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Rhein-Neckar-Kreis

QUELLE · TAB Rhein-Neckar-Kreis (Rhein-Neckar-Kreis) – Ausgabestand 2020-02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung von BMA auf die Integrierte Leitstelle (ILS) Rhein-Neckar ist grundsätzlich jederzeit möglich. Vor Aufschaltung muss ein unterzeichneter Vertrag vorliegen; eine Aufschaltung ohne unterzeichneten Vertrag ist nicht möglich. Die Beendigung der Montage und Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung ist spätestens 3 Werktage vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich per E-Mail der ILS anzuzeigen.S. 4, 8 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarm- und Sabotagemeldungen werden in der Integrierten Leitstelle (ILS) Rhein-Neckar empfangen. Routinemeldungen und Störungen sind auf Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) gemäß VDE V 0827-11 aufzuschalten, nicht auf die ILS.S. 1, 3 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung erfolgt über Alarmübertragungsanlagen (AÜA) nach EN 50136-1 mit zwei getrennten Übertragungswegen (Erst- und Ersatz-Alarmübertragungsweg). Die ÜE ist am Standort der BMA zu installieren. Normkonforme IP-Alarmübertragungswege sind grundsätzlich über einen zugelassenen AÜA-Provider zu beantragen; falls nicht möglich, ist ein separater IP-Anschluss mit eigenem Router für das Übertragungsgerät auf dem gleichen Stromkreis wie die BMA erforderlich.S. 1, 4 · 2020
Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehr-Informations-Zentrum (FIZ) besteht aus FBF, FAT und Feuerwehrlaufkarten. Das Vorhandensein wird bei der Objektbegehung durch die Feuerwehr bestätigt.S. 12 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist gemäß DIN 14661 zu installieren. Beim Aufschaltprozess wird das Vorhandensein des FBF bei der Objektbegehung durch die Feuerwehr bestätigt.S. 2, 12 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) wird bei der Objektbegehung mit der örtlichen Feuerwehr auf Vorhandensein geprüft. FBF, FAT und Feuerwehrlaufkarten bilden gemeinsam das Feuerwehr-Informations-Zentrum (FIZ).S. 12 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotDer Standort des Feuerwehrschlüsseldepots ist grundsätzlich mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Das FSD wird bei der Objektbegehung mit der örtlichen Feuerwehr auf Vorhandensein geprüft.S. 5, 12 · 2020
FreischaltelementDas Freischaltelement (FSE) wird bei der Objektbegehung mit der örtlichen Feuerwehr auf Vorhandensein geprüft. Der Standort ist grundsätzlich mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 5, 12 · 2020
BlitzleuchteDer Standort der Blitzleuchte (Blitzkennleuchte) ist grundsätzlich mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Beim Aufschaltprozess wird das Vorhandensein der Blitzkennleuchte bei der Objektbegehung durch die Feuerwehr bestätigt.S. 5, 12 · 2020
Laufkarten – FormatEin zweiter Satz Feuerwehrlaufkarten ist laminiert auszuhändigen. Die Größe (DIN A3 oder DIN A4) ist in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr festzulegen.S. 6 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist dem Rhein-Neckar-Kreis sowohl als Hardcopy als auch auf Datenträgern zu übergeben. Der Plan wird von Mitarbeitern des Rhein-Neckar-Kreises geprüft und freigegeben.S. 6 · 2020
Abnahme und AbstimmungVoraussetzung für die Aufschaltung ist die Abnahme der BMA durch einen anerkannten Sachverständigen; im Einzelfall kann eine Errichterbescheinigung ausreichen, was mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis abzustimmen ist. Vor Aufschaltung ist eine Objektbegehung mit der örtlichen Feuerwehr durchzuführen und zu bestätigen; ein Probealarm muss erfolgreich durchgeführt werden.S. 3, 12 · 2020
InstandhaltungDie Wartung der BMA richtet sich nach DIN 14675 und VDE 0833 in jeweils gültiger Fassung. Die für die Wartung erforderliche Revisionssetzung erfolgt ausschließlich über den jeweils beauftragten Alarmprovider.S. 5, 7 · 2020
Kosten und GebührenDer Betrieb der Anlage in der ILS kostet 450,00 Euro pro Jahr und Objekt (Meldernummer), fällig jeweils zum 15.07. Für zusätzliche Meldekriterien werden je Kriterium zusätzlich 10 % des Entgelts berechnet. Bei unterjähriger Aufschaltung wird das Entgelt anteilig nach Monaten (angefangene Monate als ganze) berechnet. Die Kündigung der Vereinbarung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich.S. 6, 7 · 2020
SonstigesAufstiegsleitern für objektspezifische Anforderungen sind vom Betreiber vorzuhalten; der Standort ist mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen, und Schlösser müssen die Schließung der örtlichen Feuerwehr haben. Bei Revisionsöffnungen in abgehängten Decken gilt: bis 1,00 m Deckenzwischenraum mindestens 0,60 m x 0,60 m Öffnung, über 1,00 m mindestens 0,80 m x 0,80 m.S. 6 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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