Stadt München (kreisfrei)
QUELLE · TAB Branddirektion München (München) – Ausgabestand 2024-02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung der BMA erfolgt auf die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr München. Die Branddirektion München ist Betreiberin der Alarmempfangseinrichtungen. Sonderlösungen wie Gefahrstoffmeldeanlagen sind vorab mit dem Sachgebiet Kundendienst AÜA abzustimmen.S. 9, 11 · 2024
AlarmempfangsstelleAlarmempfangseinrichtung ist die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr München, betrieben durch die Branddirektion München als Pflichtaufgabe. Bei Komplettausfall der ÜE werden die Betreibenden durch die Branddirektion informiert; die Betreibenden müssen daher Kontaktdaten mit 24-stündiger Erreichbarkeit bereitstellen.S. 9, 25, 26 · 2024
ÜbertragungseinrichtungEs stehen zwei Betriebsmodelle zur Wahl: ÜE-Fremd (Betreiber stellt ÜE und Übertragungswege selbst bereit) oder ÜE-BD (Branddirektion München stellt ÜE inkl. Übertragungswege als freiwillige Leistung bereit). Die ÜE muss nach VdS 2465-1 bis 2465-4, EN 50136-1/2, EN 54-21, DIN 14675-1/2 und VdS 2466 ausgeführt sein; Übertragungsprotokoll VdS 2565-2, Verschlüsselung PK04H VdS-Secure. Übertragungswege nach VdS 2461 als Doppeltrasse oder Einweganbindung, stehende Verbindung gemäß DP4 oder SP5 mit deutscher IP-Adresse.S. 25, 26, 29, 30, 31, 32, 33, 34 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie BMZ muss sich in unmittelbarer Nähe des Objektzugangsbereiches befinden; eine Errichtung im Außenbereich ist nicht zulässig, und bei Überwachung von Bereichen in der Zugangsebene oder darüber darf die BMZ nicht im Untergeschoss liegen. Der Standort wird in der Baugenehmigungsphase durch die Brandschutzdienststelle in der Stellungnahme zum Brandschutznachweis festgelegt; Abweichungen sind erneut abzustimmen. Der gewaltfreie Zugang zu allen überwachten Räumen muss rund um die Uhr sichergestellt sein; grundsätzlich sind mindestens zwei Schlüsselsätze vorzuhalten, bei Objekten mit Löschanlage drei.S. 11, 14, 16, 19 · 2024
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) muss als Teil der Feuerwehr-Peripherie vorhanden und bei Inbetriebsetzung der ÜE uneingeschränkt betriebsbereit sein. Die Taste „Brandfallsteuerungen ab“ im FBF darf die Blitzleuchte nicht deaktivieren.S. 17, 27, 30 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen. Anzeigetexte müssen neben Meldergruppen- und Meldernummer auch Melderanzahl, Melderart, ggf. Gebäude/Geschoss und Raumnutzungsart enthalten; bei Sprinkleranlagen zusätzlich Sprinklergruppe und ggf. Strömungswächter. Störungen werden als Sammelmeldung „Störung Brandmeldeanlage“ oder „Störung BMA“ angezeigt. Die Meldergruppe ist ohne führende Null darzustellen.S. 13, 18 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs werden ausschließlich FSD der Klasse FSD 3 gemäß VdS und DIN 14675 akzeptiert. Im FSD können bis zu 3 unterschiedliche Schlüssel bzw. maximal 3 identische, gleichsperrende Schlüsselsätze hinterlegt werden. Die innere Tür wird mit Profilhalbzylinder HS 1-1 der Feuerwehrschließung München gesichert; die äußere Klappe muss frei zugänglich und unverblendet sein. Kosten für Einrichtung, Unterhaltung und Stilllegung trägt der Betreiber.S. 15, 20, 38, 39, 40 · 2024
FreischaltelementBei vorhandenem FSD sind zwei Freischaltmöglichkeiten vorzusehen: ein mechanisches FSE (Schlüsselschalter mit Profilhalbzylinder HGS 1-10 im unmittelbaren Handbereich des FSD) sowie ein ferngesteuertes FSE über eine Nebenmeldergruppe zur Fernauslösung der ÜE. Das FSE wird auf der höchstmöglichen Meldergruppe (z. B. 9999) geführt und farblos in der Meldergruppenübersicht mit dem Vermerk „FSE“ eingetragen.S. 15, 20, 42, 47 · 2024
BlitzleuchteEine Blitzleuchte ist in unmittelbarer Nähe des FSD zu installieren, in einer Höhe von 2,20 bis 2,50 m über dem Fertigfußboden; sie muss über eine weiße, klare Kalotte verfügen und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus aus unterschiedlichen Anfahrtsrichtungen sichtbar sein. Bei weitläufigen Arealen mit zurückversetzter BMZ können mehrere Blitzleuchten erforderlich sein. Die Betätigung der Taste „Brandfallsteuerungen ab“ im FBF darf die Blitzleuchte nicht abschalten.S. 12, 17 · 2024
MeldergruppenFür jede Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte zu erstellen; bei selbsttätigen Löschanlagen ist für jeden Löschbereich eine eigene Meldergruppe vorzusehen. Die Nummern der Meldergruppen und Sprinklergruppen müssen übereinstimmen. Laufkarten sind in Blockbildung aufsteigend in der BMZ aufzubewahren.S. 17, 22, 34 · 2024
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder in offener Montage sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (schwarz auf weiß oder schwarz auf gelb, Kunststoffschild oder herstellerseitige Halter). Verdeckt montierte Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind über Revisionsöffnungen (Mindestmaß 400 × 400 mm, werkzeugfrei öffenbar) zugänglich zu machen; deren Standorte sind mit gelben Punkten (50–100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren. Ansaugrauchmelder sind grundsätzlich mit einer Parallelanzeige zu versehen.S. 42, 43, 44, 47, 48 · 2024
Laufkarten – FormatLaufkarten sind im DIN-A3-Querformat zweiseitig und formatfüllend auszuführen: Gesamtübersicht auf Seite 1, Detailausschnitt auf Seite 2. Die Lagerung erfolgt stets im Querformat in der BMZ. Neben laminiertem Papier wird auch synthetisches Papier akzeptiert. Als Alternative zur Papierform des zweiten Satzes ist ein Laufkartendrucker (DIN A3, Farbe) oder ein abgestimmtes mobiles Endgerät (Mindestdisplaygröße 9,7 Zoll, automatische Aktivierung bei Alarm, skalierbare digitale Laufkarten) zulässig; die Ausführung ist vorab abzustimmen.S. 34, 35, 36 · 2024
Laufkarten – SymbolikDie Farbcodierung und Blockbildung der Laufkarten richtet sich nach den Meldergruppen. Feuerwehraufzüge sind rot mit dem Symbol „Feuerwehraufzug“ zu kennzeichnen; bei Ansaugrauchmeldern ist neben dem überwachten Bereich der Standort der Auswerteeinheit bzw. der Parallelanzeige anzugeben. Laufwege über mehrere Geschosse sind im Gebäudequerschnitt darzustellen; Parallelanzeigen sind als Melder auf der Laufkarte darzustellen. Musterlaufkarten stehen unter go.muenchen.de/brandmeldeanlagen zur Verfügung.S. 34, 35, 36 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageAnzahl und Art der Laufkartensätze werden in der Baugenehmigungsphase durch die Brandschutzdienststelle (Stellungnahme zum Brandschutznachweis) festgelegt; Abweichungen sind erneut abzustimmen. Bei vorhandenem Laufkartendrucker oder mobilem Endgerät genügt ein Satz in Papierform. Sonderlaufkarten (Weg zur ÜE-Sicherung, zum APL, zur Sprinklerzentrale) sind unabhängig von der geforderten Satzanzahl jeweils in einfacher Ausführung vorzuhalten.S. 6, 13, 19, 34, 36 · 2024
Laufkarten – AktualisierungDie Aktualität und Übereinstimmung der digitalen Laufkarten (Laufkartendrucker oder mobiles Endgerät) mit dem in Papierform vorgehaltenen Satz liegt in der Verantwortung der Betreibenden. Eine explizite Frist für Aktualisierungen bei Änderungen ist nicht festgelegt.S. 35 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist in der BMZ aufzubewahren; ein Feuerwehrplanhalter ist als Bestandteil der BMZ-Ausstattung vorgesehen. Weitergehende Anforderungen an Format oder Aktualisierung sind im Dokument nicht spezifiziert.S. 12, 17, 31 · 2024
Abnahme und AbstimmungBei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen gemäß DIN 14675 ist eine Anzeige mit dem vorgesehenen Formular erforderlich; eine erneute Vor-Ort-Abnahme findet in diesem Fall nicht statt. Abweichungen von den AB-BMA müssen mit der zuständigen Fachabteilung der Branddirektion abgesprochen und schriftlich genehmigt werden; bei der Abnahme festgestellte Abweichungen werden nur akzeptiert, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.S. 8, 18, 23 · 2024
InstandhaltungDer Ausfall der BMA oder der ÜE ist durch die Betreibenden umgehend zu beheben. Wirksamkeit und Betriebssicherheit sind gemäß der bayerischen Prüfverordnung für sicherheitstechnische Anlagen durch einen verantwortlichen Sachverständigen zu prüfen; bei wiederkehrenden Prüfungen ist die gesamte Anlage zu bestätigen. Die Betreibenden sind eigenverantwortlich für die Instandhaltung des FSD einschließlich rechtzeitigem Austausch der Stromversorgung zuständig.S. 9, 14, 38, 39 · 2024
Kosten und GebührenEs gilt die Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Landeshauptstadt München in der jeweils gültigen Fassung. Für die unmittelbare Aufschaltung wird eine pauschale Gebühr erhoben; laufende Kosten werden ab erfolgreicher Funktionsprüfung bzw. Inbetriebsetzung der AÜA verrechnet. Kosten für FSD-Einrichtung, -Unterhaltung und -Stilllegung trägt der Betreiber vollständig.S. 7, 12, 38, 39 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt München – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt München (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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