Landkreis Aichach-Friedberg
QUELLE · TAB Landkreis Aichach-Friedberg (gemeinsam mit Landkreisen Augsburg-Land, Dillingen, Donau-Ries und Stadt Augsburg) (Aichach-Friedberg) – Ausgabestand im Dokument nicht angegeben
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung an die Integrierte Leitstelle Augsburg (ILS Augsburg) erfolgt ausschließlich über die Firmen Siemens Building Technologies oder BOSCH Sicherheitstechnik. Der Betreiber muss mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin einen schriftlichen Antrag an die beauftragte Firma stellen; die Firma muss den Termin spätestens 2 Wochen vorher der ILS Augsburg melden.S. 3
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Augsburg (ILS Augsburg). Die TAB gilt für den Neuanschluss von Brandmeldeanlagen an diese Leitstelle.S. 3, 5
ÜbertragungseinrichtungDie technische Anschaltung der BMZ an die Übertragungseinrichtung ist mit der beauftragten Firma (Siemens Building Technologies oder BOSCH Sicherheitstechnik) abzustimmen. Das Zurückstellen der ÜE im Alarmfall erfolgt ausschließlich durch die Feuerwehr.S. 8
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr zur BMZ und ggf. weiter zur Sprinklerzentrale ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 (Aufschrift „BMZ“ bzw. „SPZ“) zu kennzeichnen; Größe und Anbringungsort sind in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen. BMZ, FBF, FAT, ÜE und Laufkarten befinden sich im Erdgeschoss in einem jederzeit zugänglichen, ausreichend beleuchteten und trockenen Raum.S. 7, 8
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Verwendung der Bezeichnung „FIZ“ oder „FKT“ für den BMZ-Raum oder -Schrank ist ausdrücklich nicht zulässig; die Kennzeichnung hat ausschließlich mit dem Schild „BMZ“ nach DIN 4066 zu erfolgen.S. 7
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist nach DIN 14661 auszuführen und in unmittelbarer Nähe der BMZ in einer Höhe von 1.600 mm (± 200 mm) Mitte Bedienfeld über dem Fußboden anzubringen. Es muss mit einem Halbzylinder der jeweiligen Feuerwehr-Schließung ausgestattet sein; die Brandfallsteuerung von Aufzügen muss mit dem Taster „Brandfallsteuerung ab“ im FBF abschaltbar sein.S. 9
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ist nach DIN 14662 auszuführen; alternativ ist eine Meldergruppen-Anzeige mit roten Meldergruppenlampen zulässig. Am FAT dürfen ausschließlich Brandmeldungen angezeigt werden. Eine Meldergruppenübersicht gemäß vorgegebenem Muster ist an der BMZ oder am FAT anzubringen.S. 6, 9
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist zu errichten; es muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gut einsehbar sein, wobei der genaue Standort in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen ist. Das FSD muss nach VdS-Richtlinie 2105 installiert, betrieben und instandgehalten werden; eine Hinterlegung der Objektschlüssel erfolgt bei Abnahme durch die Feuerwehr.S. 6, 7, 11
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist vorzusehen; sein Standort muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gut einsehbar sein und ist in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.S. 7
BlitzleuchteGefordert wird eine rote Blitz- oder rote Rundumkennleuchte als Bestandteil der Brandmeldeanlage; sie ist zusammen mit dem FSD an einer von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gut einsehbaren Stelle anzubringen.S. 6, 7
MeldergruppenMeldergruppen sind grundsätzlich zuerst mit Sprinklergruppen bzw. Löschanlagen, dann mit nichtautomatischen Brandmeldern und abschließend mit automatischen Brandmeldern in Blockbildung zusammenzufassen; technische oder interne Alarme folgen danach. Eine Wiederholung von Meldergruppenummern ist unzulässig; Brandmeldegruppen dürfen nicht mit anderen Gefahrenmeldegruppen vermischt werden.S. 9
MelderkennzeichnungDie Beschriftung der Melder muss von unten lesbar sein; die Schriftgrößen sind nach DIN 5008 auszuführen, vorzugsweise schwarze Schrift auf weißem Grund gemäß DIN 14623. Der Text an der Anzeige muss Meldergruppennummer, Meldernummer, Melderart sowie den jeweiligen Gebäudeteil enthalten.S. 8, 9
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 entsprechend DIN 14675 Anhang K zu erstellen. Der Laufkartenkasten muss mit dem Schild „Feuerwehr-Laufkarten“ nach DIN 4066 gekennzeichnet sein.S. 7, 11
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten sind entsprechend DIN 14675 auszuführen; der Text auf den Meldergruppenlampen bzw. im FAT muss identisch mit den zugehörigen Feuerwehr-Laufkarten sein. Ist die BMZ räumlich von der Bedieneinheit für die Feuerwehr getrennt, ist eine eigene Laufkarte mit dem Weg zur BMZ zu erstellen, die mit einem grün/schwarzen Planreiter mit der Aufschrift „BMZ-Standort“ zu kennzeichnen ist.S. 7, 9
Laufkarten – AktualisierungEin Muster der Laufkarte ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vor Erstellung aller Laufkarten des Objektes vorzulegen.S. 7
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme und Aufschaltung wird durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde geregelt; im Landkreis Aichach-Friedberg erfolgt sie nach Abstimmung mit dem Kreisbrandrat durch die örtlich zuständige Feuerwehr. Der Abnahmetermin ist mindestens 6 Wochen vorher mit der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen. Zur Abnahme müssen u. a. Errichterbestätigung, Wartungsvertrag, Störungsweiterleitungsbestätigung und alle Feuerwehr-Laufkarten vorliegen.S. 5, 11
InstandhaltungDie BMA muss durch einen rechtsgültigen Wartungsvertrag (Umfang nach DIN VDE 0833) dauerhaft betriebssicher gehalten werden; der Wartungsvertrag ist spätestens bei der Abnahme vorzulegen. Bei wiederholten Fehlalarmierungen oder Störungen, die den sicheren ILS-Betrieb gefährden, kann die zuständige Behörde bzw. die ILS Augsburg die ÜE abschalten.S. 5, 6, 11
Kosten und GebührenDie Aufwendungen der Kreisverwaltungsbehörde aufgrund des Aufschaltsantrags werden nach der gültigen Gebührensatzung dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Nach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit, Kostenersatz bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung zu erheben.S. 7, 13, 19, 22, 25
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Aichach-Friedberg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Aichach-Friedberg (über das Landratsamt Aichach-Friedberg)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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