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Landkreis Tübingen

QUELLE · TAB Landratsamt Tübingen (Landkreis Tübingen) – Ausgabestand 2025-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB regeln den direkten oder indirekten Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) zur Integrierten Leitstelle Tübingen. Abweichungen von den TAB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden sind ungültig. Nachträgliche Änderungen sind der Brandschutzdienststelle vorbehalten.S. 5 · 2025
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Leitstelle (ILS) Tübingen nimmt Brandmeldungen entgegen. Störungsmeldungen werden von der ILS nicht entgegengenommen; sie müssen mindestens als Sammelanzeige an eine ständig besetzte Clearingstelle weitergeleitet werden.S. 14, 23 · 2025
ÜbertragungseinrichtungFür die Übertragung von Brandmeldungen stehen drei Wege zur Verfügung: über den Konzessionsnehmer (Siemens AG), über einen zugelassenen Errichter einer ÜE (ZE-ÜE) oder über einen zugelassenen Errichter einer Nebenclearingstelle (ZE-NC). Der Antrag auf Anschluss muss vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin beim Konzessionsnehmer vorliegen. Gefahrenmeldungen dürfen nur über eine Zweiwegealarmübertragungsanlage übermittelt werden.S. 11, 12, 13, 14 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der Bewegungsfläche für die Feuerwehr befinden und ist nach DIN 14090 sowie der VwV Feuerwehrflächen auszuführen. Feuerwehrzugang und Bewegungsfläche sind mit der Brandschutzdienststelle bereits in der Planungsphase abzustimmen.S. 6, 7 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleGrundsätzlich ist ein FIZ einzusetzen, das FAT, FBF und ggf. FGB in einem mit Feuerwehrschließung verschlossenen Schrank sowie die Feuerwehr-Laufkarten enthält. Ein FBF nach DIN 14661 ist verbindlich am FIZ vorgeschrieben. Das FIZ muss leicht zugänglich und in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Eine Abweichung von der FBF-Pflicht kann die Brandschutzdienststelle genehmigen, wenn eine Vernetzung zu einer ständig besetzten Stelle vorhanden ist.S. 8, 9 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist verbindlich am FIZ vorgeschrieben. Es wird mit Feuerwehrschließung gesichert. Eine Abweichung ist nur möglich, wenn die Brandschutzdienststelle dies genehmigt.S. 8 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14675 ist im FIZ einzubauen und mit Feuerwehrschließung zu sichern. Die Anzeige der Geschoss- und Raumbezeichnungen am FIZ muss mit den Bezeichnungen der Orientierungshilfen übereinstimmen.S. 8, 9 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 nach DIN 14675-1 Anhang A ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle zu installieren, wenn kein jederzeitiger gewaltloser Zugang (z. B. ständig besetzte Pforte) sichergestellt ist. Es wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang angebracht. Objektschlüssel werden bei Feuerwehren grundsätzlich nicht verwahrt. Sind mehrere Generalschlüssel erforderlich, ist ein FSD mit mehreren Schlüsselhalterungen oder eine andere gesicherte Hinterlegung vorzusehen.S. 9 · 2025
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE (Profilzylinder oder Rundzylinder gemäß Anlage 3) ist zu installieren; es muss auf einer eigenen Linie der BMZ angeschlossen sein. Bei Betätigung muss die BMZ Feueralarm zur ÜE auslösen und das FSD öffnen; weitere Brandfallsteuerungen dürfen nicht ausgelöst werden. In Einzelfällen kann die Brandschutzdienststelle Ausnahmen zur Installation gewähren.S. 10 · 2025
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist an der Außenseite des Objektes mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche oder einer definierten Feuerwehrzufahrt aus erkennbar sein muss. Bei großen Objektverbänden können weitere Maßnahmen zur Führung an den Feuerwehrzugang gefordert werden.S. 6 · 2025
MeldergruppenJe Meldergruppe ist eine Laufkarte im FIZ bereitzuhalten. Spezielle automatische Brandmelder wie Flammenmelder, lineare, optische und thermische Meldesysteme sowie Rauchansaugsysteme sind je Auswerteeinheit auf eine eigene Meldergruppe zu schalten. Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen.S. 17, 18, 19 · 2025
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; die Beschriftung muss vom Standort der erkundenden Einsatzkräfte ohne Hilfsmittel erkennbar sein. Die Schriftgröße in mm ergibt sich aus Raumhöhe in Metern dividiert durch 0,3. Alle Brandmelder sind als Einzelmelderidentifikation zu errichten; Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle.S. 16 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten dürfen das Format DIN A4 nicht unterschreiten und sollten DIN A3 nicht überschreiten. Sie sind speziell zu präparieren (z. B. wasserabweisendes Papier oder laminiert) und in einem festen, abschließbaren Behälter zu lagern.S. 19 · 2025
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne zu erstellen; Bildzeichen nach DIN 14034 sind zu verwenden. Der Laufweg vom FIZ zur jeweiligen Meldergruppe ist als grüne Linie mit Laufrichtung einzutragen. Löschbereiche von Sprinkleranlagen sind farblich blau, ggf. mit Schraffur, nach DIN 14034 und VdS-Empfehlung Form 2030 zu kennzeichnen.S. 19, 20 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte im FIZ zu hinterlegen. Bei Systemen mit USV-gesichertem Drucker muss stets eine komplett ausgedruckte farbige Fassung an der BMZ bereitliegen.S. 19 · 2025
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind auf der Basis von aktuellen Bestandszeichnungen zu erstellen und fortzuschreiben. Entwürfe zur Freigabe durch die zuständige Brandschutzdienststelle sind mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung einzureichen.S. 19 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit Abnahmebestätigung der Brandschutzdienststelle ist spätestens zum Abnahmetermin durch den Betreiber einzureichen. Weitere Lage-, Alarm- und Übersichtspläne sowie ggf. eine Brandfallmatrix können von der Brandschutzdienststelle verlangt werden.S. 20, 21 · 2025
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und Aufschaltung erfolgt eine Abnahme durch die zuständige Brandschutzdienststelle; der Termin ist mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu vereinbaren. Bei der Abnahme müssen Errichter der BMA, Vertreter des Konzessionsnehmers, Betreiber oder bevollmächtigter Vertreter, Vertreter der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle anwesend sein. Die Abnahme ist eine stichpunktartige Funktionsprüfung, keine Bestätigung der fachgerechten Installation und keine bauordnungsrechtliche Abnahme.S. 21 · 2025
InstandhaltungDie Instandhaltung ist fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (gem. VDE 0833 Teil 1 Abschnitt 5), das an der BMZ für die örtliche Feuerwehr jederzeit einsehbar zu hinterlegen ist. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen.S. 22 · 2025
Kosten und GebührenDie Kosten für die Beschaffung der Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung trägt der Betreiber.S. 8 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Tübingen – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Tübingen – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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