Landkreis Ebersberg
QUELLE · TAB Brandschutzdienststellen der Landratsämter Ebersberg und Erding (Landkreise Ebersberg und Erding) – Ausgabestand 2019-12-19, Ausgabe 1.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Anschaltung der Übertragungseinrichtung ist vom Konzessionär mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich an den Betreiber der ILS Erding (Landkreis Erding) zu übersenden. Die Koordination des Abnahmetermins mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erfolgt über den Konzessionär.S. 4 · 2019
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die ILS Erding, betrieben vom Landkreis Erding. Eine stufenweise Aufschaltung mehrerer BMZ als Unterzentralen ist aus einsatztaktischen Gründen nicht zulässig.S. 4, 7 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung ergibt sich aus den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS Erding. Die technische Anschaltung ist mit dem Konzessionär (Fa. Bosch) und ggf. dem Unterkonzessionär (Fa. Siemens) abzustimmen. Das Zurückstellen der ÜE darf ausschließlich über das Feuerwehr-Bedienfeld erfolgen; im Alarmfall nur durch die Feuerwehr.S. 6, 7 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zugang im Alarmfall zu allen Brand- und Handfeuermeldern bzw. mit Löschanlagen geschützten Räumen ist durch ein FSD sicherzustellen. Bei Automatiktüren ist ein eigener Schlüsselschalter mit Beschriftung 'Feuerwehr-Schlüsselschalter' (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen, der die Tür bis zur zweiten Betätigung offenhält und auch bei Stromausfall funktioniert.S. 5 · 2019
16 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle an der Erstinformationsstelle in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm, gemessen Fußboden bis Mitte Bedienfeld) anzubringen. Es ist ein Halbzylinder mit der landkreisspezifischen Feuerwehr-Schließung vorzusehen. Die Taste 'Brandfallsteuerung ab' darf die Anschaltung der BMZ an die ÜE sowie von stationären Löschanlagen nicht unterbrechen.S. 8 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)An der Erstinformationsstelle ist grundsätzlich ein FAT zu verwenden; es zeigt zweizeilig (je 20 Zeichen) die ausgelöste Meldergruppe mit Meldergruppennummer, Meldernummer und Melderart an. FAT kann im gemeinsamen Gehäuse mit FBF untergebracht sein; in jedem Fall ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schließung des jeweiligen Landkreises vorzusehen.S. 8, 9 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD Typ 3 mit VdS-Zulassung zu verwenden, anzubringen an der Außenfassade (unter Putz oder mechanisch gesichert) in einer Höhe von mindestens 800 mm (UK) bis höchstens 1400 mm (OK) unmittelbar neben dem Feuerwehrzugang. Der FSD-Standort ist vorab in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Das FSD darf nur bei ausgelöster ÜE durch die Feuerwehr geöffnet werden.S. 14, 15 · 2019
FreischaltelementIn der Nähe des FSD ist ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle anzubringen.S. 15 · 2019
BlitzleuchteDie zuständige Brandschutzdienststelle kann zum besseren Auffinden der BMZ eine Blitzleuchte fordern; Art und Ausführung sind im Einzelfall festzulegen.S. 8 · 2019
MeldergruppenMeldergruppen sind zuerst mit Sprinkler-/Löschanlagen, dann Handfeuermeldern, dann automatischen Meldern in Blockbildung zusammenzufassen; technische/interne Alarme folgen zuletzt. Automatische Melder sind grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; maximal 32 Melder je Meldergruppe in einem überschaubaren Raum, maximal 10 Melder in mehreren zusammenhängenden Räumen. Maximal 5 Handfeuermelder pro Meldergruppe. Die Meldergruppenaufteilung ist vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 8, 11, 12, 13 · 2019
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern (z. B. 10/1) in gelb/schwarz zu beschriften; Schildergröße und Zifferngröße richten sich nach der Raumhöhe (bis 4 m: mind. 60x20 mm/14 mm Ziffern; bis 12 m: mind. 150x50 mm/30 mm Ziffern; über 12 m: Sondergröße nach Vereinbarung). Handfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer in weiß/schwarz (Schrifthöhe 8 mm) zu beschriften.S. 10, 11 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen, zweiseitig (Vorderseite: Gesamtübersicht; Rückseite: Detailansicht der Meldergruppe als Grundrissplan). Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Gebäudelage zur Anfahrtstraße. Die Ausführung ist vorab mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 9, 10 · 2019
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind in formstabiler oder laminierter Folie zu schützen und mit nummerierten, farbcodierten Planreitern zu kennzeichnen: blau für Sprinkler-/Löschanlagen, rot für Handfeuermelder, gelb für automatische Melder, grün für technische oder interne Alarme. Der Weg zur ausgelösten Meldergruppe ist ab Erstinformationsstelle mit grünen Linien und Richtungspfeilen zu kennzeichnen.S. 9 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine separate Feuerwehr-Laufkarte an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Bei räumlich getrennter BMZ ist zusätzlich eine eigene Laufkarte mit dem Weg von der Erstinformationsstelle zur BMZ (Planreiter grün/schwarz mit Aufschrift 'BMZ-Standort') erforderlich.S. 8, 9 · 2019
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Regelung zu Aktualisierungsfristen oder -intervallen ist im Dokument nicht enthalten. Die Ausführung und Gestaltung ist stets vor dem Erstellen mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 10 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Laufkarten sind ausdrücklich keine Feuerwehrpläne. Zu Feuerwehrplänen selbst trifft das Dokument keine weiteren Festlegungen.S. 10 · 2019
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mindestens 6 Wochen vorher mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Abnahme durch Feuerwehrvertreter kann vollständig, stichprobenartig oder als schriftlicher Nachweis erfolgen, je nach Umfang der BMA; die konkrete Festlegung trifft die zuständige Brandschutzdienststelle. Zur Aufschaltung sind u. a. Errichterbestätigung, Wartungsvertrag, Abnahmeniederschrift und Meldergruppenübersicht vorzulegen.S. 2, 18 · 2019
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig instand zu halten; als Nachweis gilt ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma oder der Nachweis eigenen geschulten Personals. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden gewährleistet sein. Ein Betriebsbuch ist an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen.S. 15 · 2019
Kosten und GebührenNach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit, mit entsprechender Satzung, für Fehl- oder Falschalarme durch Brandmeldeanlagen angefallene Einsatzkosten in Rechnung zu stellen.S. 5 · 2019
SonstigesFür Brandmeldeanlagen in Tiefgaragen (§ 16 GaStellV) wird flächendeckende Überwachung mit wärmeempfindlichen Meldersystemen gefordert; bei Punktmeldern sind Wärmedifferenzialmelder vorgeschrieben. Aufzüge müssen bei Feueralarm durch die BMA ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort verbleiben, bis die Feuerwehr am FBF zurückgestellt hat.S. 6 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Ebersberg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Ebersberg (über das Landratsamt Ebersberg)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser