Landkreis Schwäbisch Hall
QUELLE · TAB Landratsamt Schwäbisch Hall (Schwäbisch Hall) – Ausgabestand 2024-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB gelten für alle BMA, die auf die Alarmzentrale der Integrierten Leitstelle Schwäbisch Hall aufgeschaltet werden, sowohl baurechtlich geforderte als auch freiwillig errichtete. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Schwäbisch Hall. Abweichungen von der TAB müssen schriftlich bei der Brandschutzdienststelle beantragt werden; mündliche Absprachen sind nicht gültig.S. 6 · 2024
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Landkreis Schwäbisch Hall. Alle Alarmmeldungen müssen an der FIZ des BMA-Anschlusses abgelesen und zurückgestellt werden können, auch beim stufenweisen Einsatz mehrerer Brandmeldeunterzentralen.S. 6, 10 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) besteht aus Übertragungsgerät (ÜG) und Prüfmelder; technische Anforderungen und Verbindungsarten richten sich nach DIN EN 50136. Die ÜE-Nummer (Vergabe durch den Konzessionär) ist gut lesbar am Gehäuse anzubringen; ist die BMZ nicht am Feuerwehrzugang, ist die Nummer zusätzlich an der FIZ anzubringen. Der Antrag auf Anschluss sollte mindestens 8 Wochen vor dem Aufschalttermin beim aktuellen Konzessionär gestellt werden.S. 6, 9 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist für den Alarmfall ein gewaltfreier Zugang zu allen durch Brandmelder und automatische Feuerlöschanlagen geschützten Räumen sicherzustellen. Elektrisch betriebene Tor- und Schrankenanlagen in Feuerwehrzufahrten müssen mit dem Generalhauptschlüssel zu öffnen sein und dürfen nach dem Öffnen nicht wieder automatisch schließen; elektrisch betriebene Tore müssen auch bis zu 60 Minuten nach Stromausfall geöffnet werden können.S. 12, 17 · 2024
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ ist im Bereich der Feuerwehranfahrtszone im Zugangsgeschoss, unmittelbar nach dem Gebäudeeingang in einem geschützten Bereich unterzubringen; die genaue Ausführung ist im Planungsgespräch mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Sie ist mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 Form D1 (105 mm x 297 mm) mit der Aufschrift 'FIZ' dauerhaft zu kennzeichnen. Die FIZ muss gut beleuchtet sein und der Schalldruckpegel haustechnischer Anlagen darf an der FIZ 80 dB(A) nicht überschreiten.S. 10, 11 · 2024
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen. FBF, FAT und ggf. FGB werden ausschließlich durch die Feuerwehr bedient; ein Zurückstellen von Brandmeldungen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 18, 19 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen und muss über einen Ereignisspeicher (Historie) verfügen. Die Einbauhöhe beträgt 170 cm (± 10 cm) gemessen vom Fertigfußboden bis Mitte FAT. Im alphanumerischen Anzeigeteil sind Meldergruppen-Nummer und Melder-Nummer anzuzeigen; die Zeichenpositionen 1–9 zeigen MG- und Melder-Nummer, Zeichen 10–20 die Melderart (abgekürzt), Zeichen 21–36 Raum und Besonderheiten, Zeichen 37–40 die Geschossangabe.S. 17, 18 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas FSD muss der Klasse 3 und den VdS-Richtlinien (VdS 2350, DIN 14675-1 Anhang A) entsprechen; der Standort ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Im FSD sind maximal drei Schlüssel mit Profilhalbzylinder zu deponieren; bei Vorhandensein einer Sprinkleranlage sind mindestens drei Steckplätze vorzusehen. Das FSD und die darin hinterlegten Schlüssel sind elektronisch zu überwachen (Sabotagealarm), wobei die Sabotagemeldung nicht als Brandmeldung zur ILS geschaltet werden darf.S. 12, 13, 14 · 2024
FreischaltelementEin FSE mit Schließung der örtlichen Feuerwehr ist zwingend erforderlich; es muss vom VdS anerkannt sein und an eine eigene Meldergruppe (möglichst MG 99) aufgeschaltet werden. Das FSE ist im Umkreis von max. 50 cm um das FSD anzuordnen. Das Auslösen des FSE darf ausschließlich die ÜE, die Blitzleuchten sowie FSD und FSS entriegeln; Brandfallsteuerungen (z. B. Räumungsalarm) dürfen nicht angesteuert werden.S. 16 · 2024
BlitzleuchteAlle Blitzleuchten zur Orientierung der Feuerwehr sind in feuerrot (RAL 3000, rote Kalotte) auszuführen und müssen bei jeder Auslösung der ÜE angesteuert werden; eine Ansteuerung über Brandfallsteuerung oder Akustik ist nicht zulässig. Die erste Blitzleuchte am Objekt muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gut erkennbar sein. Anzahl und Anordnung der Blitzleuchten werden von der Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 16 · 2024
MeldergruppenEs sind grundsätzlich maximal 5-stellige Meldergruppen-Nummern analog DIN 14662 zu verwenden; eine Meldergruppen-Nummer darf für einen BMA-Anschluss nur einmal vergeben sein. Für automatische Feuerlöschanlagen ist je Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen; spezielle automatische Brandmelder (Ansaugrauchmelder, linienförmige Melder, Flammenmelder, videobasierte Systeme) sind je Auswerteeinheit als eigene Meldergruppe zu fassen.S. 19, 22, 23 · 2024
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen-Nummer und Melder-Nummer (z. B. 17/1) in schwarz auf weißem Grund oder weiß auf rotem Grund zu beschriften; ausschließlich Kunststoff- oder Metallschilder sind zulässig, Aufkleber oder bedrucktes Klebeband am Melderkorpus sind nicht erlaubt. Bei Zwischendeckenmeldern ist der Zusatz 'ZD' vor der Meldergruppen-Nummer zu verwenden. Handfeuermelder sind ebenfalls mit MG-Nummer und Melder-Nummer zu beschriften, Schriftgröße mindestens 8 mm, schwarz.S. 19, 20 · 2024
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind als formstabile Registerkarten im Format DIN A3 quer mit ausgestanzten Reitern oben zu erstellen. Sie sind an der FIZ in einem integrierten oder separaten Depot zu hinterlegen, das mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 Form D1 mit der Aufschrift 'Feuerwehr-Laufkarten' zu kennzeichnen ist.S. 24 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageJe nach Objekt sind ggf. mehrere Sätze von Laufkarten zu deponieren. Für jede Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen; bei Sprinkleranlagen ist zusätzlich eine separate Feuerwehrlaufkarte mit der Bezeichnung 'SPZ' zu hinterlegen.S. 23, 24 · 2024
Laufkarten – AktualisierungEntwürfe der Laufkarten müssen vor der Feuerwehr-Abnahme mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt und als Muster in digitaler Form zur Freigabe eingereicht werden; eine Freigabe ist zwingend vor der Abnahme erforderlich. Der Mustersatz muss mindestens je eine Laufkarte für Standard-, Zwischendecken-, Doppelboden- und Feuerlöschanllagen-Melder sowie Rauchansaugsysteme und ggf. Sonderlösungen enthalten.S. 24 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach der aktuellen DIN 14095 durch eine fachkundige Person zu erstellen; die Anzahl der Pläne ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Plan muss alle zwei Jahre durch den Betreiber auf Aktualität geprüft werden, auch ohne Änderungen. Feuerwehrpläne sind vor der Feuerwehr-Abnahme fertigzustellen und vor abschließender Erstellung der Brandschutzdienststelle zur Genehmigung vorzulegen (bevorzugt im PDF-Format per Mail oder Cloud).S. 24, 25 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung an die ILS erfolgt eine Feuerwehr-Abnahme; der Termin ist mindestens 10 Werktage vorher mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Mindestens zwei Wochen vor der Abnahme muss das Inbetriebsetzungsprotokoll der Brandschutzdienststelle vorgelegt werden; Feuerwehrplan und Laufkarten müssen geprüft und freigegeben sein. Die Neuaufschaltung an die ILS ist kostenfrei; für Prüfungen, Abnahmen und Besprechungen kann jedoch Kostenersatz gefordert werden.S. 25, 26, 29 · 2024
InstandhaltungDer Betreiber ist verpflichtet, die BMA durch Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu erhalten; ein von Betreiber und Instandhalter unterzeichneter Wartungs-/Instandhaltungsvertrag ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung. Bei erhöhter Falschalarmanzahl kann die Feuerwehr die Baurechtsbehörde informieren oder bei nicht baurechtlich geforderter BMA die Anlage von der ÜE zur ILS trennen. Leitern für Zwischendecken sind mindestens einmal jährlich gemäß BetrSichV zu prüfen.S. 8, 9, 21 · 2024
Kosten und GebührenDie Neuaufschaltung ist kostenfrei; für Falschalarme werden dem Betreiber die Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung gestellt, Rechtsgrundlage ist FwG BW § 34 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit der jeweiligen Kostensatzung. Die Kosten für Profilhalbzylinder der Feuerwehr-Schließung an der FIZ trägt der Betreiber. Für Abnahmen und Besprechungen kann Kostenersatz durch beteiligte Stellen gefordert werden.S. 10, 29 · 2024
SonstigesGebäudefunkanlagen: Bei Brandmeldungen muss die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage automatisch einschalten; die Notwendigkeit wird durch die Brandschutzdienststelle entschieden, und bei der BMA-Abnahme wird ein Funktionstest durchgeführt. Aufzüge: Bei BMA-Alarm fahren Aufzüge automatisch zur Ausgangsebene; Aufzüge in der Ausgangsebene bleiben eine Etage versetzt stehen, öffnen die Türen und stehen nicht für weitere Benutzung zur Verfügung. Betriebsbuch: Ein Betriebsbuch nach DIN VDE 0833-1 Abs. 5.4 ist an der FIZ jederzeit für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen.S. 27, 28, 29 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Schwäbisch Hall – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Schwäbisch Hall – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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