Landkreis Ostallgäu
QUELLE · TAB Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Allgäu (Ostallgäu (Landkreis)) – Ausgabestand 2020-01-29, Ausgabe 5.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA an die öffentliche AÜA der ILS Allgäu erfordert einen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin über den beauftragten AÜA-Betreiber an die zuständige Brandschutzdienststelle. Mindestens 14 Tage vor dem technischen Anschluss ist zusätzlich das Anmeldeformular (Anlage 3) einzureichen. Bauordnungsrechtlich vorgeschriebene BMA müssen über eine AÜE an die öffentliche AÜA der ILS Allgäu angeschlossen werden; Abweichungen von der TAB sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Brandschutzdienststelle zulässig.S. 6, 9 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Integrierte Leitstelle (ILS) Allgäu ist die behördlich benannte alarmauslösende Stelle im Zuständigkeitsbereich des ZRF Allgäu (Landkreise Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu sowie Städte Kaufbeuren und Kempten). Fernalarme aus privaten BMA werden ausschließlich über öffentliche AÜA entgegengenommen; Störungs- und Revisionsmeldungen werden nicht von der ILS Allgäu angenommen, sondern an die Dienstleistungsleitstelle des jeweiligen AÜA-Betreibers weitergeleitet.S. 5, 8 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie AÜE gehört zum Leistungsumfang des AÜA-Betreibervertrags und wird vom AÜA-Betreiber errichtet, betrieben und im Eigentum gehalten. Der AÜA-Betreiber führt die regelmäßige Instandhaltung und Funktionsprüfung der AÜE alle drei Monate durch. Pro Objekt ist grundsätzlich nur eine AÜE zulässig; eine stufenweise Kaskadierung mehrerer BMZ verschiedener Standorte ist aus einsatztaktischen Gründen nicht gestattet.S. 11, 12 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen mit Brandmeldern oder selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen. Ist dies nicht möglich, ist nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ein FSD der Klasse 3 auf Kosten des Objektbetreibers zu installieren. Der Weg von der Anfahrtsstelle zur BMZ und ggf. zur Sprinklerzentrale ist mit Schildern nach DIN 4066 ('BMZ' bzw. 'SPZ') mit Straße und Hausnummer eindeutig zu kennzeichnen.S. 10 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ oder FKT wird als roter Stahlschrank (RAL 3000) mit zweiflügeliger Tür und Halbzylinder der örtlichen Feuerwehrschließung ausgeführt. Darin sind neben AÜE, FBF und FAT auch Laufkarten, Meldergruppenübersicht, Feuerwehrplan, Sperrschilder und Reservegläser zu hinterlegen. Der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr festzulegen.S. 12, 13 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 ist vorgeschrieben. Bei vom FIZ getrennter Montage ist ein Halbzylinder der örtlichen Feuerwehrschließung anzubringen. Im FBF ist der ausgelöste Zustand selbsttätiger Löschanlagen optisch anzuzeigen.S. 13, 19 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 wird grundsätzlich gefordert; Abweichungen sind im Einzelfall auf Antrag bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle möglich. Das FAT muss Klartextanzeigen der ausgelösten Meldergruppen und weitere Angaben zum technischen Zustand der BMA anzeigen. Der FSD-Status ist durch zwei LEDs darzustellen (gelb: Tür entriegelt, rot: Sabotage), sofern dies nicht bereits im FAT-Klartext ersichtlich ist.S. 13 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ausschließlich ein FSD der Klasse 3 gemäß VdS-Richtlinie 2105 zulässig. Die Einbauhöhe der FSD-Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über Fertigfußboden. In der Regel ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen; in Ausnahmefällen können nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle bis zu drei unterschiedliche Generalschlüssel untrennbar verbunden eingelegt werden. Der Freigabeantrag für den Schließzylinder ist mit Anlage 5 bei der zuständigen Brandschutzdienststelle einzureichen.S. 10, 20, 21 · 2020
FreischaltelementBeim Einbau eines FSD ist stets auch ein FSE erforderlich (Geräteanforderung nach VdS-Richtlinie). Die Betätigung erfolgt über einen Schlüsselschalter mit Profilhalbzylinder DIN 18252 gemäß der feuerwehrspezifischen Schließung. Das FSE ist in einer gedachten horizontalen oder vertikalen Linie neben dem FSD zu installieren; die genaue Position ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr festzulegen. Der Laufkarten-Reiter erhält die Farbgebung 'rot'.S. 10, 21, 22 · 2020
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang zur BMZ/FIZ ist eine rote Blitzleuchte mittlerer Größe in ca. 3 m Höhe über Grund anzubringen; Standort und Ausführung sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr abzuklären. Die Blitzleuchte ist parallel zur Signalisierung 'Übertragungseinrichtung ausgelöst' zu schalten und darf nicht über die Taste 'Brandfallsteuerung' am FBF deaktiviert werden. Bei schlechter Erkennbarkeit der Zufahrt oder des FSD können zusätzliche Blitzleuchten gefordert werden.S. 22 · 2020
MeldergruppenInnerhalb von Brandabschnitten sind automatische Melder geschossweise zusammenzufassen; Doppelboden-, Zwischendecken- und Sondermelder sind je Bereich auf eigene Gruppen zu schalten. Bis zu 32 automatische Melder je Meldergruppe sind möglich, wenn die Gruppe innerhalb eines überschaubaren Raums verläuft; aus einsatztaktischen Gründen kann die Anzahl weiter beschränkt werden. Die Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern innerhalb einer Gruppe ist unzulässig; Melder unterschiedlicher physikalischer Ansprechschwellen dürfen jedoch kombiniert werden.S. 18 · 2020
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (schwarz auf weiß), wobei die Schildgröße der Raumhöhe anzupassen ist (z. B. bis 4 m: mind. 60 x 20 mm / Zifferngröße 14 mm, bis 6 m: mind. 80 x 25 mm / 16 mm, bis 8 m: mind. 100 x 30 mm / 20 mm, bis 12 m: mind. 150 x 50 mm / 30 mm). Handfeuermelder erhalten ebenfalls Meldergruppen- und Meldernummer hinter der Glasscheibe (schwarz auf weiß, Schrifthöhe 8 mm). Steuermelder sind mit dem Schriftzug 'Steuermelder' zu kennzeichnen und dürfen nicht an die BMA angeschlossen werden.S. 14, 15, 12 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 Anhang K im Format DIN A3 anzufertigen, sofern die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle nichts anderes festlegt. Die Entwürfe sind der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr vor Aufschaltung zur Freigabe vorzulegen. Reiter werden farblich unterschieden: blau für Sprinklergruppen/Löschanlagen, rot für Handfeuermelder und Freischaltelement, gelb für automatische Melder jeder Art.S. 14, 22 · 2020
Laufkarten – SymbolikAuf den Laufkarten sind Dachluken, Auszugstreppen und sonstige Zugangspunkte deutlich einzuzeichnen. Ist zur Kontrolle ausgelöster Melder die Mitnahme von Hilfsmitteln (Leiter, Öffnungsstange, Saugheber, Kralle, Stechbeitel) erforderlich, ist dies auf der Karte deutlich zu vermerken. Abgesetzte BMZ-Technik muss mittels einer eigenen Laufkarte mit dem Zusatz 'BMZ' auffindbar sein.S. 14, 17 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte vorzuhalten; bei Sprinkleranlagen mit Strömungswächtern ist für jeden Bereich eine eigene Laufkarte erforderlich. Eine Meldergruppenübersicht mit allen vergebenen Gruppen ist beizulegen; nicht vergebene Gruppen sind mit 'nicht vergeben' zu kennzeichnen. Zwischen den Meldergruppen-Farbbereichen sind ausreichend Platzhalter für spätere Erweiterungen freizuhalten.S. 14, 19 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten müssen bei Änderungen oder Erweiterungen an der BMA stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Änderungen und Erweiterungen sind bis zur Abnahme durch den verantwortlichen Sachverständigen an der BMZ deutlich als solche zu kennzeichnen.S. 11 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes von einer BMA überwachte Objekt ist grundsätzlich ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen; Abweichungen müssen bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle beantragt werden. Der Plan ist in einfacher laminierter Ausfertigung im FIZ bzw. in der BMZ zu hinterlegen; weitere Exemplare sind der Brandschutzdienststelle auf Anforderung zu übergeben. Ein Anschluss an die öffentliche AÜA erfolgt in der Regel erst nach Vorliegen des Feuerwehrplans.S. 22 · 2020
Abnahme und AbstimmungVorabnahmen werden von den zuständigen behördlichen Stellen und der Feuerwehr nicht durchgeführt. Am Ortstermin für den technischen Anschluss prüfen Vertreter der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr stichprobenartig die Umsetzung der gültigen TAB. Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden BMA sind der zuständigen Brandschutzdienststelle vorab zu melden und genehmigungspflichtig.S. 9, 11 · 2020
InstandhaltungBMA müssen von zertifizierten Errichterfirmen errichtet und regelmäßig gewartet und instandgehalten werden (VDE 0833 / DIN 14675). Die Wirksamkeit und Betriebssicherheit ist vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen durch einen zugelassenen Sachverständigen nach SPrüfV zu prüfen; wiederkehrende Prüfungen sind innerhalb von jeweils 3 Jahren erforderlich. Störungsbeseitigung muss unverzüglich beginnen und innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein; Abweichungen nur in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle.S. 7, 8 · 2020
Kosten und GebührenFehlalarme können von den örtlich zuständigen Kommunen gemäß Art. 28 BayFwG nach ihren Kostenersatzsatzungen abgerechnet werden. Bei einem gescheiterten Aufschaltversuch aus vom Antragsteller zu vertretenden Gründen werden die tatsächlich angefallenen Personal- und Fahrzeugkosten erhoben; gleiches gilt bei einer erforderlichen Nachschau. Eine Wiederaufschaltung nach einer Trennung der BMA wegen Fehlalarmen ist kostenpflichtig.S. 8, 9 · 2020
SonstigesFür Objekte besonderer Art und Nutzung ist bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr zu prüfen, ob eine BOS-Gebäudefunkanlage erforderlich ist; der Nachweis zur Aufrechterhaltung der Funkverbindung hat durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen. Brandfallsteuerungen (Aufzüge, Tore, Schranken, Rollladen etc.) sind ebenfalls frühzeitig in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu klären; gesonderte Vorgaben hierfür existieren. Aufschaltung von speziellen Meldesystemen (Infrarotmessstrecken, Rauchansaugsysteme, Fühlerrohrsysteme) auf die AÜE ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zulässig.S. 18, 23 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Ostallgäu – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Ostallgäu (über das Landratsamt Ostallgäu)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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