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Stadt Augsburg (kreisfrei)

QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Augsburg / Landkreise Augsburg-Land, Aichach-Friedberg, Dillingen, Donau-Ries und Stadt Augsburg (Augsburg) – Ausgabestand im Dokument nicht angegeben
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung an die ILS Augsburg ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich beim Betreiber zu beantragen; der Aufschalttermin muss spaetestens 2 Wochen vorher durch die beauftragte Errichterfirma (Siemens Building Technologies oder BOSCH Sicherheitstechnik) an die ILS Augsburg gemeldet werden. Die Aufschaltung gilt ausschliesslich fuer Neuanschluesse und erfolgt nur ueber eine der beiden genannten Firmen.S. 3
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Augsburg (ILS Augsburg). Alle an die ILS aufzuschaltenden Anlagen muessen den einschlaegigen Normen und Richtlinien entsprechen (u.a. VDE 0800, VDE 0833, DIN EN 54, DIN 14675).S. 3, 5
ÜbertragungseinrichtungDie technische Anschaltung der BMZ an die Uebertragungseinrichtung ist mit der beauftragten Errichterfirma (Siemens Building Technologies oder BOSCH Sicherheitstechnik) abzustimmen. Das Zurueckstellen der UE im Alarmfall erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr.S. 8
Feuerwehrzugang / Standort BMZBMZ, FBF, Laufkarten, FAT (soweit vorhanden) und UE befinden sich grundsaetzlich am Beginn des Ueberwachungsbereiches in einem leicht auffindbaren, fuer die Feuerwehr jederzeit zugaenglichen, ausreichend beleuchteten und trockenen Raum im Erdgeschoss. Der Zugangsraum ist mit einem Schild 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Ist der Zugang nur ueber Automatiktueren oder elektronische Schlosssysteme moeglich, ist ein eigener Schluesselschalter mit Beschriftung 'Feuerwehr-Schluesselschalter' (Schild DIN 4066, Groesse 0) vorzusehen.S. 7
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Feuerwehr-InformationszentraleEine Beschriftung des BMZ-Schranks oder -Raums mit dem Begriff 'FIZ' oder 'FKT' ist ausdruecklich nicht zulaessig; zulassig ist ausschliesslich die Beschriftung 'BMZ' nach DIN 4066.S. 7
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist im Regelfall in unmittelbarer Naehe der BMZ anzubringen, in einer Hoehe von 1600 mm (+/- 200 mm), gemessen zwischen Fussboden und Mitte Bedienfeld. Fuer das FBF ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schliessung des jeweiligen Schliessekreises vorzusehen.S. 9
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) nach DIN 14662 ist als optionale bzw. bedarfsweise Komponente vorgesehen; am FAT duerfen ausschliesslich Brandmeldungen angezeigt werden. Der Text der Meldergruppenlampen bzw. des FAT muss identisch mit den Feuerwehrlaufkarten sein.S. 6, 9
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schluesseldepot (FSD) gemaess VdS-Richtlinie 2105 ist verpflichtend vorzusehen, um der Feuerwehr im Alarmfall gewaltlosen Zutritt zu ermoeglichen. Der Standort des FSD mit Blitzleuchte muss von der oeffentlichen Verkehrsflaeche gut einsehbar sein; die genaue Lage ist in Abstimmung mit der zustaendigen Kreisverwaltungsbehoerde festzulegen. Die Anzahl der erforderlichen Objektschluessel ist in einem Abstimmungsgespraech zu klaeren.S. 6, 7
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist verpflichtend vorzusehen. Standort von FSD und FSE muss von der oeffentlichen Verkehrsflaeche gut einsehbar sein; die genaue Festlegung erfolgt in Abstimmung mit der zustaendigen Kreisverwaltungsbehoerde.S. 6, 7
BlitzleuchteEine rote Blitz- oder rote Rundumkennleuchte ist als Pflichtbestandteil der BMA vorgesehen und wird gemeinsam mit dem FSD an gut einsehbarer Stelle von der oeffentlichen Verkehrsflaeche angebracht.S. 6
MeldergruppenGrundsaetzlich sind Meldergruppen zuerst mit Sprinklergruppen bzw. Loeschanlagen, dann mit nichtautomatischen Brandmeldern und zuletzt mit automatischen Brandmeldern in Blockbildung zusammenzufassen; technische und interne Alarme folgen dahinter. Eine Wiederholung von Meldergruppenummern ist unzulaessig; Brandmeldegruppen duerfen nicht mit anderen Gefahrenmeldegruppen vermischt werden.S. 9
MelderkennzeichnungDie Beschriftung der Melder muss von unten lesbar sein; Schriftgroessen sind gemaess DIN 5008 auszufuehren. Vorzugsfarbe ist schwarze Schrift auf weissem Grund (gemaess TAB Bayern / DIN 14623). Die Melderanzeige an BMZ oder FAT muss Meldergruppenummer, Meldernummer, Art des Melders und Gebaeudeteil enthalten.S. 8, 9
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 gemaess DIN 14675 Anhang K auszufuehren. Der Laufkartenkasten ist mit dem Schild 'Feuerwehr-Laufkarten' nach DIN 4066 zu beschriften.S. 11
Laufkarten – AktualisierungEin Muster der Laufkarten ist der zustaendigen Kreisverwaltungsbehoerde vor Erstellung aller Laufkarten des Objektes vorzulegen.S. 7
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme und Aufschaltung wird durch die jeweils zustaendige Kreisverwaltungsbehoerde geregelt; in der Stadt Augsburg nur zusammen mit dem Amt fuer Brand- und Katastrophenschutz. In den Landkreisen erfolgt die Abnahme nach Abstimmung mit dem Kreisbrandrat durch die oertliche Feuerwehr. Zur Abnahme muessen u.a. Errichterbestaetigung, Wartungsvertrag, Meldergruppenbestaetigung und Laufkarten vorliegen; der Abnahmetermin ist mindestens 6 Wochen vorher mit der Kreisverwaltungsbehoerde abzustimmen.S. 5, 11
InstandhaltungFuer den Betrieb ist ein rechtsgultiger Wartungsvertrag (Umfang nach DIN VDE 0833) Pflicht; bei wiederholten Fehlalarmen oder Stoerungen kann die Kreisverwaltungsbehoerde die Abschaltung der UE mit gleichzeitiger Nutzungsuntersagung veranlassen. Revisionsarbeiten sind bei der beauftragten Errichterfirma anzumelden; die ILS Augsburg uebernimmt keine Revisionsbearbeitung.S. 5, 7
Kosten und GebührenDie Aufwendungen der Kreisverwaltungsbehoerde und der oertlichen Feuerwehr werden nach der jeweiligen Gebuehrensatzung dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Nach Art. 28 BayFwG besteht die Moeglichkeit, Kostenersatz bei vorsaetzlicher oder grob fahrlaessiger Falschalarmierung sowie bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen zu erheben.S. 7, 13, 19, 22, 25

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Augsburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Augsburg (Feuerwehr)
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Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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