Stadtkreis Stuttgart
QUELLE · TAB Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion (Stuttgart) – Ausgabestand 2019-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA werden durch den von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragten Unternehmer an die BMA-Alarmempfangseinrichtung der Branddirektion aufgeschaltet; es gibt keinen Konzessionär. Die aufgeschalteten Alarme werden in der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) angezeigt und ausgewertet. Voraussetzung ist ein formeller schriftlicher Antrag mit Vordruck sowie ein gültiger Wartungs- und Instandhaltungsvertrag.S. 6, 9, 11 · 2019
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die BMA-Alarmempfangseinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion; die Alarme werden in der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) angezeigt und nach der jeweils gültigen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) abgearbeitet.S. 6 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) besteht aus dem Übertragungsgerät (ÜG) und einem Prüfmelder (PM); sie wird grundsätzlich bei der FIZ platziert, Einbauhöhe ÜG 120 cm (±20 cm) ab Fertigfußboden. Die Verbindung zur BMA-Alarmempfangseinrichtung erfolgt über Zwei-Wege-Übertragung: erster Weg über All-IP-Netz (DSL), zweiter über Mobilfunk (GPRS). Die ÜE verbleibt im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart und wird vierteljährlich durch die Branddirektion und jährlich durch das beauftragte Unternehmen gewartet.S. 12, 13 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZFür alle durch BMA oder automatische Feuerlöschanlagen geschützten Bereiche ist der Feuerwehr ein gewaltfreier Zugang sicherzustellen. Grundlage ist ein FSD der Klasse 3 mit max. 3 Objektschlüsseln; bei Bedarf mehr als 3 Schlüssel ist ein Feuerwehr-Schlüsselschrank (FSS) nach Abschnitt 5.3.3 mit Zustimmung von 37-BMA möglich. Elektronisch unterstützte Schließsysteme sind mit GHS-Funktion, Gebrauchsanweisung (laminiert, ca. 6 cm x 4 cm) und mechanischer Öffnungsalternative auszuführen.S. 15, 16, 17 · 2019
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle der Feuerwehr wird in Stuttgart als Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) bezeichnet und muss alle für den Feuerwehreinsatz benötigten Einrichtungen (FAT, FBF, FSD, Laufkarten, Feuerwehrplan, Betriebsbuch, Ersatzgläser) enthalten. Sie ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 Form D1 (105 mm x 297 mm) dauerhaft als 'FIZ' zu kennzeichnen und muss mit Profilhalbzylinder der Schließung Feuerwehr Stuttgart gesichert sein. Die genaue Ausführung ist im Planungsgespräch mit 37-BMA festzulegen.S. 13, 14 · 2019
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist nach DIN 14661 auszuführen. FBF, FAT und ggf. FGB werden ausschließlich durch die Feuerwehr bedient; ein Zurückstellen von Brandmeldungen durch den Betreiber vor Eintreffen der Feuerwehr ist unzulässig.S. 19 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist nach DIN 14662 auszuführen und muss über einen Ereignisspeicher (Historie) verfügen; Einbauhöhe 170 cm (±10 cm) ab Fertigfußboden bis Mitte FAT. Im alphanumerischen Anzeigeteil sind Meldergruppen-Nummer und Melder-Nummer anzuzeigen; das Anzeigeformat ist auf 40 Zeichen genormt (Positionen 1–9 MG/Melder-Nr., 10–20 Melderart, 21–36 Raum/Besonderheiten, 37–40 Geschoss). Technische Alarme und Störungen dürfen nur in der nach DIN 14662 vorgesehenen Ebene angezeigt werden.S. 18, 19 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) der Klasse 3 nach DIN 14675-1 und VdS 2350 ist verpflichtend; im Regelfall ein Steckplatz mit max. 3 Schlüsseln, bei Sprinkleranlage zwei Steckplätze (GHS rot, SPZ-Schlüssel blau). Das FSD muss stets frei zugänglich sein, elektronisch überwacht werden (Sabotagealarm an ständig besetzte Stelle) und mit einer roten Blitzleuchte oberhalb des FSD gekennzeichnet sein; Standort ist mit 37-BMA abzustimmen.S. 15 · 2019
FreischaltelementEin FSE ist zwingend erforderlich, muss VdS-anerkannt sein und an eine eigene Meldergruppe (möglichst MG 99) aufgeschaltet werden. Das FSE ist im Umkreis von maximal 50 cm um das FSD anzuordnen. Die Betätigung des FSE löst ausschließlich die ÜE, die Blitzleuchten und die Entriegelung von FSD und FSS aus; Brandfallsteuerungen dürfen nicht angesteuert werden.S. 17, 18 · 2019
BlitzleuchteAlle zur Orientierung der Feuerwehr benötigten Blitzleuchten sind in Farbe feuerrot RAL 3000 (rote Kalotte) auszuführen. Sie werden bei jeder Auslösung der ÜE angesteuert; eine Ansteuerung über Brandfallsteuerung oder Akustik ist nicht zulässig. Anzahl und Anordnung werden von 37-BMA festgelegt.S. 17 · 2019
MeldergruppenMeldergruppen-Nummern sind max. 5-stellig (analog DIN 14662) zu vergeben; jede Nummer darf innerhalb eines BMA-Anschlusses nur einmal vorkommen. Für automatische Feuerlöschanlagen ist je Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen.S. 19, 22 · 2019
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen-Nummer und Melder-Nummer in schwarz auf weißem Grund oder weiß auf rotem Grund zu beschriften; Aufkleber und Klebeband sind nicht zulässig. Die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe (bis 4 m: 12,5 mm, bis 6 m: 16 mm, bis 8 m: 20 mm, bis 12 m: 30 mm, bis 16 m: 40 mm; über 16 m Formel Raumhöhe/0,3). Einzelmelder-Identifikation ist grundsätzlich für alle Brandmelder gefordert.S. 19, 20 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind grundsätzlich als formstabile Registerkarten im Format DIN A3 quer mit ausgestanzten Reitern oben auszuführen. Abweichungen sind mit 37-BMA abzustimmen.S. 22 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehrlaufkarte zu erstellen, einschließlich einer Laufkarte für das FSE (MG 99) und bei Sprinkleranlagen für den Weg zur Sprinklerzentrale.S. 17, 22 · 2019
Laufkarten – AktualisierungVor der Feuerwehr-Abnahme müssen Muster-Laufkarten in digitaler Form an 37-BMA zur Freigabe übermittelt werden; eine Freigabe ist zwingend vor der Abnahme erforderlich. Der Mustersatz muss mindestens je eine Laufkarte von Standard-, Doppelboden- und Zwischendeckenmeldern, Feuerlöschanlagen, Rauchansaugsystemen und ggf. Sonderlösungen enthalten.S. 22 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 und den Ausführungsbestimmungen der Feuerwehr Stuttgart zu erstellen; er muss 37-Fw-Pläne unentgeltlich in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Der Feuerwehrplan muss von 37-Fw-Pläne geprüft und freigegeben sein, bevor ein Abnahmetermin vereinbart werden kann. Das an der FIZ vorzuhaltende Exemplar muss spätestens bei der Feuerwehr-Abnahme vorliegen.S. 22, 23 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine Feuerwehr-Abnahme durch die Branddirektion Stuttgart erforderlich; ein Abnahmetermin kann erst vereinbart werden, wenn der Prüfbericht eines staatlich anerkannten Sachverständigen mindestens zwei Wochen vorher vorliegt und der Feuerwehrplan freigegeben ist. Bei der Abnahme müssen Errichter und Betreiber (oder zeichnungs- und weisungsbefugter Vertreter) anwesend sein; Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig.S. 23, 24 · 2019
InstandhaltungEin von Betreiber und Instandhalter unterzeichneter Wartungs- und Instandhaltungsvertrag ist zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung; er muss eine 24-Stunden-Störungsbeseitigung in angemessenem Zeitraum beinhalten. Die ÜE wird einmal jährlich durch das beauftragte Unternehmen gewartet. Betriebsbuch nach DIN VDE 0833-1 ist jederzeit einsehbar an der FIZ vorzuhalten.S. 11, 13, 24 · 2019
Kosten und GebührenNeuaufschaltung, Feuerwehrabnahmen, Änderungen an der ÜE und die laufende Nutzung des Übertragungsweges sind kostenpflichtig; die Kostenpflicht für den Übertragungsweg beginnt mit der Bereitstellung und endet erst nach Demontage der ÜE und Freiräumung des FSD. Bei Falschalarmierungen ohne Schadenfeuer ist Kostenersatz auf Basis der FwKS und VOKeFw fällig, unabhängig von Verschulden. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS) in der jeweils gültigen Fassung.S. 25, 26 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Stuttgart (Stadtkreis) – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Feuerwehr Stuttgart – Brandschutzangelegenheiten der Stadt (das FwG BW benennt keine Brandschutzdienststelle)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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