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Landkreis Rottweil

QUELLE · TAB Landratsamt Rottweil, Brand- und Katastrophenschutz (Landkreis Rottweil) – Ausgabestand 2017-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBauordnungsrechtlich geforderte BMA müssen auf die ÜAG der integrierten Feuerwehr und Rettungsleitstelle Rottweil aufgeschaltet werden. Die Teilnahme setzt eine Übertragungseinrichtung (ÜE) des Konzessionärs voraus, die auf dem Grundstück des Teilnehmers eingerichtet wird. Die Aufschaltung erfolgt auf Antrag schriftlich an den Konzessionär (Fa. Bosch).S. 3, 6 · 2017
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die integrierte Feuerwehr und Rettungsleitstelle Rottweil. Störmeldungen sind, sofern die BMZ nicht ständig besetzt ist, mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten.S. 3, 6 · 2017
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im Handbereich der BMZ zu montieren. Der Betrieb der ÜAG ist einem Konzessionär (Fa. Bosch) übertragen. Eine längerfristige Abschaltung der ÜE muss spätestens drei Arbeitstage vorher schriftlich bei der Feuerwehrleitstelle eingereicht werden; die Abschaltung selbst erfordert telefonische Voranmeldung und den Einsatz eines Servicetechnikers.S. 6, 22, 23 · 2017
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anzeige- und Bedieneinrichtungen für die Feuerwehr (FBF und FAT) müssen im Alarmierungsfall jederzeit ohne Verzögerung zugänglich sein und sind im Regelfall im Haupteingangsbereich einzurichten; Abweichungen sind in einem Vorgespräch mit dem Kreisbrandmeister abzustimmen. Der genaue Standort der Feuerwehr-Peripherie ist mit dem Kreisbrandmeister abzustimmen.S. 4, 5 · 2017
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Es ist ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 zu installieren. Das FBF ist mit der Schließung des Freischaltelements (Abloy) auszurüsten; der Halbzylinder ist beim Konzessionär zu beziehen. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel für das FBF.S. 8 · 2017
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Neben der BMZ bzw. im Bereich des FBF ist ein FAT nach DIN 14662 zu installieren; befindet sich die BMZ nicht im Hauptzugangsbereich, ist das FAT am Feuerwehranlaufpunkt vorzusehen. Der Anschluss ist redundant auszuführen, das FAT muss über eine History-Funktion verfügen. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel; der Halbzylinder ist beim Konzessionär zu beziehen.S. 9 · 2017
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein VdS-zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) in Absprache mit der Feuerwehr zu installieren; die Unterkante liegt in der Regel zwischen 0,8 m und 1,4 m über dem Fertigfußboden. Im FSD sind maximal 3 Schlüssel zulässig, die untrennbar miteinander verbunden und eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Das Innenschloss muss ein VdS-anerkanntes Doppelbartumstellschloss sein; die Freigabe der Schließung ist schriftlich beim Landratsamt Rottweil zu beantragen.S. 7, 8 · 2017
FreischaltelementEs ist ein VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) mit Abloy-Schließung der Feuerwehren des Landkreises Rottweil zu installieren. Das FSE ist in unmittelbarer Nähe (Handbereich) des FSD anzubringen und an eine eigene Meldegruppe anzuschließen. FSE und NSR sind über die Fa. Kruse zu beziehen; die Freigabe ist schriftlich beim Landratsamt zu beantragen.S. 7, 8 · 2017
BlitzleuchteDer Standort des FSD ist durch eine rote Blitz- oder Rundumleuchte zu kennzeichnen, die bei Alarm automatisch von der BMZ angesteuert wird.S. 5 · 2017
MeldergruppenAutomatische und nichtautomatische Brandmelder dürfen nicht in einer gemeinsamen Meldergruppe zusammengefasst werden. Für jede Sprinklergruppe bzw. jeden Strömungswächter ist eine separate Meldegruppe vorzusehen.S. 10, 12 · 2017
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. Format '10/5'). Die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 3 m mindestens 10 mm, 3-6 m mindestens 20 mm, 6-9 m mindestens 30 mm, 9-12 m mindestens 40 mm, ab 12 m Sondergröße nach Vereinbarung.S. 9 · 2017
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist ein eigener Plan im Format DIN A3 zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der BMZ zu hinterlegen. Die Pläne sind in Klarsichthüllen unterzubringen (laminiert).S. 14 · 2017
Laufkarten – SymbolikDie verwendeten Symbole müssen der DIN 14034-6 entsprechen. Der Laufweg ist als grüne Linie zu kennzeichnen.S. 14 · 2017
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist genau ein Plan zu erstellen. Laufkartenmuster je Meldertyp (Handmelder, Zwischendeckenmelder, automatischer Melder EG, automatischer Melder OG) sind der Brandschutzdienststelle zur Freigabe vorzulegen.S. 14 · 2017
Laufkarten – AktualisierungDie Pläne sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Bauliche und betriebliche Änderungen sind der Brandschutzdienststelle mitzuteilen; der Betreiber aktualisiert die Pläne eigenverantwortlich.S. 14, 17 · 2017
Feuerwehrplan (DIN 14095)In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind vorhandene oder geforderte Feuerwehrpläne nach DIN 14095 an der BMZ zu hinterlegen. Weitere Lage- und Übersichtspläne können verlangt werden, wenn Brandschutzgründe dies erfordern.S. 15 · 2017
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr; das Abnahmeformular ist mindestens 14 Tage vorab ausgefüllt einzureichen. Vor dem Termin muss eine mängelfreie Sachverständigen-Bescheinigung (TPrüfVO) per Post/Fax vorliegen. Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen ist erneut eine Sachverständigen- und Feuerwehrabnahme erforderlich.S. 15, 16, 17 · 2017
InstandhaltungWartungen, Inspektionen und sonstige Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch (gemäß DIN/VDE 0833) zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ hinterlegt ist. Die jährliche Wartung ist durch eine VdS-anerkannte Fachfirma oder ein Unternehmen mit schriftlichem Herstellernachweis sicherzustellen. Arbeiten, die ein Auslösen oder Abschalten der ÜE erfordern, sind mit der Leitstelle der Feuerwehr Rottweil abzustimmen.S. 16 · 2017
Kosten und GebührenDie Erstabnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenfrei. Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln sowie Beratungen vor Ort und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit BMA sind kostenpflichtig und werden gemäß der aktuellen Gebührensatzung in Rechnung gestellt.S. 18 · 2017
SonstigesGebäudefunkanlagen (analog: 1x2m-Funkkanal 55 bGO nach BOS-Richtlinie; digital: autarke Basisstation TMOa mit mindestens 3 nutzbaren TMO-Gruppen nach BDBOS 'L-OV') sind durch eine anerkannte Fachfirma zu planen, einzubauen und zu prüfen. Vor Inbetriebnahme ist eine Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erforderlich; das Abnahmeprotokoll ist der Feuerwehr vorzulegen. An der BMZ oder am Feuerwehr-Informationspunkt ist ein Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FBG) nach DIN 14663 zu installieren.S. 13, 14 · 2017

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Rottweil – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Rottweil – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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