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Zollernalbkreis

QUELLE · TAB Landratsamt Zollernalbkreis, Bauamt, Brand- und Katastrophenschutz (Zollernalbkreis) – Ausgabestand 2019-07-22
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage ist spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin schriftlich beim Annahmekonzessionär einzureichen. Die Aufschaltung erfolgt erst nach Abschluss eines Miet- und Schutzvertrags zwischen Betreiber und Annahmekonzessionär bzw. Übertragungsanbieter, wobei die TAB Vertragsbestandteil werden.S. 11 · 2019
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung (Haupt-Clearingstelle) wird vom Annahmekonzessionär auf Grundlage eines Konzessionsvertrags betrieben. Haupt- und Nebenclearingstellen müssen örtlich redundant ausgeführt, rund um die Uhr besetzt und funktionsfähig sein sowie den Anforderungen nach DIN EN 50518 bzw. einer Anerkennung nach VdS 2153 entsprechen.S. 4, 7 · 2019
ÜbertragungseinrichtungAls Übertragungseinrichtungen sind ausschließlich zwei benannte IP-Systeme mit Ersatzweg zugelassen: TAS LINK III inkl. DSL-Modem (Hersteller Telefonbau Arthur Schwabe) sowie ComXline 1516SI (Hersteller Telenot Elektronic). Weitere Anbieter können nach erfolgreicher Funktionsprüfung durch den Annahmekonzessionär zugelassen werden.S. 15 · 2019
Die Alarmübertragung vom Teilnehmeranschluss muss innerhalb von 24 Stunden wiederhergestellt werden; sonstige Störungen ohne Auswirkung auf die Alarmübertragung sind binnen 3 Tagen abschließend zu bearbeiten. Störungen an der ÜE werden vom Annahmekonzessionär bzw. Übertragungsanbieter innerhalb einer Stunde bearbeitet.S. 14 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZElektrisch betriebene Tore und Schranken in Feuerwehrzu-/-durchfahrten müssen im Alarmfall einzeln mit dem Generalhauptschlüssel zu öffnen sein; ist die FIZ ohne versperrte Durchfahrten erreichbar, müssen sie über einen einzigen Schalter im FIZ-Bereich geöffnet werden können. Sie müssen bis zur Rückstellung der BMA geöffnet bleiben, und ein gewaltfreier Zugang muss auch bei Stromausfall sichergestellt sein.S. 18, 19 · 2019
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Feuerwehr-InformationszentraleEs ist eine Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) in einem Gehäuse nach RAL 3000 zu installieren, die Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Laufkarten, Betriebsbuch und Feuerwehrpläne enthält. Die FIZ ist im Eingangsgeschoss unmittelbar nach dem Gebäudeeingang in der Feuerwehranfahrtszone zu installieren und mit Schildern nach DIN 4066 auszuweisen.S. 15 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotZulässig sind nur Feuerwehr-Schlüsseldepots gemäß VdS-Richtlinien der Sicherheitskategorie FSD Typ 3, zu öffnen mit Feuerwehrschlüssel (Gemeindeschließung/Umstellschloss); der Standort ist mit der örtlichen Feuerwehr und der zuständigen Stelle nach Ziffer 1.2 abzustimmen. In unübersichtlichen Gebäuden mit mehreren Zugängen bzw. Zufahrten sind mindestens 3 überwachte Generalschlüssel vorzusehen, ansonsten mindestens ein Generalschlüssel. Das FSD und die hinterlegten Schlüssel sind elektronisch zu überwachen; Sabotagemeldungen dürfen nicht als Brandmeldung geschaltet werden.S. 17, 18 · 2019
FreischaltelementIm Bereich des FSD ist ein Freischaltelement (FSE) zu montieren und an die Brandmeldeanlage anzuschließen. Es ist über einen Feuerwehrschlüssel (Gemeindeschließung, Halbrundprofilzylinder) zu betätigen, als eigene Meldergruppe anzuschließen, löst bei Betätigung einen Brandalarm aus und ist in der Feuerwehr-Laufkarte als separate Meldergruppe darzustellen.S. 18 · 2019
BlitzleuchteIm Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist mindestens eine rote Blitzleuchte anzubringen; je nach baulicher Situation können mehrere Blitzleuchten erforderlich sein. Details sind mit der zuständigen Stelle nach Ziffer 1.2 abzustimmen.S. 18 · 2019
MeldergruppenZur Vermeidung von Falschalarmen sind Mehrkriterienmelder zu verwenden; bei Bedarf sind Melder in Zweimelder- bzw. Zweimeldergruppenabhängigkeit zu schalten. Optional kann mit der Brandschutzdienststelle eine Erkundung durch örtliches Personal vereinbart werden, mit einer maximalen Erkundungszeit von 3 Minuten bei vorherigem Quittieren innerhalb von 30 bis 60 Sekunden.S. 16 · 2019
MelderkennzeichnungMelder sind deutlich mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen; auf dem roten Gehäuse der Handfeuermelder ist neben dem Haussymbol die Aufschrift 'FEUERWEHR' anzubringen. Melder in Zwischendecken, Doppelböden oder Lüftungskanälen erfordern eine Parallelanzeige (sofern keine Einzelmelderkennung vorhanden ist) sowie eine unverwechselbare Kennzeichnung der Abdeckungen mit roten Punkten nach DIN 14623 und der Meldernummer.S. 16 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 und DIN 14034 im Format A4 oder maximal A3 zu fertigen, in einem verschlossenen Behältnis in der FIZ vorzuhalten und z. B. durch Laminierung dauerhaft vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und unbefugten Änderungen zu schützen. Vor der endgültigen Fertigung sind sie rechtzeitig mit der zuständigen Stelle abzustimmen.S. 17 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 in Papierform (laminiert) und digital (PDF) unentgeltlich bereitzustellen, mit festgelegtem Verteiler (u. a. Gemeindefeuerwehr, Baurechtsbehörde, Kreisbrandmeister/ILS, FIZ, bei Albstadt/Bitz zusätzlich Feuerwehrkommandant Albstadt). Der Plan ist laufend aktuell zu halten und alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen; der Vorabzug ist der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Freigabe vorzulegen.S. 24 · 2019
Abnahme und AbstimmungNach Fertigstellung der Brandmeldeanlage und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird ein gemeinsamer Aufschalttermin mit Betreiber, Errichter der BMA, Errichter der Übertragungseinheit, zuständiger Stelle und örtlicher Feuerwehr vereinbart. Nach mangelfreier Funktionsüberprüfung gibt die zuständige Stelle die Aufschaltung frei und erstellt ein Protokoll (Anlage 5), von dem der Betreiber eine Kopie erhält.S. 12, 13 · 2019
InstandhaltungDie Brandmeldeanlage ist entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 regelmäßig zu warten; dafür ist bis zum Tag der Aufschaltung ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma mit 24-Stunden-Rufbereitschaft abzuschließen und der zuständigen Stelle sowie dem Bauordnungsamt schriftlich vorzulegen. Die Fachfirma muss bei Alarmauslösung unverzüglich am Objekt erscheinen können, ohne dass der Feuerwehr dadurch Kosten entstehen.S. 12 · 2019
Melder oder Gruppen dürfen nur von autorisierten Mitarbeitern des Betreibers oder Fachfirmen nach DIN 14675 abgeschaltet werden, wobei der abgeschaltete Bereich anderweitig zu überwachen ist. Abschaltungen sowie Wiederinbetriebnahmen sind mit Datum, Namen und Namenszeichen im Betriebsbuch nach VdS-Richtlinie 2182 einzutragen.S. 20, 21, 23 · 2019
Kosten und GebührenDer Betreiber trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Unterhaltung und Änderung der Brandmeldeanlage sowie für Beschaffung, Montage und Unterhaltung von FSD und FSE. Der reguläre Aufschalttermin ist unentgeltlich; bei durch den Betreiber verschuldeten weiteren Terminen wird der aktuelle Kostensatz des Landratsamts bzw. der Stadt Albstadt berechnet, und bei Falschalarmen ohne Schadenfeuer werden gemäß Feuerwehrgesetz Kosten nach der örtlichen Satzung fällig.S. 20, 23, 25 · 2019
SonstigesBereits aufgeschaltete Brandmeldeanlagen, die nicht mehr den aktuellen Aufschaltbedingungen entsprechen, sind vom Eigentümer/Betreiber innerhalb einer Frist von zwei Jahren an die gültigen Anforderungen anzupassen.S. 23 · 2019
Die Haftung des Haupt- und Übertragungsanbieters für fahrlässig verursachte Sachschäden ist auf 10 Mio. EUR je Schadensereignis und Kalenderjahr begrenzt; bei Personenschäden und Vorsatz gelten die gesetzlichen Vorschriften ohne diese Haftungsbegrenzung.S. 14 · 2019
Eine Rückstellung der Brandmeldeanlage nach einem Alarm darf ausschließlich durch die örtlich zuständige Feuerwehr erfolgen; Ausnahmen kann die zuständige Stelle nach Ziffer 1.2 im Einzelfall zulassen.S. 20 · 2019
Die Nutzung fernübertragbarer BMA-Technologie (z. B. ein virtuelles Fernanzeigetableau mit integrierten Laufkarten) kann von der zuständigen Brandschutzdienststelle für einzelne Objekte gefordert werden, etwa als Nebenbestimmung im Baubescheid oder als Teil eines Brandschutzkonzepts. Alle diesbezüglichen Planungen sind im Vorfeld einvernehmlich mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen, die auch die Systemanforderungen festlegt.S. 17 · 2019

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Zollernalbkreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Zollernalbkreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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