Landkreis Main-Spessart
QUELLE · TAB Landratsamt Main-Spessart / Kreisbrandinspektion Main-Spessart (Landkreis Main-Spessart) – Ausgabestand 2019-01, Ausgabe TAB Bayern 2013, Version 2.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer formlose Antrag zur Anschaltung der Übertragungseinrichtung an die zuständige ILS (ILS Würzburg) muss schriftlich mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin beim ILS-Betreiber gestellt werden. Der Aufschalttermin selbst kann erst nach einer Vorbesichtigung erfolgen und ist mindestens 2 Wochen vorher mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart sowie dem Konzessionär abzustimmen.S. 4 · 2019
AlarmempfangsstelleDie zuständige Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Würzburg. Die Technischen Anschaltrichtlinien (TAR) werden vom ILS-Betreiber herausgegeben und regeln die technischen Empfangsmöglichkeiten sowie den Betrieb.S. 2, 39 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung richtet sich nach den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS. Das Zurückstellen der ÜE darf ausschließlich über das FBF und im Alarmfall nur durch die Feuerwehr erfolgen. Abweichungen von den Einbauanforderungen sind vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen Brandmelderbereichen und durch Löschanlagen geschützten Räumen ist mittels FSD sicherzustellen. Für elektrische Schiebetüren ist ein eigener Feuerwehr-Schlüsselschalter nach DIN 4066 Größe 0 vorzusehen, der die Tür bis zu einer zweiten Betätigung offenhält; die Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein.S. 5, 6 · 2019
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart entweder im selben Raum wie die BMZ oder an der Erstinformationsstelle in einer Höhe von 1.600 mm (+/- 200 mm, gemessen Fußboden bis Mitte FBF) anzubringen. Es ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehrschließung des Landkreises Main-Spessart (jeweiliger Inspektionsbereich) vorzusehen.S. 9 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT kann verwendet werden, wenn der BMZ-Standort nicht an der Bedieneinheit für die Feuerwehr liegt oder wenn mehr als etwa 100 Meldergruppen vorhanden sind. Das FAT zeigt zweizeilig (je 20 Zeichen) die ausgelöste Meldergruppe mit Nummer, Meldernummer und Melderart an. Auch das FAT ist mit einem Halbzylinder der Feuerwehrschließung des Landkreises auszustatten.S. 9, 10 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) oder FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) an der Außenfassade anzubringen; Einbauhöhe Unterkante mindestens 800 mm, Oberkante höchstens 1.400 mm. Der FSD-Standort ist vorab mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart festzulegen. Es dürfen maximal drei Schlüssel (vorzugsweise ein Generalschlüssel) hinterlegt werden; bei vorhandener Sprinkleranlage sind mindestens zwei getrennt überwachte Schlüssel erforderlich.S. 16, 17 · 2019
FreischaltelementIn begründeten Ausnahmefällen kann zusätzlich ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) erforderlich sein.S. 17 · 2019
BlitzleuchteIn begründeten Ausnahmefällen ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart eine rote Blitz-/Rundumkennleuchte zur besseren Auffindbarkeit der BMZ anzubringen.S. 9 · 2019
MeldergruppenHandfeuermelder: maximal 5 je Meldergruppe; automatische Melder: maximal 32 je Meldergruppe bei einem sofort überschaubaren Raum, maximal 10 je Meldergruppe bei mehreren zusammenhängenden Räumen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte Meldergruppen zu schalten. Die Meldergruppenaufteilung bedarf der Genehmigung der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart.S. 12, 13, 14 · 2019
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer (z.B. 4/1) in weißer Schrift auf schwarzem Grund, Schrifthöhe 8 mm, hinter der Glasscheibe zu beschriften. Automatische Melder erhalten eine gelb/schwarze Beschriftung; die Schildergröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. bis 4 m: mindestens 60 x 20 mm, Zifferngröße 14 mm). Nicht sichtbare Melder in Doppelböden und Zwischendecken sind mit gelben Punkten (50–100 mm Durchmesser) zu markieren.S. 11, 12, 13 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen, zweiseitig (Vorderseite: Gesamtübersicht mit Standorten von BMZ, ÜE, FSD und ggf. SPZ; Rückseite: Grundrissplan der betreffenden Meldergruppe). Das Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Lage des Gebäudes zur Anfahrtstraße. Die Laufkarten sind in formstabiler Folie oder laminiert mit nummerierten Planreitern zu führen.S. 10, 11 · 2019
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen in Laufkarten sind ausschließlich die von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Main-Spessart vorgegebenen Symbole zu verwenden (Anhang). Planreiterfarben: Sprinkler/Löschanlagen blau, Handfeuermelder rot, automatische Melder gelb, technische/interne Alarme grün. Die Gestaltung ist vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 10, 11 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Bei räumlich getrennter BMZ ist zusätzlich eine eigene Laufkarte mit dem Weg zur BMZ (Planreiter grün/schwarz, Aufschrift 'BMZ-Standort') erforderlich.S. 10, 8 · 2019
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Regelung zu Aktualisierungsfristen für Laufkarten ist im Dokument nicht getroffen. Änderungen oder Erweiterungen der BMA müssen der Brandschutzdienststelle vorab gemeldet werden, was mittelbar eine Anpassung der Laufkarten erfordert.S. 5 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Laufkarten sind ausdrücklich keine Feuerwehr(einsatz)pläne. Gesonderte Anforderungen an Feuerwehreinsatzpläne werden in diesem Dokument nicht geregelt.S. 11 · 2019
Abnahme und AbstimmungDie Ausführungsplanung ist vor Baubeginn in einem Plangespräch nach DIN 14675 mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zur Abnahme/Aufschaltung sind unter anderem Errichterbestätigung, Wartungsvertrag, Störungsweiterleitungsbestätigung, alle Feuerwehr-Laufkarten DIN A3, Meldergruppenübersicht und hinterlegte Schlüssel/Schließzylinder erforderlich. Der Prüfungsumfang durch die Feuerwehr legt die Brandschutzdienststelle selbst fest.S. 2, 5, 6, 20 · 2019
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig instandzuhalten; als Nachweis gilt ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma oder die Instandhaltung durch eigenes geschultes Betreiberpersonal. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden gewährleistet sein. Ein Betriebsbuch ist an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen.S. 17 · 2019
Kosten und GebührenFür Fehl- oder Falschalarme durch Brandmeldeanlagen können nach Art. 28 BayFwG (mit entsprechender Satzung) Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Eine Ausfertigung der TAB ist gegen eine Schutzgebühr von 10,00 Euro (plus Porto) bei der Brandschutzdienststelle erhältlich.S. 5, 18 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Main-Spessart – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Main-Spessart (über das Landratsamt Main-Spessart)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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