Landkreis Lindau (Bodensee)
QUELLE · TAB Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu (ZRF Allgäu) (Landkreis Lindau (Bodensee)) – Ausgabestand 2020-01-29, Ausgabe 5.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Anschluss einer BMA an die öffentliche AÜA der ILS Allgäu erfordert einen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin, gefolgt von einer Anmeldung des technischen Anschlusses mindestens 14 Tage vorher. Abweichungen von den TAB-Vorgaben sind nur im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Bauordnungsbehörde erlaubt. Eine Wiederaufschaltung nach Trennung infolge von Fehlalarmen ist kostenpflichtig.S. 6, 9 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Leitstelle (ILS) Allgäu ist die behördlich benannte alarmauslösende Stelle für den Bereich des ZRF Allgäu. Störungsmeldungen und Revisionsalarme werden nicht von der ILS Allgäu entgegengenommen, sondern an die Dienstleistungsleitstelle des AÜA-Betreibers weitergeleitet.S. 5, 8 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie AÜE gehört zum Leistungsumfang des AÜA-Betreibervertrages und bleibt Eigentum des AÜA-Betreibers. Die technische Anschaltung der BMA an die AÜE ist mit dem AÜA-Betreiber abzustimmen. Der AÜA-Betreiber führt alle drei Monate eine Instandhaltung und Funktionsprüfung der AÜE gemäß geltenden Richtlinien durch.S. 11 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen mit Brandmeldern bzw. selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen. Ist dies nicht möglich, ist nach Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ein FSD der Klasse 3 auf Kosten des Objektbetreibers zu installieren. Der Weg zur BMZ ist mit Schildern nach DIN 4066 eindeutig zu kennzeichnen.S. 10 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ/FKT ist als roter Stahlschrank (RAL 3000) mit zweiflügeliger Tür auszuführen, der mit einem Halbzylinder der örtlich definierten Feuerwehrschließung versehen ist. Darin sind Laufkarten inklusive Meldergruppenübersicht, der Feuerwehrplan, Sperrschilder und Reservegläser zu hinterlegen. Der Standort des FIZ/FKT ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr abzuklären.S. 12, 13 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF nach DIN 14661 ist Pflichtbestandteil einer BMA mit AÜA-Anschluss. Bei vom FIZ getrennter Montage ist es mit einem Halbzylinder der örtlich definierten Feuerwehrschließung zu versehen.S. 10, 13 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 wird grundsätzlich gefordert; eine Abweichung ist im Einzelfall auf Antrag bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle möglich. Das FAT muss Klartextanzeigen der ausgelösten Meldergruppen sowie weitere Informationen über den technischen Zustand der BMA optisch darstellen. Der FSD-Zustand ist durch zwei LEDs anzuzeigen (gelb: Tür entriegelt, rot: Sabotage).S. 13 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs wird ausschließlich FSD der Klasse 3 nach VdS-Richtlinie 2105 zugelassen. Die Einbauhöhe der FSD-Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über dem Fertigfußboden. Generell ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen; in Ausnahmefällen sind nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle maximal drei unterschiedliche Generalschlüssel zulässig.S. 10, 20, 21 · 2020
FreischaltelementBei Einbau eines FSD ist stets auch der Einbau eines FSE erforderlich. Das FSE muss eine Geräteanforderung nach VdS-Richtlinie besitzen und über einen Schlüsselschalter mit Profilhalbzylinder DIN 18252 betätigt werden. Die genaue Position des FSE ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr vor Einbau festzulegen.S. 10, 21, 22 · 2020
BlitzleuchteAm Objektzugang der Feuerwehr zur BMZ/FIZ ist eine rote Blitzleuchte mittlerer Größe in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr anzubringen, ca. 3 m über Grund. Standort und technische Ausführung sind mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr abzuklären. Die Blitzleuchte darf nicht durch die Taste 'Brandfallsteuerung' deaktiviert werden.S. 10, 22 · 2020
MeldergruppenAutomatische Brandmelder sind innerhalb von Brandabschnitten grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; Doppelboden-, Zwischendecken- und Sondermelder sind jeweils auf eigene Meldergruppen zu schalten. Bis zu 32 automatische Brandmelder je Meldergruppe sind zulässig, wenn die Gruppe innerhalb eines vom Zugang überschaubaren Raumes verläuft. Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination von automatischen und nicht-automatischen Brandmeldern unzulässig.S. 18 · 2020
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z.B. 4/1, 4/2), schwarze Schrift auf weißem Grund, Schrifthöhe 8 mm. Automatische Brandmelder werden ebenfalls mit Meldergruppen- und Meldernummer beschriftet; die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. mindestens 60x20 mm bei bis zu 4 m Raumhöhe). Steuermelder, die ausschließlich zur Steuerung technischer Einrichtungen dienen, sind mit dem Schriftzug 'Steuermelder' zu kennzeichnen.S. 14, 15, 12 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 Anhang K in DIN A3 anzufertigen, sofern die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle nichts anderes festlegt. Die Entwürfe sind der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr zur Freigabe vorzulegen.S. 14 · 2020
Laufkarten – SymbolikZur Unterscheidung der Feuerwehr-Laufkarten sind die Kartenreiter farblich zu gestalten: blau für Sprinklergruppen und Löschanlagen, rot für Handfeuermelder und FSE, gelb für automatische Melder jeglicher Art. Zwischen den Melderarten sind ausreichend Freihaltungen für spätere Erweiterungen vorzusehen.S. 14 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen mit Strömungswächtern ist je Bereich eine eigene Feuerwehr-Laufkarte vorzuhalten. Eine Meldergruppenübersicht ist beizulegen, auf der alle vergebenen und nicht vergebenen Gruppen verzeichnet sind; nicht vergebene Gruppen sind mit 'nicht vergeben' zu kennzeichnen.S. 14, 19 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen entsprechend den durchgeführten Änderungen und Erweiterungen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Änderungen und Erweiterungen an der BMA sind bis zur Abnahme durch den verantwortlichen Sachverständigen deutlich an der BMZ zu kennzeichnen.S. 11 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes von einer BMA überwachte Objekt ist grundsätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu fertigen; eine Abweichung muss bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle beantragt werden. Der Feuerwehrplan ist in 1-facher laminierter Ausfertigung im FIZ bzw. in der BMZ zu hinterlegen. Ein Anschluss der BMA an die öffentliche AÜA erfolgt in der Regel erst nach Vorliegen des Feuerwehrplanes.S. 22 · 2020
Abnahme und AbstimmungAm Ortstermin für den technischen Anschluss werden Vertreter der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr stichprobenartig die Umsetzung der TAB überprüfen. Vorabnahmen werden von den behördlichen Stellen und der Feuerwehr nicht durchgeführt. Abweichungen von den TAB-Vorgaben bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 6, 9 · 2020
InstandhaltungBMA müssen von zertifizierten, anerkannten und zugelassenen Errichterfirmen errichtet werden. Wiederkehrende Prüfungen durch verantwortliche Sachverständige sind innerhalb von jeweils 3 Jahren durchzuführen. Mit der Störungsbeseitigung muss unverzüglich begonnen werden; die Arbeiten müssen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden beendet sein, Abweichungen nur nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 7, 8 · 2020
Kosten und GebührenFehlalarme können von den örtlich zuständigen Kommunen gemäß Art. 28 BayFwG nach deren Kostenersatzsatzungen verrechnet werden. Eine Wiederaufschaltung nach Trennung der BMA infolge von Fehlalarmen ist kostenpflichtig. Kann am vereinbarten Anschlusstermin die AÜE aus vom Antragsteller zu vertretenden Gründen nicht angeschlossen werden, werden die angefallenen Kosten (Personal- und Fahrzeugkosten) erhoben.S. 8, 9 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Lindau (Bodensee) – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Lindau (Bodensee) (über das Landratsamt Lindau (Bodensee))
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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