Stadt Ansbach (kreisfrei)
QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Ansbach (Ansbach) – Ausgabestand 2023-02-21, Ausgabe Revision 09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung einer Übertragungseinrichtung ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich über den Betreiber der Alarmübertragungsanlage an die ILS Ansbach zu stellen. Der Abnahmetermin ist mindestens 2 Wochen vor der vorgesehenen Aufschaltung mit der ILS Ansbach abzustimmen. Vor der Aufschaltung ist eine schriftliche Abstimmung mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde erforderlich.S. 3, 5 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Leitstelle Ansbach ist die Alarmempfangsstelle; beauftragte Betreiber der Alarmübertragungsanlage sind Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Siemens AG. Im Überwachungsbetrieb führt jeder weitergeleitete Alarm stets zur Alarmierung der Feuerwehr, ausgenommen Revisionsschaltungen.S. 3, 5 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung wird vom Betreiber der Alarmübertragungsanlage in Verbindung mit der ILS Ansbach festgelegt. Die technische Anschaltung ist mit dem Betreiber der Alarmübertragungsanlage abzustimmen. Baulich bedingte Abweichungen müssen vor Baubeginn mit der Baugenehmigungsbehörde und der ILS Ansbach abgestimmt werden. Auf die Alarmübertragungseinrichtung dürfen ausschließlich Brandmeldungen aufgeschaltet werden.S. 6, 8 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Dokument trifft zu diesem Punkt ausdrücklich keine Festlegung.2023
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Feuerwehr-SchlüsseldepotDas Dokument trifft zu diesem Punkt ausdrücklich keine Festlegung.2023
Laufkarten – FormatDas Dokument trifft zu diesem Punkt ausdrücklich keine Festlegung.2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Das Dokument trifft zu diesem Punkt ausdrücklich keine Festlegung.2023
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme aufgeschalteter Melder und Brandmeldeanlagen erfolgt durch einen Vertreter der zuständigen Kreisbrandinspektion. Schriftliche Bestätigungen (Wartungsvertrag, Errichterbestätigung nach DIN 14675 und VDE 0833) sind spätestens bei der Abnahme vorzulegen.S. 4 · 2023
InstandhaltungBrandmeldeanlagen müssen durch ausreichende Instandhaltung betriebssicher gehalten werden; Wartungsvertrag und Errichterbestätigung nach DIN 14675 und VDE 0833 sind Pflicht. Störungen an der Übertragungseinheit dürfen nur durch den jeweiligen Betreiber der Alarmübertragungsanlage (Bosch oder Siemens) beseitigt werden; auflaufende Störungen sind soweit möglich innerhalb von 4 Stunden zu beheben.S. 4, 6, 7 · 2023
Kosten und GebührenLöst ein Betreiber unangemeldet einen Fehlalarm im Rahmen einer Prüfung aus, ist er zur Tragung der Kosten des Feuerwehreinsatzes verpflichtet.S. 7 · 2023
SonstigesMelderrevisionen und Melderprüfungen: Der Betreiber ist verpflichtet, die Service-Leitstelle des Betreibers bzw. bei Nichterreichbarkeit die ILS Ansbach vorab zu informieren. In Revision geschaltete Melder lösen keinen Alarm aus; die Verantwortung für die Revisionsschaltung verbleibt beim Teilnehmer. Probealarme müssen vorab beim Betreiber der Übertragungseinrichtung angemeldet werden.S. 7 · 2023
Melderabschaltung: Eine vorübergehende Abschaltung der Übertragungseinrichtung ist schriftlich der Service-Leitstelle des Betreibers bzw. der ILS Ansbach mitzuteilen, inklusive Zeitpunkt der Ab- und Wiedereinschaltung. Wird die Wiedereinschaltung nicht gemeldet, erfolgt automatische Wiedereinschaltung um 24:00 Uhr des laufenden Tages.S. 8 · 2023
Bei wiederholten Fehlalarmen kann die ILS Ansbach in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Alarmempfangsanlage die Übertragungseinrichtung abschalten und eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Die Wiederaufschaltung kann von Funktionsprüfungen und einer Sachverständigenprüfung abhängig gemacht werden; dies gilt nicht für Anlagen mit behördlicher Aufschaltpflicht.S. 5 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Ansbach – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Ansbach (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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