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Stadt Nürnberg (kreisfrei)

QUELLE · TAB Feuerwehr Nürnberg (Nürnberg) – Ausgabestand 2023-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag auf Aufschaltung ist frühzeitig schriftlich vom Betreiber zu stellen. Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Aufschalttermin ist ein Termin mit der Feuerwehr zu vereinbaren. Alle geforderten Unterlagen und Bedingungen müssen zum Aufschalttermin erfüllt sein; bei verschuldetem Scheitern des Termins werden die tatsächlich angefallenen Kosten erhoben.S. 4, 8 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmweiterleitung erfolgt an die Integrierte Leitstelle (ILS) über das von der Feuerwehr überwachte öffentliche Brandmeldenetz der Stadt Nürnberg. Störmeldungen sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.S. 7, 8 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist Eigentum der Feuerwehr und wird von ihr bereitgestellt; das Leergehäuse ist abzuholen und vom Betreiber zu montieren, die Platine wird bei Aufschaltung durch die Feuerwehr eingebaut. Die Feuerwehr führt vierteljährliche Instandhaltungs- und Funktionsprüfungen der ÜE durch; die Kosten sind in den monatlichen Gebühren enthalten. Die Übertragung der Daten zur ILS erfolgt per Mobilfunk (LTE) und DSL; Art der ÜE sowie Rückstellverfahren sind mit der Feuerwehr abzustimmen.S. 8 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Anlaufpunkt der Feuerwehr (BMZ) muss direkt vom Objektzugang erreichbar, mindestens F 30 abgetrennt, beleuchtet, beheizt, trocken, verschließbar und mit einem automatischen Brandmelder überwacht sein. Der Weg von der Anfahrtsstelle bis zur BMZ ist nach DIN 4066 mit 'BMZ'-Schildern zu kennzeichnen. Die Standortfestlegung erfolgt in Abstimmung mit der Feuerwehr (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz).S. 10 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehr-Informationszentrum befindet sich am Anlaufpunkt der Feuerwehr (BMZ). Es umfasst FAT nach DIN 14662, FBF nach DIN 14661, ÜE (unterhalb des FBF zu montieren), Laufkarten, laminiertes Meldergruppenverzeichnis DIN A4, Feuerwehrplan sowie Sperrschilder, Reservegläser und Betriebshandbuch.S. 9 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 auszuführen und mit einem Halbzylinder der 'Nürnberger Feuerwehr-Schließung N1' zu versehen. Es ist am Anlaufpunkt der Feuerwehr im FIZ zu installieren.S. 9 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN 14662 auszuführen, mit einem Halbzylinder der 'Nürnberger Feuerwehrschließung N1' zu versehen und gemäß Feuerwehrvorgabe im Klartext zu programmieren. Textvorgaben für die FAT-Programmierung sind in Anhang F festgelegt. Wird ein FAT an mehreren Anfahrtspunkten als Informationsmittel eingesetzt, sind dort ebenfalls Laufkarten vorzuhalten.S. 9, 24 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotIst ein FSD erforderlich, ist ausschließlich Klasse 3 nach VdS-Richtlinie 2105 zulässig. Die Einbauhöhe der FSD-Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über Fertigfußboden. Es sind zwei überwachte Generalschlüssel zu hinterlegen; Art, Anzahl der Schlüssel und genaue Position sind mit der Feuerwehr (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) vor Einbau abzustimmen. Der Sabotagealarm ist an ein ständig besetztes, VdS-zertifiziertes Wach- und Sicherheitsunternehmen weiterzuleiten.S. 15, 16 · 2023
FreischaltelementDas FSE muss eine Geräteanforderung nach VdS-Richtlinie besitzen und über einen Schlüsselschalter mit Profilhalbzylinder DIN 18252 entsprechend der feuerwehrspezifischen Schließung betätigt werden. Es ist in unmittelbarer Nähe des FSD zu installieren; die genaue Position ist mit der Feuerwehr (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) vor Einbau festzulegen. Die FSE-Auslösung darf Brandfallsteuerung und Räumungsalarm nicht beeinflussen. Bei Einbau eines FSD ist stets auch ein FSE erforderlich.S. 17 · 2023
BlitzleuchteDie Blitzleuchte ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen; Standort und technische Ausführung sind mit der Feuerwehr (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz) vor Einbau abzuklären. Sie ist parallel zur Signalanzeige 'ÜE ausgelöst' zu schalten und darf nicht durch die Taste 'Brandfallsteuerung' deaktiviert werden. Bei Bedarf kann eine zweite Blitzleuchte gefordert werden.S. 17 · 2023
MeldergruppenInnerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; maximal 32 automatische Brandmelder je Meldergruppe sind zulässig, wenn die Gruppe innerhalb eines überschaubaren Raums verläuft. Die Kombination automatischer und nichtautomatischer Melder in einer Meldergruppe ist unzulässig. Doppelboden-, Zwischendecken- und Sondermelder sind jeweils auf eigene Meldergruppen zu schalten.S. 13, 14 · 2023
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppennummer und Meldernummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2). Die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m mind. 60x20 mm (Ziffern mind. 14 mm), bis 6 m mind. 80x25 mm (16 mm), bis 8 m mind. 100x30 mm (20 mm), bis 12 m mind. 150x50 mm (30 mm), über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung. Beschriftung ist schwarz auf gelb oder schwarz auf weiß auszuführen.S. 11 · 2023
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach Vorgaben der Feuerwehr anzufertigen und von dieser freizugeben. Eine gesonderte Arbeitshilfe kann beim Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz angefordert werden. Das Format ist nicht explizit benannt; Laufkarten sind in geeigneten Aufnahmen am FIZ zu hinterlegen.S. 9 · 2023
Laufkarten – SymbolikDie Symbolik der Laufkarten richtet sich nach den Vorgaben der Feuerwehr; eine Arbeitshilfe ist bei der Feuerwehr erhältlich. Keine weiteren Detailvorgaben zu Symbolik im Dokument.S. 9 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jeden Sprinklerbereich (Strömungswächter) ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten. Werden FAT an mehreren Anfahrtspunkten eingesetzt, sind dort ebenfalls Laufkarten zu hinterlegen. Eine allgemeine Vorgabe zur Gesamtanzahl je Meldergruppe ist nicht explizit geregelt.S. 9, 15 · 2023
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind vor Aufschaltung durch die Feuerwehr freizugeben. Eine explizite Regelung zur laufenden Aktualisierungspflicht oder zu Aktualisierungsfristen ist im Dokument nicht enthalten.S. 9, 21 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach Vorgaben der Feuerwehr anzufertigen und von dieser freizugeben; eine Arbeitshilfe kann beim Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz angefordert werden. Der Plan ist in geeigneten Aufnahmen am FIZ zu hinterlegen und muss vor Aufschaltung freigegeben sein.S. 9, 21 · 2023
Abnahme und AbstimmungAbnahmen werden von der Feuerwehr ausdrücklich nicht durchgeführt. Planung, Ausführung und Wartung sind ausschließlich durch Fachfirmen vorzunehmen; rechtzeitig vor Planungsbeginn ist ein Abstimmungsgespräch mit der Feuerwehr (Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz sowie Elektro- und Kommunikationstechnik) erforderlich. Zum Aufschalttermin muss ein Prüfbericht nach Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung vorliegen.S. 6, 8, 21 · 2023
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind gemäß VDE 0833 / DIN 14675 regelmäßig instandzuhalten; ein abgeschlossener Instandhaltungsvertrag mit einer 24-stündig erreichbaren autorisierten Fachfirma ist nachzuweisen. Störungen müssen unverzüglich behoben werden, spätestens innerhalb von 24 Stunden; Abweichungen nur nach Rücksprache mit der Feuerwehr. Probealarme sind mit Vorankündigung per Fax/Mail und telefonischer Rücksprache mit der Feuerwehr durchzuführen.S. 4, 5, 6 · 2023
Kosten und GebührenFür Errichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE werden einmalige Anschaltgebühren erhoben; die genaue Höhe ist der jeweils gültigen Kostensatzung (FwKES) zu entnehmen. Laufende monatliche Gebühren decken Unterhaltung, Betrieb und regelmäßige Überprüfung der ÜE ab. Falschalarme werden gemäß Art. 28 BayFwG nach der aktuell gültigen Kostensatzung verrechnet.S. 6, 25 · 2023

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Nürnberg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Nürnberg (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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