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Landkreis Erlangen-Höchstadt

QUELLE · TAB Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Brandschutzdienststelle (Erlangen-Höchstadt) – Ausgabestand 2020-07-01, Ausgabe V3.00
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt an die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg. Der Antrag ist schriftlich spätestens 8 Wochen vor Anschlusstermin zu stellen. Die Anerkennung des Leitfadens einschließlich aller zugehörigen Anlagen ist Voraussetzung für die Aufschaltung.S. 5, 7 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg. Die Brandschutzdienststelle befürwortet zusätzlich eine Fernübertragung von Alarmzuständen auf mobile Endgeräte (Tablet, PC oder Smartphone) aus einsatztaktischen Gründen.S. 11, 14 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie BMA ist über eine Übertragungseinrichtung (ÜE) nach DIN EN 50136-1 an die Alarmempfangseinrichtung der ILS Nürnberg anzuschließen. Die genauen Voraussetzungen für den Anschluss sind bei der Brandschutzdienststelle zu erfragen.S. 11 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltfreie Zugang zu allen überwachten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen. Das FSD ist vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang im Bereich der Hauptzufahrt einzubauen. Ausnahmen (z.B. Schlüsselrohr) bedürfen der Schriftform und sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu regeln.S. 7, 8 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) ist die Erstanlaufstelle der Feuerwehr und beinhaltet FAT, FBF sowie Feuerwehrlaufkarten bzw. Laufkartendrucker. Es ist im unmittelbaren Eingangsbereich zu installieren; der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Der Zugang ist mit dem vorgeschriebenen Hinweisschild zu kennzeichnen, die Tür erhält einen Profilhalbzylinder 'Feuerwehrschließsystem Landkreis Erlangen-Höchstadt'.S. 12, 13 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im FIZ ist ein FBF nach DIN 14661 zu installieren. Alle über die Taste 'Brandfallsteuerung' gesteuerten Einrichtungen sind in einer laminierten Brandfallsteuerungsmatrix im FIZ zu hinterlegen.S. 13 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Im FIZ ist ein FAT nach DIN 14662 zu installieren. Die Programmierung erfolgt mit Meldergruppe/Meldernummer in Zeile 1 und Melderart/Raumbezeichnung in Zeile 2; definierte Kürzel sind vorgegeben (z.B. HFM, AM, RAS, DB, ZD, FSE, Sabo-FSD). Im Zweifelsfall ist die Programmierung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 14 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei jeder BMA ist ein FSD mit Sachversicherer-Zulassung und Mauer-Umstellschloss mit Schließung 'Landkreis Feuerwehr Erlangen-Höchstadt' einzubauen. Der Montageort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen; Unterkante zwischen 0,8 m und 1,40 m über Fertigfußboden, in unmittelbarer Nähe (ca. 5 m) des Feuerwehrzugangs. FSD und Anlageteile sind vierteljährlich zu inspizieren und mindestens jährlich zu warten.S. 7, 8, 9 · 2020
FreischaltelementBei Einbau eines FSD ist stets auch ein FSE erforderlich. Das FSE wird als eigene Meldergruppe an die BMA angeschlossen; eine eigene Laufkarte ist zu erstellen. Der Einbauort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen (Fassade oder Schlüsseldepot-Säule nach DIN 14675).S. 10 · 2020
BlitzleuchteBei jedem Alarmzustand der BMA, der einen Fernalarm auslöst, ist eine rote Blitzleuchte im Außenbereich zu aktivieren. Die Leuchte ist in der Regel senkrecht über dem FSD zu installieren; Position ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Bei unübersichtlichen Anlagen können zusätzliche Blitzleuchten gefordert werden.S. 9 · 2020
MeldergruppenFür jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen. Bei Doppel- und Dreifach-Parkanlagen ist für jede Parkebene eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Selbsttätige Löschanlagen erhalten je Anlagengruppe eine eigene Melderlinie, die nicht mit anderen Meldern kombiniert werden darf.S. 11, 15, 16 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Melder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer nach DIN 1450 zu beschriften (Format z.B. '4/1'). Die Mindestschriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. 10 mm bei 2,5 m, 25 mm bei 4,5 m, 100 mm bei 13,5 m). Nicht sichtbare Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind zusätzlich mit gelben Markierungspunkten (50-100 mm) zu kennzeichnen.S. 10, 11 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten sind in der Regel im Format DIN A4 zu erstellen; bei größeren Gebäuden ist DIN A3 nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle zulässig. Ab 150 Meldergruppen ist ein Laufkartendrucker im Format DIN A3 Pflicht. Die Karten müssen aus formstabilem Material (Folie oder laminierter Karton) bestehen und mit nummerierten Kartenreitern versehen sein.S. 15, 16 · 2020
Laufkarten – SymbolikFür Laufkarten und grafische Darstellungen sind die Symbole nach DIN 14675 bzw. DIN 14034 zu verwenden. Überwachungsbereiche sind schraffiert darzustellen: gelb für automatische Melder, rot für Handfeuermelder, blau für Löschanlagen.S. 15, 16 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen. Alle Laufkarten sind zweiseitig auszuführen (Gesamtübersicht und Detailansicht). Im FIZ ist zusätzlich ein Meldergruppen-Verzeichnis (DIN A4) zu hinterlegen. Bei Laufkartendruckern ist ein DIN A4 Ordner mit Ausdrucken aller Laufkarten im FIZ vorzuhalten.S. 15, 16 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind dem Entwurf nach spätestens 4 Wochen vor dem Abnahmetermin der Brandschutzdienststelle zur Prüfung vorzulegen. Bei baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen sind Laufkarten in Absprache mit der Feuerwehr durch den Betreiber zu korrigieren.S. 16, 19 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes mit BMA oder ortsfester Löschanlage gesichertes Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen. Mindestverteilung: je 1 Exemplar an örtlich zuständige Feuerwehr, Betreiber und als PDF auf CD/DVD an die Brandschutzdienststelle. Der Entwurf ist spätestens 4 Wochen vor Abnahme vorzulegen; Aktualisierung alle 5 Jahre (bei besonderen Objekten alle 2 Jahre).S. 18 · 2020
Abnahme und AbstimmungAbnahmetermin ist mindestens 6 Wochen vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zur Abnahme sind u.a. vorzulegen: Gutachten eines Sachverständigen nach SPrüfV, Errichterbestätigung, Wartungsvertrag, Laufkarten, Feuerwehrplan sowie die vollständig abgearbeitete und unterzeichnete Checkliste. Die BMA wird erst nach Erfüllung aller Auflagen an die ILS angeschlossen.S. 7, 20, 36, 37, 38 · 2020
InstandhaltungEin Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675-1 zertifizierten Fachfirma ist spätestens bei Abnahme der BMA vorzulegen. FSD und Anlageteile sind vierteljährlich zu inspizieren und mindestens einmal jährlich zu warten, Wartung muss in Anwesenheit der für das FSD verantwortlichen Person erfolgen. Während Wartungsarbeiten dürfen keine Brandmeldungen bei der ILS als Falschalarme eingehen.S. 9, 18 · 2020
Kosten und GebührenAlle Kosten für Einbau, Unterhaltung und Änderung des FSD trägt der Betreiber, einschließlich Änderungen auf Veranlassung der Brandschutzdienststelle. Kosten für Prüfungen zur BOS-Gebäudefunkanlage trägt der Bauherr bzw. Betreiber.S. 19, 27 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Erlangen-Höchstadt – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Erlangen-Höchstadt (über das Landratsamt Erlangen-Höchstadt)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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