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Landkreis Landsberg am Lech

QUELLE · TAB Kreisbrandinspektion Bereich Brandmeldeanlagen Landkreis Landsberg am Lech (Landsberg am Lech) – Ausgabestand 2023-02, Ausgabe Rev. 02/23
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer schriftliche Antrag zur Aufschaltung einer Uebertragungseinrichtung an die ILS Landsberg/Lech ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin beim Konzessionaer einzureichen. Der Abnahmetermin muss mindestens 2 Wochen vorher bekannt sein und ist mit der Kreisbrandinspektion und dem Konzessionaer abzustimmen. Die Bestaetigung der Abnahmevoraussetzungen ist spaetestens 14 Arbeitstage vor dem Termin der Kreisbrandinspektion per Mail zuzusenden.S. 4 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) in Landsberg/Lech. Nach erfolgter Aufschaltung ist die Kreisbrandinspektion schriftlich (per Mail) durch die ILS zu informieren.S. 4 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Uebertragungseinrichtung richtet sich nach den technischen Empfangsmoeglichkeiten der ILS (gemaess TAR FFB). Die technische Anschaltung ist mit dem Konzessionaer abzustimmen. Das Zurueckstellen der ÜE darf ausschliesslich ueber das FBF erfolgen; im Alarmfall nur durch die Feuerwehr. Bei wiederholten Fehlalarmierungen behaelt sich das Landratsamt die Abschaltung der Uebertragungseinrichtung vor.S. 6, 5 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZFBF, FAT, ÜE und Laufkarten sind als bauliche Einheit (Erstinformationsstelle) in einem leicht auffindbaren, fuer die Feuerwehr jederzeit zugaenglichen, ausreichend beleuchteten und trockenen Raum beim Feuerwehrzugang, in der Regel im Erdgeschoss, unterzubringen. Die genaue Lage ist mit der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech abzusprechen.S. 6, 7 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleEin Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) wird im Antragsformular fuer die Feuerwehr-Schliessung als moegliche Komponente erwaehnt, jedoch im Haupttext der TAB nicht naeher geregelt.S. 19 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Absprache mit der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech im selben Raum wie die BMZ oder an der Erstinformationsstelle in einer Hoehe von 1.600 mm (+/- 200 mm) anzubringen. Fuer das FBF ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schliessung des Landkreises Landsberg/Lech vorzusehen. Der Taster 'Brandfallsteuerung ab' darf die Anschaltung der BMZ an die ÜE sowie von stationaeren Loeschanlagen nicht unterbrechen.S. 8 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT soll grundsaetzlich verwendet werden; Abweichungen sind vorab mit der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech abzustimmen. Das FAT zeigt die ausgeloeste Meldergruppe zweizeilig (je 20 Zeichen) mit Meldergruppennummer, Meldernummer, Melderart und Bereich an. Fuer das FAT ist ebenfalls ein Halbzylinder der Feuerwehr-Schliessung des Landkreises vorzusehen.S. 8, 9 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD Typ 3 mit VdS-Zulassung ist am Feuerwehrzugang anzubringen; Einbauhoehe: Unterkante mind. 800 mm, Oberkante hoechstens 1.400 mm. Der Standort ist vorab mit der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech festzulegen. Es sind mindestens zwei Schluesselseaetze mit je maximal drei Schluesseln (vorzugsweise je ein Haupt- bzw. Generalschluessel) in Halbzylindern zu hinterlegen. Unmittelbar ueber dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte (mind. 150 x 65 mm) anzubringen, die nur bei ausgeloester ÜE leuchten darf.S. 14, 15 · 2023
FreischaltelementEin FSE ist verpflichtend einzubauen; der akustische Alarm soll dadurch nicht ausgeloest werden. Eventuelle Brandfallsteuerungen (Schranken, Tore usw.) sind im Einzelnen mit der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech abzustimmen. Das FSE muss ueber eine eigene Feuerwehr-Laufkarte mit gruenem Reiter verfuegen.S. 15 · 2023
BlitzleuchteZum besseren Auffinden der BMZ ist eine rote Blitz-/Rundumkennleuchte anzubringen, die parallel zur Unterputz-Informationsleuchte angesteuert wird.S. 7 · 2023
MeldergruppenMeldergruppen sind zunaechst mit Sprinkler-/Loeschanlagen, dann Handfeuermeldern und schliesslich automatischen Meldern in Blockbildung zusammenzufassen; technische/interne Alarme folgen danach. Maximal 5 Handfeuermelder je Meldergruppe; maximal 32 automatische Melder je Meldergruppe (bei einem Raum), maximal 10 bei mehreren zusammenhaengenden Raeumen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lueftungskanalmelder sind auf getrennte Meldergruppen zu schalten. Die Meldergruppenaufteilung benoetigt die Genehmigung der Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech.S. 7, 8, 12, 13 · 2023
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind in 1.400 mm Hoehe (+/- 200 mm) anzubringen und mit Meldergruppen- und Meldernummern (z. B. '4/1') in weiss/schwarz, Schrifthoehe 8 mm, zu beschriften. Automatische Melder sind gelb/schwarz (Hintergrund gelb, Schrift schwarz) zu kennzeichnen; die Schildgroesse richtet sich nach der Raumhoehe (z. B. bis 4 m: mind. 60 x 20 mm, Ziffergroesse mind. 14 mm). Nicht sichtbar eingebaute Melder (Doppelboden, Zwischendecke, Lueftungskanal) sind durch gelbe Punkte (50-100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren.S. 11, 12 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsaetzlich im Format DIN A3 auszufuehren, zweiseitig (kurze Kante beim beidseitigen Druck). Die Vorderseite zeigt die Gesamtuebersicht (Standorte BMZ, ÜE, FSD, ggf. Sprinklerzentrale), die Rueckseite die Detailansicht der jeweiligen Meldergruppe als Grundrissplan. Das Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Gebaeudelage zur Anfahrtstrasse. Laufkarten sind in formstabiler Folie oder laminiert mit befestigten, nummerierten Planreitern aufzubewahren.S. 9, 10 · 2023
Laufkarten – SymbolikFuer Eintragungen in die Laufkarte sind ausschliesslich die von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Landsberg/Lech vorgegebenen Symbole zu verwenden (siehe Anhang). Der Anfahrtsweg zur Alarmadresse ist am unteren Planrand darzustellen; der Weg zur Meldergruppe ist durch gruene Linien und Richtungspfeile zu kennzeichnen. Die Ausgestaltung ist vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 9, 10 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageFuer jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen und an der BMZ oder Erstinformationsstelle gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen. Das FSE erhaelt eine eigene Laufkarte (gruener Reiter). Wenn BMZ und Bedieneinheit raeumlich getrennt sind, ist zusaetzlich eine Laufkarte fuer den Weg zur BMZ mit gruen/schwarzem Reiter 'BMZ-Standort' zu erstellen.S. 9, 7 · 2023
Laufkarten – AktualisierungAenderungen oder Erweiterungen der BMA sind der Kreisbrandinspektion vor Ausfuehrung zu melden und beduerfen einer erneuten Ueberpruefung. Eine explizite Frist fuer die Aktualisierung der Laufkarten nach Aenderungen ist im Dokument nicht genannt.S. 5 · 2023
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin erfordert eine Vorabnahme (Vorbesichtigung) und muss mindestens 2 Wochen vorher bekannt sein. Die Kreisbrandinspektion Landsberg/Lech ist zustaendig fuer die Ueberpruefung. Eine Bestaetigung der Abnahmevoraussetzungen (u. a. Errichterbestaetigung, Wartungsvertrag, Meldergruppenübersicht, Laufkarten DIN A3, 100%-Pruefbestaetigung) ist 14 Arbeitstage vor dem Termin einzureichen. Technische Aenderungen und Abweichungen sind grundsaetzlich mit der Kreisbrandinspektion abzustimmen und ggf. genehmigen zu lassen.S. 4, 16, 17, 18 · 2023
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmaessig instandzuhalten (DIN VDE 0833). Als Nachweis gilt ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma oder die Instandhaltung durch geschultes eigenes Personal mit Herstellernachweis. Ein Betriebsbuch ist an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Stoerungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spaetestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden moeglich sein. Eine Kuendigung des Wartungsvertrages ist der Brandschutzdienststelle unverzueglich schriftlich mitzuteilen.S. 5, 15, 16 · 2023
Kosten und GebührenNach Art. 28 BayFwG besteht die Moeglichkeit, bei Fehl- oder Falschalarmen durch Brandmeldeanlagen angefallene Einsatzkosten in Rechnung zu stellen (mit entsprechender Satzung). Konkrete Gebuehrensaetze sind im Dokument nicht genannt.S. 5 · 2023

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Landsberg am Lech – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Landsberg am Lech (über das Landratsamt Landsberg am Lech)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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