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Landkreis Erding

QUELLE · TAB Brandschutzdienststellen der Landratsämter Ebersberg, Erding und Freising (Landkreise Ebersberg, Erding und Freising) – Ausgabestand 2025-06-01, Ausgabe 1.0 · Original-TAB ansehen (kfv-freising.de) ↗
Festlegungen nach Thema
AufschaltungNeuaufschaltungen und wesentliche Änderungen von Brandmeldeanlagen müssen mit der Brandschutzdienststelle des jeweiligen Landratsamts (Ebersberg, Erding oder Freising) abgestimmt werden; dazu ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK) nach DIN 14675-1 vorzulegen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle kann etwa bei kleineren Änderungen oder sehr geringem Überwachungsumfang auf das BMAK verzichtet werden.S. 6 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle für alle drei Landkreise ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Erding; mit der Abnahme wird die Brandmeldeanlage auf die ILS Erding aufgeschaltet.S. 6, 8 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung zur Integrierten Leitstelle ist in den drei Landkreisen an Konzessionäre vergeben; Montage und Betrieb der Alarmübertragungsanlage erfolgen durch diese. Anträge für Neuanlagen oder Umbauten sind mit mindestens acht Wochen Vorlauf beim Konzessionär zu stellen; auch das Versetzen einer Übertragungseinrichtung muss durch den Konzessionär erfolgen.S. 6, 7 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZAls Erstinformationsstelle wird der Begriff Brandmelderzentrale (BMZ) verwendet; ihr Standort wird bereits in der Baugenehmigungsphase über die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle festgelegt, Abweichungen sind erneut abzustimmen. Die BMZ muss grundsätzlich in der Zugangsebene in unmittelbarer Nähe des Objektzugangs liegen und ausreichend beleuchtet sein; ein Standort im Außenbereich wird grundsätzlich nicht zugelassen. In der Nähe der BMZ muss ein Handfeuermelder vorhanden sein, mit dem sich Räumungsalarm und Brandfallsteuerungen auslösen lassen.S. 9, 10 · 2025
Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr zur BMZ ist mit Schildern nach DIN 4066 dauerhaft und selbsterklärend zu beschildern (Größen 0 bis 3). Schilder im Außenbereich sind in Größe 3 mit Unterkante mindestens 2,20 m über Gelände auszuführen; das erste straßenseitige Schild wird beidseitig mit Aufschrift BMZ, Alarmadresse und Richtungspfeilen ausgeführt, über dem Objektzugang ist Größe 2 vorgesehen.S. 10 · 2025
Führt der Angriffs- und Rückzugsweg durch eine Automatiktür, muss die Feuerwehr im Alarmfall auch bei Stromausfall ungehindert Zugang haben: Entweder öffnet die Tür beim Fernalarm dauerhaft, oder außen ist ein mit Feuerwehr beschrifteter Schlüsselschalter vorzusehen, der mit dem im FSD 3 hinterlegten Schlüsselsatz zu betätigen ist.S. 19 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleFAT, FBF und Laufkarten sind nach Möglichkeit in einem gemeinsamen Gehäuse unterzubringen, mindestens aber zusammengehörig zu montieren, und mit der Feuerwehrschließung zu sichern. Zur BMZ gehören außerdem die Meldergruppenübersicht, die Erreichbarkeiten der eingewiesenen Personen, fünf Ersatzgläser für Handfeuermelder, das Betriebsbuch und gegebenenfalls der Feuerwehrplan; weitere Bedieneinheiten (z. B. Feuerwehr-Einsprechstelle, Gebäudefunk-Bedienfeld, Entrauchungstableau) werden mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt.S. 9, 11 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld ist nach DIN 14661 auszuführen.S. 13 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen; die erste Textzeile zeigt Meldergruppe/Meldernummer und die Melderart mit festen Kürzeln (u. a. HF-Melder, Aut-Melder, Aut-M DB/ZD/ARM, Sprinklergruppe und Strömungswächter mit Nummer), die zweite Zeile Gebäude oder Bauteil, Geschossangabe und Raum/Nutzung. Die Angaben müssen mit Meldergruppenübersicht und Laufkarten übereinstimmen; das Freischaltelement erhält keine Melderart.S. 11, 12, 13 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs werden ausschließlich Feuerwehr-Schlüsseldepots FSD 3 akzeptiert; die innere Tür wird mit einem Profilhalbzylinder der Feuerwehrschließung des jeweiligen Landkreises gesichert, das FSD darf nicht verblendet oder verkleidet werden. Grundsätzlich sind zwei identische Schlüsselsätze zu hinterlegen, bei Objekten mit Sprinkleranlage drei; jeder Satz darf höchstens drei unterschiedliche Schlüssel enthalten und wird bei der Abnahme durch die Brandschutzdienststelle verplombt. Mechanische Schlüssel sind zu bevorzugen; bei elektronischen Schließsystemen muss der Betreiber die richtige Programmierung und zeitlich unbefristete Nutzbarkeit der hinterlegten Transponder sicherstellen, Schlüsselkarten können nicht hinterlegt werden.S. 17 · 2025
Sind mehrere unterschiedliche Schließungen erforderlich, kann ein Sonder-FSD bei der BMZ installiert werden; es ist nach DIN 4066 mit der Aufschrift Sonder-FSD zu kennzeichnen, entriegelt parallel mit dem FSD 3 und gibt nur die für den betroffenen Bereich benötigten Schlüssel frei. Die Schlüssel werden aufsteigend nummeriert und über nummerierte Kunststoffschilder gekennzeichnet; an der Türinnenseite ist eine Übersicht aller hinterlegten Schlüssel mit ihrem Schließbereich anzubringen.S. 18 · 2025
FreischaltelementJedes FSD 3 ist mit einem Freischaltelement auszurüsten; dessen Betätigung löst einen Alarm zur ILS aus, entriegelt das FSD und aktiviert die Blitzleuchte, darf aber keinen akustischen Räumungsalarm und keine Brandfallsteuerungen auslösen. Der Zylinder ist gegen Witterungseinflüsse abzudecken; das FSE erhält die höchstmögliche Meldergruppennummer, keine Laufkarte und wird auf der Meldergruppenübersicht farblos dargestellt.S. 19 · 2025
BlitzleuchteBeim Auslösen der BMA muss eine Blitzleuchte den Standort des FSD 3 kennzeichnen; die Farbe ist je Landkreis festgelegt: Ebersberg rot, Erding rot, Freising weiß. Die Montage erfolgt in unmittelbarer Nähe des FSD in mindestens 2,50 m Höhe an der Fassade, von der öffentlichen Verkehrsfläche deutlich sichtbar; die Leuchte darf erst erlöschen, wenn die BMA im Ruhezustand ist und das FSD verriegelt hat.S. 18 · 2025
MeldergruppenAuf der Meldergruppenübersicht sind die Meldergruppen in Blockbildung in fester Reihenfolge zusammenzufassen: Löschanlagen inklusive Strömungswächter (blau), Handfeuermelder (rot), automatische Melder (gelb), Melder ohne ÜE-Auslösung (grün) und Freischaltelement (farblos). Für das Freischaltelement ist die höchstmögliche Meldergruppennummer zu vergeben (z. B. 999 oder 99999).S. 16, 19 · 2025
Bei selbsttätigen Löschanlagen ist je Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen; bei Sprinkleranlagen muss die Meldergruppennummer der Sprinklergruppennummer entsprechen. Strömungswächter erhalten eine eigene, auf vier oder fünf Stellen erweiterte Meldergruppennummer, deren erste Ziffer die Meldergruppe und deren letzte Ziffer den Strömungswächter benennt; je Strömungswächter ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten.S. 24, 25 · 2025
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften – schwarze Schrift auf weißem Grund, Schrifthöhe mindestens 8 mm; löst ein Handfeuermelder einen Fernalarm aus, muss das Meldergehäuse rot ausgeführt sein. Offen montierte automatische Melder erhalten Schilder mit Meldergruppe und Meldernummer in schwarzer Schrift auf gelbem oder weißem Grund, deren Größe der Raumhöhe angepasst ist.S. 20 · 2025
Doppelbodenmelder werden über ein gelbes, rundes Kunststoffschild von mindestens 50 mm Durchmesser in der Bodenplatte gekennzeichnet (Gravur mit Meldergruppe und Meldernummer); die Platte ist mit einer Kette gegen Vertauschen zu sichern und muss mit Saug- oder Krallenheber leicht zu öffnen sein. Zwischendeckenmelder brauchen eine gefahrlos und ohne Hilfsmittel öffenbare Revisionsöffnung von mindestens 400 x 400 mm, daneben ein gelbes, rundes Schild mit 50 mm Durchmesser; die Melder selbst sind ebenfalls mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften.S. 21, 22 · 2025
Melder ohne ÜE-Auslösung (z. B. einer Brandwarnanlage), die am FAT angezeigt werden, sind in der Meldergruppenübersicht grün darzustellen (Strömungswächter blau), erhalten Laufkarten mit grünem Reiter und werden mit Meldergruppe und Meldernummer in weißer Schrift auf grünem Grund beschriftet.S. 23 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind im Querformat DIN A3 zweiseitig und formatfüllend als Grundrisspläne auszuführen; akzeptiert werden laminiertes Papier oder Synthetikpapier, jeweils formstabil, wasser- und reißfest. Digitale Laufkarten oder Laufkartendrucker gelten nur als Ergänzung – ein vollständiger Laufkartensatz muss an der BMZ vorgehalten werden.S. 13, 14 · 2025
Laufkarten – SymbolikDie Laufkartenreiter sind farbig zu kennzeichnen: Löschanlagen blau, Handfeuermelder rot, automatische Melder gelb, Melder ohne ÜE-Auslösung grün (Strömungswächter blau), Weg zur SPZ grün. Die Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht des Zugangsgeschosses mit BMZ-Standort und vereinfachtem Gebäudequerschnitt, die Rückseite die Detailansicht mit den Meldern; vergrößerte Ausschnitte sind mit orangefarbenem Rahmen zu markieren, Hinweise auf Hilfsmittel und Geschossangaben als gelbe Textfelder auszuführen, Mobiliar wird nicht dargestellt.S. 14, 15 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte an der BMZ zu hinterlegen, zusätzlich eine Laufkarte für den Weg zur Übertragungseinrichtung und bei vorhandener Sprinklerzentrale eine Laufkarte für den Weg zur SPZ; für das Freischaltelement ist keine Laufkarte erforderlich. Alle Laufkarten sind in Blockbildung aufsteigend nach der Meldergruppenübersicht sortiert im Querformat in einem Behälter mit CL1-Schließung und Aufschrift Feuerwehr-Laufkarten zu lagern; liegt die Erstinformationsstelle in einem eigenen verschlossenen Raum, kann auf die CL1-Schließung verzichtet werden.S. 13, 14 · 2025
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen; werden sie erneuert, sind sie nach der aktuellen AB BMA auszuführen, und wird der Großteil angepasst, sind sämtliche Laufkarten zu erneuern. Die Ausführung ist durch die Brandschutzdienststelle freizugeben; dazu sind die Laufkarten als fortlaufende, durchsuchbare PDF-Datei einzureichen.S. 13, 14 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ist für das Objekt ein Feuerwehrplan gefordert, ist er bei der BMZ vorzuhalten; wird er in einem eigenen Behälter gelagert, ist dieser mit der Aufschrift Feuerwehrplan zu beschriften.S. 16 · 2025
Abnahme und AbstimmungDer Antragsprozess läuft zweistufig: erst Brandmelde- und Alarmierungskonzept an die Brandschutzdienststelle, Antrag der Alarmübertragungsanlage beim Konzessionär und Beantragung der Feuerwehr-Schließung; nach der Abstimmung sendet der Betreiber Meldergruppenübersicht und Laufkarten zur Freigabe, dann die Betreiber-Bestätigung und den Prüfbericht, bevor die Brandschutzdienststelle den Abnahme- und Aufschalttermin mit dem Konzessionär vergibt. Zur Terminvereinbarung muss ein Prüfbericht nach § 2 SPrüfV vorliegen, der bestätigt, dass die Anlage den genehmigten Bauvorlagen entspricht, keine wesentlichen Mängel aufweist und der Aufschaltung nichts entgegensteht.S. 6, 7, 8, 9 · 2025
SonstigesBei wiederholten Fehlalarmen behalten sich die Landratsämter Ebersberg, Erding und Freising vor, die Übertragungseinrichtung abzuschalten und gleichzeitig die Nutzung des Objekts zu untersagen.S. 9 · 2025
An der BMZ müssen die Erreichbarkeiten der nach DIN VDE 0833-1 eingewiesenen, für das Objekt entscheidungsbefugten Personen dauerhaft hinterlegt sein; dafür ist die Mustervorlage der Landkreise zu verwenden, und der Betreiber muss die Liste eigenständig aktualisieren können.S. 16 · 2025
Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden, müssen die Angriffs- und Rückzugswege der Feuerwehr gewährleistet bleiben; verriegelt die Einbruchmeldeanlage Türen, ist eine Lösung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ein akustischer Einbruchalarm muss für die Feuerwehr stummschaltbar sein, ein Fernalarm an Polizei oder Wachdienst bleibt davon unberührt.S. 19 · 2025
Treppen sind in jedem Geschoss dauerhaft und gut sichtbar mit Bezeichnung und Geschossangabe zu kennzeichnen; die Bezeichnungen müssen mit Laufkarten, Meldergruppenübersicht und Feuerwehrplänen übereinstimmen. In Tiefgaragen sind die Ausgangstüren mit den Treppen-Bezeichnungen zu beschriften, zu denen sie führen.S. 20 · 2025
Brandmeldesysteme mit Auswerteeinheit und Ansaugrauchmelder müssen ihren Alarmzustand über eine Melder-Parallelanzeige signalisieren; darauf kann verzichtet werden, wenn die Auswerteeinheit direkt am Zugang zum Überwachungsbereich sitzt und eine eindeutige Alarmanzeige besitzt. Bei überwachten Aufzugsschächten ist die Parallelanzeige im untersten Geschoss zu montieren, ein Aufzugswerkzeug an der BMZ vorzuhalten und der Weg zur Anzeige auf der Laufkarte darzustellen.S. 22 · 2025
Lösen Brandmelder in Bereichen mit besonderen Gefahren (z. B. Explosionsgefahr, Hochspannung, starke Magnetfelder) einen Fernalarm aus, sind Maßnahmen zum gefahrlosen Erkunden mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen – etwa Sichtfenster, Not-Aus-Schalter oder organisatorische Regelungen; das gilt auch für Bereiche, in denen ein Betreten hohe wirtschaftliche Schäden verursachen würde.S. 23 · 2025
Hilfsmittel zum Erreichen von Meldern (z. B. tragbare Leitern, Saug- oder Krallenheber) sind so zu platzieren, dass sie auf dem Laufweg ohne größere Umwege erreichbar sind; die Standorte werden mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt. Teleskopierbare Leitern werden nicht akzeptiert, Anlegeleitern brauchen eine Einhängevorrichtung, ab 5 m Raumhöhe sind fest installierte Aufstiegshilfen erforderlich; alle Hilfsmittel sind mit CL1-Schließung zu sichern und dauerhaft mit Nur für Feuerwehr zu kennzeichnen.S. 23, 24 · 2025
Für bestehende Unterlagen und Beschilderungen besteht grundsätzlich Bestandsschutz; bei Veränderungen einer Brandmeldeanlage müssen sie an die aktuelle AB BMA angepasst werden. Verbindlich ist die auf den Homepages der Landkreise veröffentlichte Fassung.S. 4 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Erding – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Erding (über das Landratsamt Erding)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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