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Landkreis Neu-Ulm

QUELLE · TAB ILS Donau-Iller (Landkreise Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu und Stadt Memmingen) – Ausgabestand 2011-06-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Betreiber muss die Anschaltung einer Brandmeldeanlage spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Anschalttermin schriftlich über den Konzessionär bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen, mit dem Antragsformular gemäß Anhang 1. Erforderliche Formblätter (u.a. Sachverständigenabnahme nach SPrüfV, Ausführungsbestätigungen, Bestätigung Wartungsvertrag) sind spätestens sieben Arbeitstage vor dem Aufschalttermin dem Konzessionär zu übergeben. Vorabnahmen durch die Brandschutzdienststelle finden grundsätzlich nicht statt; der genaue Aufschalttermin wird über den Konzessionär abgestimmt.S. 6, 7 · 2011
AlarmempfangsstelleDie ILS Donau-Iller ist die zuständige Integrierte Leitstelle für die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm, Unterallgäu sowie die Stadt Memmingen. Ihre vertragliche Leistung beschränkt sich auf die Entgegennahme der Brand- und Gefahrenmeldung sowie die anschließende Feuerwehralarmierung; Störungsmeldungen, Revisionsalarme und sonstige Verständigungen von Konzessionär oder Betreiber werden von ihr nicht bearbeitet, sondern automatisch an die Dienstleistungsstelle des jeweiligen AÜA-Betreibers weitergeleitet.S. 5, 14, 43 · 2011
ÜbertragungseinrichtungDie Anschaltung an die Alarmübertragungseinrichtung (AÜE) der ILS Donau-Iller erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Konzessionär; als Übertragungsweg gelten die Vorgaben der DIN 14675 Anhang A sowie der DIN EN 50136-1-3. Die AÜE liegt im Zuständigkeitsbereich des Konzessionärs, der die Kosten der Inspektionen nach DIN VDE 0833-1 in Rechnung stellt und den Hauptmelder gegen Mietgebühr bereitstellt. Eine Funktionsprüfung mit Auslösung der AÜE ist nur im Einvernehmen mit der ILS Donau-Iller zulässig.S. 14 · 2011
Die AÜE ist mit der Aufschrift 'Feuerwehr Hauptmelder <Nummer>' zu beschriften und muss unmittelbar über einen Druckknopfmelder mit dieser Beschriftung auslösbar sein.S. 15 · 2011
Feuerwehrzugang / Standort BMZWird der gewaltlose Zutritt über ein Feuerwehr-Schlüsseldepot sichergestellt, hat der Betreiber die Auswahl mit seiner Versicherung abzuklären. Ist der Zugang nur über Automatiktüren möglich, ist ein separater Schlüsselschalter mit der Aufschrift 'Feuerwehr-Schlüsselschalter' (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen, der die Tür bis zur zweiten Betätigung offen hält und auch bei Stromausfall funktionieren muss.S. 10 · 2011
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Feuerwehr-InformationszentraleWeicht der Standort der Brandmelderzentrale vom Feuerwehranlaufpunkt ab, ist am Feuerwehranlaufpunkt eine Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ) einzurichten, die AÜE, FBF, FAT, Feuerwehr-Laufkarten, Sperrschilder, Ersatzgläser und ggf. eine Feuerwehrsprechstelle zusammenfasst.S. 18 · 2011
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 muss am selben Ort wie der Feuerwehranlaufpunkt errichtet werden; seine Schließung ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Beim Betätigen der Taste 'AÜE-Prüfen' muss die AÜE auslösen und erst beim Loslassen wieder scharf werden, wobei gleichzeitig das Feuerwehr-Schlüsseldepot öffnen muss.S. 22 · 2011
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662 zeigt die ausgelöste Meldergruppe im Klartext sowie den technischen Zustand der BMZ an und dient als Erstinformationsmittel; wird es in einem eigenen Gehäuse verbaut, ist die Schließung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. FAT und FBF dürfen in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht werden; Textbeispiele für die Anzeige enthält Anhang 7.S. 23 · 2011
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas Feuerwehr-Schlüsseldepot ist nach DIN 14675 auszuführen, mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen und mit der Unterkante zwischen 800 mm und 1400 mm über Fertigfußboden einzubauen; die genaue Lage ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Es werden zwei Klassen unterschieden: FSD 2 (mittleres Risiko, Verwahrung von Objektschlüsseln, ohne Weiterleitung eines Sabotagealarms an eine ständig besetzte Stelle) und FSD 3 (hohes Risiko gemäß VdS 2105, auch für Generalschlüssel und Schlüssel von Schalt-/Steuereinrichtungen); beide Klassen dürfen nur bei ausgelöster BMA/AÜE durch die Feuerwehr geöffnet werden.S. 38 · 2011
Zum Erwerb der Schließzylinder für das FSD sowie weitere der Feuerwehr vorbehaltene Einrichtungen ist ein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Feuerwehr-Schließung bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu stellen (Anhang 1); Art und Anzahl der Schließzylinder sind vorab mit ihr abzustimmen, und die Wahl zwischen FSD 2 und FSD 3 sollte vorab mit dem zuständigen Schadenversicherer geklärt werden. Bei Hinterlegung eines elektronischen Schlüssels im FSD ist zudem eine Schadenverzichtserklärung des Betreibers gegenüber der Brandschutzdienststelle zu unterzeichnen (Anhang 5).S. 38, 39, 40 · 2011
FreischaltelementBei Objekten mit automatischen Brandmeldern oder Löschanlagen bzw. bei nur teilweise überwachten Objekten kann in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ein Freischaltelement im unmittelbaren Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots erforderlich sein, über das die Brandmeldeanlage ausgelöst und der Zugriff auf den Objektschlüssel sichergestellt wird. Für das Freischaltelement ist eine eigene Meldergruppe samt eigener Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen; die Ausführung ist ebenfalls mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 19, 40 · 2011
BlitzleuchteDas Feuerwehr-Schlüsseldepot ist mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen; dieses Informationsmittel darf durch die Taste 'Brandfallsteuerung ab' am Feuerwehr-Bedienfeld nicht deaktiviert werden.S. 38 · 2011
MeldergruppenAutomatische Brandmelder werden innerhalb von Brandabschnitten geschossweise entsprechend der Raumnutzung in Meldergruppen zusammengefasst; Doppelboden-, Zwischendecken- und Sondermelder erhalten eigene Meldergruppen. Bis zu 32 automatische Melder je Meldergruppe sind zulässig, wenn die Gruppe innerhalb eines überschaubaren Raumes verläuft; werden bis zu 10 Melder auf mehr als fünf zusammenhängende Räume verteilt, sind an den Zugangstüren Einzelanzeigen nach DIN 14623 erforderlich, außer bei Verwendung eines FAT mit Melder-Einzelidentifikation. Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern unzulässig, während unterschiedliche physikalische Ansprechschwellen automatischer Melder kombiniert werden dürfen.S. 34 · 2011
Die Nummern von Melder- und Sprinklergruppen sollen in der Regel übereinstimmen; für das Freischaltelement ist eine eigene Meldergruppe zu bilden, und nur intern auslösende Meldergruppen sind als letzte Gruppe abgesetzt anzuordnen. Aufteilung und Reihenfolge der Meldergruppen sollen aus einsatztaktischen Gründen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.S. 19 · 2011
MelderkennzeichnungHandfeuermelder mit direkter Feuerwehrverständigung tragen die Aufschrift 'Feuerwehr' und sind in Rot (RAL 3000) auszuführen, jeweils mit Meldergruppen- und Meldernummer (Beispiel 4/1) zu beschriften; an BMZ bzw. FIZ sind mindestens fünf Ersatzgläser und Sperrschilder 'Außer Betrieb' vorzuhalten. Automatische Brandmelder werden ebenfalls mit Meldergruppen- und Meldernummer (Beispiel 10/1) beschriftet, wobei Schild- und Zifferngröße von der Raumhöhe abhängen (z.B. mindestens 60x20 mm/14 mm bei bis 4 m Raumhöhe bis mindestens 150x50 mm/30 mm bei bis 12 m), in Schwarz auf Gelb oder Schwarz auf Weiß.S. 28, 30 · 2011
Nicht sichtbar installierte automatische Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind dauerhaft mit farbigen Punkten von 50 bis 100 mm Durchmesser sowie der Kennzeichnung DB bzw. ZD zu markieren; bei Zwischendeckenmeldern sind zusätzlich Melder- und Meldergruppennummer an der Revisionsklappe und am Befestigungspunkt anzubringen.S. 32 · 2011
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind mindestens im Format DIN A4, formatfüllend, entweder in formstabiler laminierter Folie oder mit Karton verstärkt in geschützter Folie auszuführen, grundsätzlich zweiseitig mit einer Gesamtübersicht auf der Vorderseite, nach DIN 14675 Anlage K mit Nordpfeil erstellt. Werden die Laufkarten per Drucker/Plotter erzeugt, muss eine doppelseitige Laufkarte im Format DIN A3 binnen maximal drei Minuten verfügbar sein, was der Zustimmung der Brandschutzdienststelle bedarf.S. 24, 26 · 2011
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen in die Feuerwehr-Laufkarten sind die Symbole der DIN 14675 zu verwenden; der Weg von der Erstinformationsstelle bis zur ausgelösten Meldergruppe ist durch grüne Linien mit Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Die Farbgebung der Meldergruppenarten ist festgelegt: Sprinklergruppen/Löschbereiche und Strömungswächter blau, Handfeuermeldergruppen und Freischaltelement rot, automatische Meldergruppen gelb, interne Alarme ohne AÜE-Auslösung grün.S. 24, 25 · 2011
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar an der Anlaufstelle der Feuerwehr (FIZ oder BMZ) zu hinterlegen; bei Objekten besonderer Art und Nutzung sowie bei Sonderausrückungen kann in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ein zweiter vollständiger Laufkartensatz gefordert werden. An der FIZ ist stets ein kompletter Satz vorgefertigter Laufkarten vorzuhalten; für FSD und Freischaltelement ist jeweils eine eigene Laufkarte zu erstellen.S. 24, 26, 27 · 2011
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Laufkarten sind ausdrücklich keine Feuerwehr-Einsatzpläne; Feuerwehreinsatzpläne sind gesondert mit der jeweils zuständigen Brandschutzdienststelle abzusprechen.S. 24 · 2011
Abnahme und AbstimmungBei Anlagen mit direkter Anschaltung an das Brandmeldenetz der ILS Donau-Iller legt ausschließlich die zuständige Brandschutzdienststelle den Feuerwehranlaufpunkt (BMZ, FBF, AÜE, FAT u.a.) sowie den Standort des Feuerwehr-Schlüsseldepots fest, um nachträgliche Umbauten oder Verzögerungen der Anschaltung zu vermeiden.S. 12 · 2011
Brandmeldeanlagen müssen den einschlägigen technischen Regelwerken in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen (u.a. DIN VDE 0800-1, DIN VDE 0833, DIN EN 54, DIN 14661, DIN 14662, DIN 14675, DIN 4066, DIN 33404-3, LAR 2000, DIN 14095, DIN 14034, VdS 2095, VdS 2105); Wirksamkeit und Betriebssicherheit sind nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) sowie Art. 54 Abs. 3 BayBO durch einen Sachverständigen zu prüfen und zu bescheinigen. Mitarbeitern der Brandschutzdienststelle ist zu Überprüfungszwecken jederzeit Zutritt zu allen Brandmeldeeinrichtungen zu gewähren.S. 9 · 2011
InstandhaltungDer Betreiber muss die Brandmeldeanlage durch Instandhaltungsverträge mit einer nach DIN 14675 bzw. VdS zugelassenen Fachfirma oder durch eigenes geschultes Personal (z.B. geschulter Betriebselektriker) funktionsfähig erhalten; ein Wartungsbuch ist an der BMZ zu hinterlegen. Eine Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung durch die Instandhaltungsfirma erfolgen; Kündigungen des Wartungsvertrags oder unterlassene notwendige technische Änderungen sind der Brandschutzdienststelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.S. 42 · 2011
Der Betreiber muss der zuständigen Brandschutzdienststelle die schriftliche Bestätigung über Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfung mindestens sieben Arbeitstage vor der Anschaltung unaufgefordert vorlegen.S. 9 · 2011
Nach Eingang einer Störungsmeldung muss die Störungsbeseitigung an der Brandmeldeanlage unverzüglich begonnen werden. Während Störungen oder Revisionsarbeiten sind betroffene Handfeuermelder mit Sperrschildern 'Außer Betrieb' zu kennzeichnen, und das hauseigene Personal ist darauf hinzuweisen, dass die Feuerwehr in dieser Zeit über den Notruf 112 zu alarmieren ist.S. 9 · 2011
Kosten und GebührenBei Unregelmäßigkeiten oder Störungen mit Fehl- bzw. Täuschungsalarm kann die Brandschutzdienststelle Einsatzkosten nach Art. 28 BayFwG verrechnen, die Übertragungseinrichtung mit gleichzeitiger Nutzungsuntersagung abschalten lassen oder eine kostenpflichtige Sachverständigenprüfung nach SPrüfV veranlassen; die Wiederaufschaltung der Brandmeldeanlage an die Alarmübertragungseinrichtung ist stets gebührenpflichtig.S. 9, 10 · 2011
Die für die Anschaltung benötigte Alarmübertragungseinrichtung (Hauptmelder) wird vom jeweiligen Konzessionär gegen Mietgebühr gestellt; die aktuell tätigen Konzessionäre sind in der Anlage A der TAB benannt (Stand 01.06.2011).S. 14, 44 · 2011
SonstigesBei bestehenden Anlagen ist ein Wechsel des Konzessionärs frühestens zum 01.01.2012 möglich; für bereits vor Inkrafttreten dieser TAB bei der Polizei oder einer Einsatzzentrale aufgeschaltete Anlagen, die den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, gilt Bestandsschutz bis zur nächsten genehmigungspflichtigen Änderung oder Erweiterung.S. 5 · 2011
Betrifft die Wegweisung zur Brandmelderzentrale: Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur BMZ und ggf. weiter zur Sprinklerzentrale ist mit Schildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' bzw. 'SPZ' zu kennzeichnen, wobei die Brandschutzdienststelle ein straßenseitiges Schild 'BMZ' (Größe 3) mit Objektanschrift fordern kann. Es gelten die Schildgrößen 0 (74x210 mm), 1 (105x297 mm), 2 (148x420 mm) und 3 (210x594 mm); Größe und Standort der Schilder werden im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 16 · 2011
Betrifft die Brandfallsteuerung von Aufzügen: Bei Objekten, insbesondere solchen besonderer Art und Nutzung, ist bereits während der Planung mit der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu klären, ob eine Brandfallsteuerung (Evakuierungsfahrt) für Aufzüge erforderlich ist; hierfür gelten gesonderte, bei den unteren Bauaufsichtsbehörden zu erfragende Vorgaben.S. 12 · 2011
Betrifft selbsttätige Löschanlagen: Für jeden Löschbereich (z.B. Sprinkler-, CO2-Löschanlagen) ist eine eigene Meldergruppe vorzusehen, wobei eine Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen Brandmeldern nicht gestattet ist. Die AÜE wird über einen selbstrückstellenden Druckschalter oder eine VdS-zugelassene Schnittstelle sofort nach Auslösung angesteuert, der ausgelöste Zustand ist am Feuerwehr-Bedienfeld optisch anzuzeigen; Strömungswächter je Bereich sind auf einem gesonderten Anzeigetableau rot darzustellen, dürfen die AÜE selbst aber nicht auslösen.S. 36, 37 · 2011
Betrifft BOS-Funkeinrichtungen: Bei Objekten besonderer Art und Nutzung ist bereits in der Planungsphase im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle zu klären, ob eine BOS-Funkeinrichtung erforderlich ist.S. 20 · 2011
Betrifft die Benennung von Ansprechpersonen: Spätestens sieben Arbeitstage vor der Anschaltung muss der Betreiber mindestens drei schlüssel- und entscheidungsberechtigte, ortskundige Ansprechpersonen für die Feuerwehr benennen, die auch außerhalb der Betriebszeiten erreichbar sind; diese Benennung ist jährlich spätestens zum 1. April der ILS Donau-Iller erneut zu melden.S. 10 · 2011

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Neu-Ulm – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Neu-Ulm (über das Landratsamt Neu-Ulm)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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