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Landkreis Mühldorf a. Inn

EMA: keine behördliche Vorgabe — Versicherer und Grad entscheiden

Für Einbruchmeldeanlagen gibt es keine ortsgebundene behördliche Vorgabe. Maßgeblich sind die Vorgaben des Versicherers und der Grad nach DIN VDE 0833-3 / EN 50131 — unabhängig vom Ort des Bauvorhabens. PlanWerke gliedert Meldergruppen und Sicherungsbereiche VdS-orientiert.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Mühldorf a. Inn – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Mühldorf a. Inn (über das Landratsamt Mühldorf a. Inn)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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