Landkreis Coburg
QUELLE · TAB Brandschutzdienststelle Landkreis Coburg (Landkreis Coburg) – Ausgabestand 2025-12-30, Ausgabe AB-F-LKR-CO
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die Integrierte Leitstelle Coburg (ILS Coburg). Der Antrag ist schriftlich beim zustaendigen Konzessionaer spaetestens acht Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin einzureichen. Aenderungen, Erweiterungen oder Austausch von Anlagenteilen sind vorab der Brandschutzdienststelle zur Pruefung und Genehmigung vorzulegen.S. 4 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Coburg (ILS Coburg). Sabotagealarm wird nicht an die ILS weitergeleitet, sondern an ein VdS-zertifiziertes Bewachungsunternehmen uebertragen.S. 2, 7 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Art der UE ergibt sich aus den technischen Empfangsmoeglichkeiten der ILS Coburg. Die technische Anschaltung ist mit dem Konzessionaer abzustimmen. Die Rueckstellung darf ausschliesslich ueber das FBF und im Alarmfall nur durch die Feuerwehr erfolgen.S. 6 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer jederzeitige, gewaltfreie Zugang fuer die Feuerwehr ist sicherzustellen. Zufahrten und Zugangswege sind nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Kraftbetaetigte Zufahrten oder Tueren muessen sich im Brandfall automatisch oeffnen oder entriegeln lassen.S. 5 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ muss FAT, FBF, Feuerwehrlaufkarten, ggf. Gebaeuderfunkbedienfeld und eine Einsprechstelle enthalten. Es ist mit Schliesszeug N1 auszustatten, im Eingangsbereich zu platzieren und nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 5, 7 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF muss DIN 14661 entsprechen, im FIZ integriert sein und Schliesszeug N1 (Oberfranken N1) aufweisen. Die Montagehöhe betraegt Mitte 1.600 mm. Die Rueckstellung der BMA erfolgt ausschliesslich durch die Feuerwehr.S. 7, 16 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT muss DIN 14662 entsprechen und im FIZ integriert sein. Es zeigt ausgeloeste Meldergruppen eindeutig an und ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Schliesszeug N1 (Oberfranken N1) ist erforderlich.S. 7, 16 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotZugelassen ist ausschliesslich FSD Typ 3 nach DIN 14675 und VdS-Richtlinien mit Schliesszeug 9-1. Der Standort ist aussen in Abnaehme der Brandschutzdienststelle festzulegen. Im FSD sind mindestens zwei Generalschluessel zu hinterlegen; das FSD darf nur bei ausgeloester UE geoeffnet werden. Transponder nur mit Genehmigung der Brandschutzdienststelle.S. 5, 10, 15 · 2025
FreischaltelementDas FSE muss VdS-zugelassen sein, sich in unmittelbarer Naehe des FSD befinden und Schliesszeug 4-1 aufweisen. Es ist auf eine separate Meldergruppe der BMA aufzuschalten.S. 5, 10 · 2025
BlitzleuchteEine rote Blitzleuchte ist aussen gut sichtbar in der Naehe des FSD anzubringen. Sie darf nur bei ausgeloester UE aktiv sein und muss nach Rueckstellung der Anlage sowie Verschluss des FSD erloeschen. Laut Abnahmeprotokoll ist alternativ auch bernsteinfarben oder rund zulaessig.S. 5, 15 · 2025
MeldergruppenMeldergruppen muessen eindeutig beschriftet sein und den Gebaeudeteil enthalten; Beschriftung ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Jede selbsttaetige Loeschanlage ist in einer eigenen Meldergruppe aufzuschalten. Das FSE ist auf eine separate Meldergruppe aufzuschalten.S. 6, 7 · 2025
MelderkennzeichnungDie Beschriftung der Melder und Meldergruppen muss eindeutig und dauerhaft sein. Standorte von verdeckt eingebauten Meldern sind in Laufkarten und Feuerwehrplan kenntlich zu machen. Hilfsmittel zur Erreichbarkeit oder Oeffnung sind im Bereich der BMZ oder des FIZ mit Schliesszeug N1 bereitzuhalten.S. 6 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 nach DIN 14675 zu erstellen. Digitale Versionen oder Laufkartendrucker sind zulaessig, wenn der Inhalt mit den Papierlaufkarten identisch ist und ein vollstaendiger Papiersatz als Redundanz vorhanden ist.S. 6, 16 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist ein Plan zu erstellen. Ein vollstaendiger Satz ist im FIZ bereitzuhalten.S. 6, 16 · 2025
Laufkarten – AktualisierungVor Inbetriebnahme sind Laufkarten mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Eine Regelung zu Aktualisierungsfristen im Betrieb ist im Dokument nicht explizit getroffen.S. 6 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Fuer jedes BMA-ueberwachte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. Der Plan ist rechtzeitig vor der Abnahme zur Freigabe bei der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Zusaetzlich ist eine digitale Ausfuehrung im PDF-Format zu uebermitteln. Im Abnahmeprotokoll wird DIN A3 auf wasser- und reissfestem Papier sowie eine Objektinformation DIN A4 auf wasser- und reissfestem Papier gefordert.S. 6, 14 · 2025
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme erfolgt durch die Brandschutzdienststelle des Landkreises Coburg in Anwesenheit von Betreiber, Errichterfirma und Konzessionaer. Grundlage ist das Abnahmeprotokoll (Anlage E). Aenderungen und Erweiterungen sind vorab vorzulegen und erfordern nach Abschluss eine erneute Abnahme.S. 4, 13 · 2025
InstandhaltungDie BMA ist nach DIN VDE 0833 instandzuhalten. Ein Wartungsvertrag mit einer 24h erreichbaren autorisierten Fachfirma ist spaetestens bei Aufschaltung vorzulegen. Im FIZ ist ein gesondertes Betriebsbuch (DIN A5 mit Halterung) bereitzuhalten.S. 8, 12, 16 · 2025
Kosten und GebührenKosten fuer eine ggf. erforderliche BOS-Gebaeuderfunkanlage traegt der Betreiber. Kosten fuer Austausch oder Wartung von im FSD hinterlegten Schluesseln oder Transpondern traegt ebenfalls der Betreiber.S. 6, 21 · 2025
SonstigesSabotagealarm ist an ein VdS-zertifiziertes Bewachungsunternehmen zu uebertragen; eine Direktalarmierung der ILS erfolgt nicht. Objekt- oder nutzungsspezifische Brandfallsteuerungen und besondere Schnittstellen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und im Feuerwehrplan zu dokumentieren. Bei grossen oder komplexen Objekten kann die Brandschutzdienststelle zusaetzliche Uebersichtstableaus verlangen.S. 7, 8 · 2025
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Coburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Coburg (über das Landratsamt Coburg)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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