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Landkreis Tuttlingen

QUELLE · TAB Landratsamt Tuttlingen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Kreisbrandmeisterstelle (Landkreis Tuttlingen) – Ausgabestand 2022-11-30
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag auf Aufschaltung ist vom Betreiber spätestens 12 Wochen vor dem gewünschten Anschlusstermin schriftlich beim Konzessionär einzureichen. Zusätzlich ist die Aufschaltbereitschaft dem Konzessionär bzw. ZE/ZE-NC, der örtlichen Feuerwehr, der Kreisbrandmeisterstelle, dem Sachverständigen und der Errichterfirma spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Aufschalttermin anzuzeigen.S. 5, 10 · 2022
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsanlage (AES) inklusive Haupt-Clearingstelle bis zum Übergabepunkt an das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle Tuttlingen wird vom Konzessionär auf Grundlage eines Konzessionsvertrags eingerichtet und betrieben.S. 2 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird durch den Konzessionär, einen zugelassenen Errichter (ZE) oder einen ZE mit Nebenclearingstelle (ZE-NC) eingerichtet, betrieben und instandgehalten. Störungen sind unverzüglich zu melden; sie werden binnen einer halben Stunde bearbeitet, ein Techniker muss bei Bedarf binnen 4 Stunden vor Ort sein, und die Alarmübertragung ist binnen 6 Stunden wiederherzustellen; sonstige Störungen ohne Auswirkung auf die Alarmübertragung sind binnen 3 Tagen zu beheben.S. 5 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZFeuerwehrzugang und Anfahrstelle sind bereits in der Planungsphase mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen. Bei umfriedeten Geländen oder nicht direkt passierbaren Toren/Schranken sind geeignete Maßnahmen (z. B. Überflurhydrantenschlüssel A, kleines FSD der Klasse 1, hergerichtete Tor-/Schrankenentriegelung) mit der Feuerwehr und dem Versicherer abzustimmen.S. 2 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehr-Informations-Zentrum (FIZ) fasst FBF, FAT, Laufkartenhalter und die Hinterlegung des Feuerwehrplans mechanisch zusammen und ist im Regelfall im Haupteingangsbereich oder unmittelbar neben der Brandmeldezentrale einzurichten. Standort und Weg dorthin sind mit einem Schild nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'FIZ' zu kennzeichnen; die Anordnung der Elemente richtet sich nach Anhang H.S. 6, 7 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Nach Rückstellung der BMA über das FBF gehen alle ausgelösten Steuerungen und Alarmierungen mit Ausnahme der Gebäudefunkanlage in den Ruhezustand zurück; gleichzeitig erlöschen die roten Blitzleuchten für die Orientierung der Feuerwehr.S. 7 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Klartextinformationen des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) sind per ESPA-Schnittstelle von der BMA an die ÜE zu übergeben und weiter an die AES der Integrierten Leitstelle Tuttlingen zu übertragen, da dies eine wichtige einsatztaktische Information darstellt; der Betreiber muss dazu frühzeitig Kontakt mit dem Konzessionär aufnehmen.S. 4 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotIst keine 24-Stunden-Besetzung gewährleistet, ist nach Vorgabe der Kreisbrandmeisterstelle und der örtlichen Feuerwehr ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu installieren, das von der VdS anerkannt sein muss (bei der Feuerwehr als FSD 3 bezeichnet); Objektschlüssel selbst werden von Kreisbrandmeisterstelle und Feuerwehr nicht angenommen. Im FSD sind zwei identische, einzeln überwachte Generalhauptschlüssel vorzuhalten, und es ist ein FSD für übergroße Schlüssel zu verwenden.S. 6, 15 · 2022
Die Vereinbarung über den FSD-Betrieb (Anhang A) ist von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar; bei Kündigung wird das FSD-3 im Beisein des Betreibers durch die örtlich zuständige Feuerwehr geöffnet, auf die 'O-Stellung' zurückgestellt und die Schlüsselrückgabe protokolliert. Inbetriebnahme und Anwesenheit des Schlüsselträgers der Feuerwehr sind gebührenpflichtig.S. 16, 17 · 2022
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) muss den gewaltfreien Zugang zum Objekt mit BMA und FSD ohne Auslösung der Brandmeldeanlage sicherstellen. Beim Auslösen der BMA über das FSE dürfen keine Brandfallsteuerungen vorgenommen werden.S. 6 · 2022
BlitzleuchteDer Zugang zum FSD ist außen am Gebäudezugang mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr aus nicht erkennbar, kann die Kreisbrandmeisterstelle oder die örtliche Feuerwehr vom Betreiber zusätzliche Blitzleuchten mit Richtungspfeilen zum FSD verlangen.S. 6 · 2022
MeldergruppenZum Aufschalttermin muss eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorliegen.S. 18 · 2022
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind dauerhaft und gut sichtbar mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften, so dass die Beschriftung vom Boden aus ohne optische Hilfsmittel identifizierbar ist; Schriftfarbe schwarz auf weißem Grund, Mindestschrifthöhe in Millimeter entspricht dem 0,3-fachen der Raumhöhe in Metern (Beispiel: 5 m Raumhöhe entsprechen 17 mm). Nicht automatische Melder sind gemäß Anhang G in Gehäusefarbe Rot RAL 3000 nach DIN 14675 mit dem Symbol brennendes Haus und dem Text 'Feuerwehr' auszuführen.S. 7, 31 · 2022
Laufkarten – FormatZum Aufschalttermin müssen die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten in abgestimmter Form und Größe entweder in Folie laminiert oder auf wasserfestem, abwischbarem Spezialpapier vorliegen und in einem geeigneten, gekennzeichneten Depot am FIZ hinterlegt sein. Bei alarmgesteuertem individuellem Ausdruck muss zusätzlich stets eine komplett ausgedruckte farbige Fassung am FIZ bereitliegen.S. 9, 18 · 2022
Laufkarten – SymbolikDie Darstellung der Feuerwehr-Laufkarten richtet sich nach der Ausführungsbestimmung 'Pläne für die Feuerwehr' des Landkreises Tuttlingen und der Stadt Tuttlingen, die über die Webseite des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz bezogen werden kann. Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind mit der örtlichen Feuerwehr und der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen.S. 9 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und stets griffbereit am FIZ zu hinterlegen.S. 9 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Sofern ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 gefordert wird, muss dieser zum Aufschalttermin am FIZ vorliegen.S. 18 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung auf die AÜA ist gemäß VDE 0833 und Prüfverordnung eine Abnahmeprüfung der BMA durch einen anerkannten Sachverständigen durchzuführen; das Ergebnis ist in einem Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675 festzuhalten und der Baurechtsbehörde, dem Konzessionär, dem Errichter und der örtlichen Feuerwehr zu übergeben. Die Abnahme durch die örtliche Feuerwehr erfolgt nur stichpunktartig und ist ausdrücklich keine Bestätigung der fachgerechten Installation der BMA.S. 9 · 2022
InstandhaltungDer Betreiber ist für die durch VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und Behördenvorschriften geregelten Prüfungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der BMA verantwortlich; ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2, Punkt C.3.10, ist abzuschließen und der Baurechtsbehörde spätestens zur Schlussabnahme schriftlich vorzulegen. Der Konzessionär bzw. ZE/ZE-NC nimmt je Quartal kostenfrei eine Revisionsschaltung inklusive Revisionsalarm je BMA entgegen.S. 10, 19 · 2022
Kosten und GebührenKosten bei Feuerwehreinsätzen richten sich nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und der Kostenersatzsatzung der örtlich zuständigen Gemeindefeuerwehr. Für Inbetriebnahme, Abstimmung, Beratung und Wartung durch die örtliche Feuerwehr kann Kostenersatz verlangt werden, und bereitgestellte Schließungen werden dem Betreiber der Anlage in Rechnung gestellt.S. 12 · 2022
SonstigesObjektschließung: Die Anzahl unterschiedlicher Generalhauptschlüssel ist auf maximal 3 begrenzt und dauerhaft, z. B. farblich, am untrennbaren Schlüsselring zu kennzeichnen; Zugang zu allen Räumen und den Angriffswegen der Feuerwehr muss gewährleistet sein. Bei elektronischen Schließsystemen ist zusätzlich ein mechanischer Generalhauptschlüssel für den Zugang bis zum FIZ vorzusehen, wobei eine Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr bereits in der Planungsphase erforderlich ist.S. 7 · 2022
BOS-Objektfunkanlagen sind nicht im analogen Standard, sondern im Digitalfunkstandard TMO auszuführen, oder nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle im Standard DMO 1b; Einzelheiten sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Kosten einer notwendigen Umrüstung von analogem auf digitalen Funk trägt der jeweilige Gebäudeeigentümer bzw. Betreiber.S. 8 · 2022
Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und am FIZ mit Bezeichnung des Lösch- bzw. Meldebereiches anzuzeigen; der Löschbereich ist zusätzlich blau in der Feuerwehr-Laufkarte hervorzuheben, und je Alarmventilstation ist eine eigene wassergetriebene Alarmglocke im Freien an der Außenwand vorzusehen. Sonstige ortsfeste Löschanlagen sind an die BMZ anzuschalten, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz dienen.S. 8 · 2022

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Tuttlingen – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Tuttlingen – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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