenträger ist der Auftraggeber der BMA. Revisionsarbeiten unter Inanspruchnahme der Feuerwehr sind kostenpflichtig; Kostenträger ist der Betreiber. Kosten durch Fehlalarmeinsätze trägt der Betreiber gemäß der Kostenersatzordnung der Stadt Reutlingen i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 6 FwG Baden-Württemberg. Alle Entgelte richten sich nach der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung.S. 10 · 2020
SonstigesElektronische Schließsysteme sind zulässig, wenn deren Handhabung durch die Feuerwehr evident und intuitiv möglich ist. Der im FSD zu hinterlegende Transponder muss mechanisch so ausgeführt sein, dass eine Verbindung mit einem weiteren Schlüssel möglich ist; der Betreiber hat bei Neuprogrammierung sicherzustellen, dass der Feuerwehr-Generalschlüssel mit umprogrammiert wird. Der turnusmäßige Wechsel der Stromversorgung elektronischer Schließsysteme soll möglichst im Rahmen der Revisionsarbeiten im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle erfolgen.S. 7, 8 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Reutlingen – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Reutlingen – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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