Landkreis Oberallgäu
QUELLE · TAB Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Allgäu (ZRF Allgäu) (Landkreis Oberallgäu (u.a.)) – Ausgabestand 2020-01-29, Ausgabe 5.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Anschluss einer BMA an die öffentliche AÜA der ILS Allgäu erfordert einen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin sowie eine technische Anmeldung spätestens 14 Tage vorher. Der Anschluss setzt einen abgeschlossenen Mietvertrag mit einem zugelassenen AÜA-Betreiber voraus. Abweichungen von der TAB bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 9 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Leitstelle (ILS) Allgäu ist die behördlich benannte alarmauslösende Stelle für das Gebiet des ZRF Allgäu. Störungsmeldungen und Revisionsalarme werden nicht von der ILS entgegengenommen, sondern an die Dienstleistungsleitstelle des AÜA-Betreibers weitergeleitet.S. 5, 8 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragungseinrichtung (AÜE) ist Bestandteil des AÜA-Betreibervertrags, wird vom AÜA-Betreiber errichtet und betrieben und bleibt dessen Eigentum. Die Übertragungswege richten sich nach DIN 14675 Anhang A. Der AÜA-Betreiber führt alle drei Monate eine Funktionsprüfung und Instandhaltung der AÜE durch.S. 11 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen mit Brandmeldern oder Löschanlagen geschützten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen. Falls nicht möglich, ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ein FSD der Klasse 3 auf Kosten des Objektbetreibers zu installieren. Der Sabotagealarm ist an ein ständig besetztes VdS-zertifiziertes Bewachungsunternehmen zu übertragen.S. 10 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ/FKT ist als roter Stahlschrank (RAL 3000) mit zweiflügeliger Tür auszuführen und mit einem Halbzylinder der örtlichen Feuerwehrschließung zu versehen. Im Schrank sind Laufkarten inkl. Meldergruppenübersicht, der Feuerwehrplan, Sperrschilder und Reservegläser für Handdruckmelder zu hinterlegen. Standort und Ausführung sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr abzustimmen.S. 12 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist vorgeschrieben. Bei getrennter Montage vom FIZ ist es mit einem Halbzylinder der örtlichen Feuerwehrschließung auszustatten.S. 10, 13 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 wird grundsätzlich gefordert; Abweichungen sind im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Brandschutzdienststelle möglich. Das FAT muss Klartextanzeigen der ausgelösten Meldergruppen sowie den technischen Zustand der BMA anzeigen. Der FSD-Zustand ist durch zwei LEDs (gelb: Tür entriegelt, rot: Sabotage) anzuzeigen, sofern dies nicht bereits im FAT-Klartext ersichtlich ist.S. 13 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs wird ausschliesslich ein FSD der Klasse 3 nach VdS-Richtlinie 2105 zugelassen. Die Einbauhöhe der FSD-Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über Fertigfussboden. Im Normalfall ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen; in Ausnahmefällen bis zu drei unterschiedliche Generalschlüssel nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Der Erwerb des Schließzylinders erfordert einen Freigabeantrag bei der zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 10, 20, 21 · 2020
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) mit VdS-Geräteanforderung ist bei jedem FSD-Einbau zwingend erforderlich. Die Betätigung erfolgt über einen Profilhalbzylinder DIN 18252 der örtlichen Feuerwehrschließung. Der Erwerb des Schließzylinders erfordert einen Freigabeantrag bei der zuständigen Brandschutzdienststelle. Position und Ausführung sind mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr vor Einbau abzustimmen.S. 10, 21, 22 · 2020
BlitzleuchteAm Objektzugang der Feuerwehr zur BMZ/FIZ ist eine rote Blitzleuchte mittlerer Grösse in ca. 3 m Höhe über Grund anzubringen. Standort und technische Ausführung sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr festzulegen. Die Leuchte ist parallel zur Signalanzeige 'Übertragungseinrichtung ausgelöst' zu schalten und darf nicht über die Taste 'Brandfallsteuerung' im FBF deaktiviert werden.S. 22 · 2020
MeldergruppenAutomatische Brandmelder sind innerhalb von Brandabschnitten grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; maximal 32 automatische Melder je Meldergruppe sind möglich, wenn die Gruppe innerhalb eines überschaubaren Raums verläuft. Handdruckmelder und automatische Melder dürfen nicht in einer Meldergruppe kombiniert werden. Spezielle Meldersysteme werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle auf die AÜE aufgeschaltet.S. 18, 19 · 2020
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer (z.B. 10/1) zu beschriften; die Schildgrösse ist nach Raumhöhe gestaffelt (ab 60x20 mm bis 4 m Höhe bis Sondergrösse über 12 m). Handfeuermelder erhalten ebenfalls Meldergruppen- und Meldernummer auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe (schwarz auf weiss, Schrifthöhe 8 mm). Nicht einsehbare Melder sind durch abgehängte Schilder und/oder Einzelanzeigen nach DIN 14623 zu kennzeichnen.S. 14, 15 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 Anhang K in DIN A3 anzufertigen, sofern die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle nichts anderes festlegt. Die Entwürfe sind der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr vor Aufschaltung zur Freigabe vorzulegen.S. 14 · 2020
Laufkarten – SymbolikDie Kartenreiter der Feuerwehr-Laufkarten sind nach Melderart farblich zu unterscheiden: blau für Sprinklergruppen und Löschanlagen, rot für Handfeuermelder und Freischaltelement, gelb für automatische Melder jeglicher Art. Zwischen den Melderarten sind Freihalter (Platzhalter) für spätere Erweiterungen vorzusehen.S. 14 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten; für Sprinkleranlagen mit Strömungswächtern je Bereich eine eigene Laufkarte. Eine Meldergruppenübersicht mit allen vergebenen und nicht vergebenen Gruppen (Kennung 'nicht vergeben') ist beizulegen.S. 14, 19 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen entsprechend durchgeführten Änderungen und Erweiterungen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Bei einem Wechsel des AÜA-Betreibers müssen die Laufkarten aktuell und vollzählig vorhanden sein.S. 11, 41 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes von einer BMA überwachte Objekt ist grundsätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. Er ist in 1-facher laminierter Ausfertigung im FIZ bzw. in der BMZ zu hinterlegen; weitere Exemplare sind der Brandschutzdienststelle auf Anforderung zu übergeben. Ein Anschluss der BMA an die AÜA erfolgt in der Regel erst nach Vorliegen des Feuerwehrplans.S. 22 · 2020
Abnahme und AbstimmungVorabnahmen durch behördliche Stellen oder die Feuerwehr werden nicht durchgeführt. Am Ortstermin des technischen Anschlusses prüfen Vertreter der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr stichprobenartig die Umsetzung der TAB. Änderungen und Erweiterungen an bestehenden BMA sind genehmigungspflichtig und der Brandschutzdienststelle vorab zu melden.S. 9, 11 · 2020
InstandhaltungBMA müssen von zertifizierten Errichterfirmen errichtet und regelmässig gewartet werden. Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen sind alle 3 Jahre erforderlich; nach wesentlichen Änderungen ist unverzüglich zu prüfen. Störungen müssen innerhalb von 24 Stunden behoben sein; Abweichungen nur nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle.S. 7, 8 · 2020
Kosten und GebührenFehlalarme können von den Kommunen gemäss Art. 28 BayFwG nach ihren Kostenersatzsatzungen verrechnet werden. Kann der Anschluss am vereinbarten Termin nicht erfolgen, werden dem Antragsteller die tatsächlich angefallenen Kosten (Personal- und Fahrzeugkosten) in Rechnung gestellt. Eine Wiederaufschaltung nach Trennung wegen Fehlalarmhäufung ist kostenpflichtig.S. 8, 9 · 2020
SonstigesBrandfallsteuerungen (Aufzüge, Tore, Schranken, Rollläden) sowie BOS-Gebäudefunkanlagen sind bei Objekten besonderer Art und Nutzung bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr zu klären; für beide Bereiche bestehen gesonderte Vorgaben.S. 23 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Oberallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Oberallgäu (über das Landratsamt Oberallgäu)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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