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Landkreis München

QUELLE · TAB Brandschutzdienststelle Landkreis München (Landkreis München) – Ausgabestand 2025-11-03, Ausgabe 1.3
Festlegungen nach Thema
AufschaltungIn der frühen Planungsphase ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK) gemäß DIN 14675-1 vorzulegen und eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle durchzuführen; dies gilt auch bei Änderungen an bestehenden BMA. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle kann auf die Vorlage eines BMAK verzichtet werden, z. B. bei kleineren Änderungen oder Anlagen mit sehr geringem Überwachungsumfang. Vor Vereinbarung eines Abnahme-/Aufschalttermins muss ein Prüfbericht gemäß SPrüfV der Brandschutzdienststelle vorliegen, der bestätigt, dass die BMA den Bauvorlagen entspricht und keine wesentlichen Mängel enthält.S. 6, 11 · 2025
AlarmempfangsstelleDer Landkreis München betreibt eine AES (Feuerwehreinsatzzentrale, FEZ), an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen angeschlossen werden. Der Betrieb der AES ist an einen Konzessionsnehmer übertragen; dieser errichtet, unterhält und betreibt die öffentliche AES und die Haupt-Clearingstelle. Neben-Alarmempfangsstellen müssen georedundant vorhanden und nach DIN EN 50518 als AES zertifiziert sowie vom Landkreis München zugelassen sein.S. 6, 7 · 2025
ÜbertragungseinrichtungFür die Aufschaltung einer ÜE an die AES stehen drei Varianten zur Verfügung: Beauftragung des gesamten Übertragungsweges beim Konzessionsnehmer (Variante 1), Beauftragung eines vom Landkreis zugelassenen Errichters ohne Neben-Clearingstelle (Variante 2) oder mit Neben-Clearingstelle (Variante 3). Zugelassene Errichter müssen nach DIN 14675 als BMA-Errichter zertifiziert und vom Landkreis München zugelassen sein. Der Antrag zur Anschaltung ist frühzeitig an den Konzessionsnehmer oder einen zugelassenen Errichter mit Neben-Clearingstelle zu stellen.S. 6, 7, 8 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie BMZ muss sich in unmittelbarer Nähe des Objektzuganges und in der Zugangsebene befinden. Der Weg von der Anfahrtsstelle bis zur BMZ ist mit Schildern nach DIN 4066 dauerhaft zu beschildern (Außenschilder in Größe 3, Unterkante mind. 2,20 m über Gelände; über dem Objektzugang Größe 2; im Gebäudeinneren Größe 1; erstes straßenseitiges Schild beidseitig mit Alarmadresse und Richtungspfeilen). Führt der Angriffs- und Rückzugsweg durch Automatiktüren, muss die Feuerwehr auch bei Stromausfall ungehinderten Zugang haben (Dauerhaltung offen bei Fernalarm oder FW-Schlüsselschalter mit Feuerwehrschließung).S. 11, 12, 21 · 2025
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle der Feuerwehr wird im Landkreis München als Brandmelderzentrale (BMZ) bezeichnet. Die BMZ muss sich in unmittelbarer Nähe des Objektzuganges und grundsätzlich in der Zugangsebene befinden; eine BMZ im Außenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig. FAT, FBF und Laufkarten sind nach Möglichkeit in einem gemeinsamen Gehäuse unterzubringen; andernfalls müssen sie mindestens zusammengehörig montiert werden. Komponenten der BMZ sind mit der Feuerwehrschließung zu sichern; für Laufkartenbehälter ist eine CL1-Schließung zu verwenden, sofern die Erstinformationsstelle nicht in einem eigenen verschlossenen Raum liegt.S. 11, 12 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen. Weitere spezifische Anforderungen über die Norm hinaus werden in der AB nicht beschrieben.S. 15 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen. In der ersten Zeile sind Meldergruppe/Meldernummer und Melderart darzustellen, in der zweiten Zeile Gebäude oder Bauteil (soweit vorhanden), Geschossangabe und Raum/Nutzung, getrennt durch Leerzeichen. Die Angaben müssen mit der MGÜ und den Laufkarten übereinstimmen; standardisierte Kürzel für Melderarten sind festgelegt (z. B. HF-Melder, Aut-Melder, Aut-M DB, Aut-M ZD, Aut-M ARM, Aut-M Linea, Spri.Gr.Nr, Ström.W.Nr, Löschanlage).S. 13, 14, 15 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs werden ausschließlich FSD 3 akzeptiert. Die innere Tür wird mit einem Profilhalbzylinder der Feuerwehrschließung Landkreis München gesichert (Schlüssel nur bei Stellung „geschlossen“ abziehbar). Grundsätzlich sind zwei identische Schlüsselsätze im FSD zu hinterlegen; bei Objekten mit Sprinkleranlagen drei Schlüsselsätze; jeder Schlüsselsatz darf maximal drei unterschiedliche Schlüssel enthalten und wird bei der BMA-Abnahme durch die Brandschutzdienststelle verplombt. Schlüsselkarten können nicht hinterlegt werden; mechanische Schlüssel sind zu bevorzugen.S. 19, 20 · 2025
FreischaltelementJedes FSD 3 ist mit einem FSE auszurüsten. Durch Betätigung des FSE wird ein Alarm zur FEZ ausgelöst und das FSD 3 entriegelt sowie die Blitzleuchte aktiviert; es darf kein akustischer Räumungsalarm ausgelöst und keine Brandfallsteuerungen aktiviert werden. Dem FSE ist die höchstmögliche Meldergruppennummer zuzuweisen (z. B. 999 oder 99999); es ist farblos auf der MGÜ darzustellen und es ist keine Laufkarte vorzuhalten.S. 21 · 2025
BlitzleuchteBeim Auslösen der BMA muss eine rote Blitzleuchte den Standort des FSD 3 kennzeichnen. Montagehöhe an der Fassade mindestens 2,50 m; die Leuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche deutlich sichtbar sein und in unmittelbarer Nähe des FSD 3 montiert sein. Die Blitzleuchte darf erst erlöschen, wenn die BMA im Ruhezustand ist und das FSD wieder verriegelt hat; bei komplizierten Zugangssituationen können mehrere Blitzleuchten erforderlich sein.S. 20 · 2025
MeldergruppenFür jede Meldergruppe ist eine separate Laufkarte und ein eigener FAT-Eintrag vorzusehen. Bei selbsttätigen Löschanlagen ist für jeden Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen; bei Sprinkleranlagen müssen Meldergruppen- und Sprinklergruppennummern übereinstimmen. Strömungswächter erhalten eigene Meldergruppen, deren Nummer durch Erweiterung auf 4 oder 5 Stellen gebildet wird (erste Ziffer = Sprinklergruppe, letzte Ziffer = Strömungswächternummer).S. 26, 27 · 2025
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind auf dem Bedienschild mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften (schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, Mindestschrifthöhe 8 mm); Gehäuse von HF-Meldern, die einen Fernalarm auslösen, müssen in Rot ausgeführt sein. Automatische Melder sind mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften (schwarze Schrift auf gelbem oder weißem Hintergrund, Schildergröße raumhöhenangepasst). Doppelbodenmelder erhalten ein rundes gelbes Kunststoffschild (Mindestdurchmesser 50 mm, Gravur der Meldergruppe und -nummer) an der Bodenplatte; Zwischendeckenmelder ein gleiches Schild neben der Revisionsöffnung (Mindestmaß 400 x 400 mm).S. 22, 23, 24 · 2025
Laufkarten – FormatLaufkarten sind im Querformat DIN A3, zweiseitig und formatfüllend als Grundrisspläne auszuführen. Es werden laminiertes Papier oder Synthetikpapier akzeptiert; die Laufkarten müssen formstabil, wasser- und reißfest sein. Digitale Laufkarten oder Laufkartendrucker sind nur als Ergänzung anzusehen; ein physischer Laufkartensatz muss stets an der BMZ vorgehalten werden.S. 15, 16 · 2025
Laufkarten – SymbolikDie Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht des Zugangsgeschosses (i. d. R. EG) mit BMZ-Standort und ggf. SPZ; Wege und befahrbare Flächen sind in Grau darzustellen, ein vereinfachter Gebäudequerschnitt mit Treppenlagen und Feuerwehraufzügen ist ebenfalls aufzuführen. Die Rückseite zeigt die Detailansicht mit einzelnen Meldern; bei größeren Bereichen ist ein oranger Rahmen zu verwenden, der auch auf der Vorderseite erscheint. Textfelder für Hilfsmittelhinweise und Schlüsselnummern sind mit gelbem Hintergrund, schwarzer Schrift (4 mm Höhe) und schwarzem Rahmen auszuführen; Geschossangaben in gleichem Schema mit 6 mm Schrifthöhe.S. 17 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine separate Laufkarte zu hinterlegen; zusätzlich ist eine Laufkarte „Weg zur ÜE“ und bei vorhandener Sprinklerzentrale eine Laufkarte „Weg zur SPZ“ vorzuhalten. Für das FSE ist keine Laufkarte erforderlich. Für jeden Strömungswächter ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten.S. 15, 21, 27 · 2025
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen; die Ausführung ist durch die Brandschutzdienststelle freizugeben, wofür die Karten in einer fortlaufenden, durchsuchbaren PDF-Datei einzureichen sind. Bestands-Laufkarten können belassen werden, sofern sie die Realität korrekt darstellen, im Querformat gelagert sind und sämtliche Reiter auf gleicher Höhe sind; wird der Großteil angepasst, sind alle Laufkarten zu erneuern.S. 15, 16 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ist für das Objekt ein Feuerwehrplan gefordert, ist dieser bei der BMZ vorzuhalten; ein eigener Behälter ist mit „Feuerwehrplan“ zu beschriften. Die AB enthält keine eigenständigen Formatvorgaben für den Feuerwehrplan selbst.S. 18 · 2025
Abnahme und AbstimmungEin Prüfbericht gemäß § 2 SPrüfV ist der Brandschutzdienststelle vor Vereinbarung eines Abnahme-/Aufschalttermins vorzulegen. Bei wiederholt auftretenden Fehlalarmen behält sich das Landratsamt München die Abschaltung der Übertragungseinrichtung vor. Der Standort der BMZ wird in der Baugenehmigungsphase im Rahmen der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle festgelegt; Abweichungen davon sind erneut mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 11 · 2025
InstandhaltungDie auf der Homepage des Landkreises München veröffentlichte Version der AB BMA ist verbindlich; Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Die Aktualisierung der Erreichbarkeitsliste der eingewiesenen Personen muss eigenständig durch den Betreiber erfolgen können. Bei elektronischen Schließsystemen und batteriebetriebenen Schlüsseln/Transpondern im FSD ist der Betreiber für Programmierung, Zeitfreigabe und Batterietausch verantwortlich; für den Batterietausch ist rechtzeitig ein Termin mit der Brandschutzdienststelle zu vereinbaren.S. 4, 18, 19 · 2025
SonstigesDie AB regelt die Kennzeichnung von Treppen und Geschossen: In jedem Geschoss sind Treppenraumbezeichnung und Etagenangabe dauerhaft und gut sichtbar anzubringen (Mindestschrifthöhe 8 cm); die Bezeichnungen müssen mit Laufkarten, MGÜ und FW-Plänen übereinstimmen. Für Melder in Bereichen mit besonderen Gefahren (Explosion, Hochspannung, Radioaktivität usw.) sind geeignete Maßnahmen für gefahrloses Erkunden in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Hilfsmittel für die Feuerwehr (Leitern bis 5 m Raumhöhe tragbar, darüber fest installierte Aufstiegshilfen) sind mit CL1-Schließung zu sichern und mit „Nur für Feuerwehr“ zu kennzeichnen; Standorte sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 17, 22, 25, 26 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt München – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis München (über das Landratsamt München)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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