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Stadt Passau (kreisfrei)

QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Passau (Passau) – Ausgabestand 2023-09-28, Ausgabe 05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung einer Übertragungseinrichtung ist mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich vom Betreiber an die ILS Passau zu stellen. Der Aufschalttermin selbst ist mindestens zwei Wochen vorher mit der ILS Passau abzustimmen; laut Anlage 3 gilt für die Aufschaltung der ÜE eine Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. Konzessionär und beauftragter Betreiber der ÜE-Aufschaltung ist die Siemens AG, Smart Infrastructure.S. 5, 37 · 2023
AlarmempfangsstelleAlarmierende Stelle ist die Integrierte Leitstelle Passau. Aufschaltungen können auch über andere zugelassene Errichter über die Hauptalarmempfangsstelle des Konzessionsnehmers (Siemens AG) erfolgen. Probealarme sowie Melderrevisionen und -abschaltungen sind vorab mit der Servicestelle der Fa. Siemens (Clearingstelle) abzustimmen.S. 5, 23 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung muss auf Basis der DIN EN 50136 an die ILS Passau aufgeschaltet werden. Die Rückstellung der ÜE durch die Feuerwehr darf ausschließlich über das FBF erfolgen. Technische Anschaltung und Abstimmung richten sich nach den Technischen Anschalterichtlinien (TAR) der ILS Passau.S. 10 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen Brandmeldern und Löschanlagenräumen ist mittels FSD sicherzustellen. Bei automatischen Türen (elektrische Schiebetüren) ist ein eigener Feuerwehr-Schlüsselschalter (Schild nach DIN 4066, Grösse 0) vorzusehen, der die Tür bis zur zweiten Betätigung offenhält; die Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein.S. 7, 8 · 2023
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Bei BMA mit Alarmweiterleitung an die ILS Passau ist ein FBF nach DIN 14661 vorzusehen. Anbringungsort ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Als Schließung ist ein Halbzylinder mit Feuerwehrschließung oder Objektschließung gemäß Vorgabe der Brandschutzdienststelle vorzusehen.S. 14 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT kann eingesetzt werden, wenn die BMZ aufgrund der Anlagengröße nicht am Standort der Feuerwehr-Bedieneinheit sein kann. Es zeigt zweizeilig (je 20 Zeichen) mindestens zwei ausgelöste Meldergruppen gleichzeitig an; bei mehr als zwei ausgelösten Gruppen kann per Pfeiltaste geblättert werden. Schließung: Halbzylinder mit Feuerwehr- oder Objektschließung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 15 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotZur Verwahrung von Objektschlüsseln ist ein FSD 3 (mit Sabotageüberwachung) zu verwenden; jeder hinterlegte Schlüssel ist elektronisch zu überwachen. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zusätzliche Schlüssel in einem weiteren zugelassenen Depot mit elektronischer Einzelüberwachung hinterlegt werden. Ein zusätzliches optisches Informationselement (z. B. rote Signalleuchte / Blitzleuchte) kann seitens der Brandschutzdienststelle gefordert werden, Standort in Abstimmung festzulegen.S. 22 · 2023
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) bzw. Feuerwehr-Notschlüsselkasten (FNSK) ist grundsätzlich vorzusehen. In begründeten Ausnahmefällen kann im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle darauf verzichtet werden. Die jeweilige Feuerwehrschließung ist bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beantragen.S. 22, 38 · 2023
BlitzleuchteZur besseren Auffindbarkeit der BMZ ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte anzubringen.S. 13 · 2023
MeldergruppenMeldergruppen sind in festgelegter Reihenfolge zu bilden: zuerst Sprinkler-/Löschanlagengruppen, dann Handfeuermelder, dann automatische Brandmelder, abschliessend technische/interne Alarme. Bei Sprinkleranlagen muss die Sprinklergruppennummer der Meldegruppennummer entsprechen. Wiederholung von Meldergruppennummern ist unzulässig. Die Landratsämter/Stadtverwaltungen behalten sich vor, die Melderanzahl pro Gruppe aus einsatztaktischen Gründen im Einzelfall zu beschränken.S. 12, 19, 21 · 2023
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (Format z. B. '4/1'), Schrifthöhe 8 mm, weiss auf schwarz, auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe. Automatische Melder werden gelb-schwarz beschriftet; die Schildgrösse richtet sich nach der Raumhöhe (z. B. bis 4 m: mind. 60x20 mm, Zifferngrösse mind. 14 mm; über 12 m: Sondergrösse nach Vereinbarung). Steuermelder sind funktionsbezogen gruen-schwarz zu kennzeichnen.S. 18, 19, 20 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen. Sie sind zweiseitig aufzubauen: Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht mit Standorten von BMZ, FAT, FBF, ÜE, FSD und ggf. Sprinklerzentrale; Rückseite enthält die Detailansicht der jeweiligen Meldergruppe als Grundrissplan. Die Karten sind lagerichtig mit Nordpfeil und Straßennamen auszuführen.S. 16, 17 · 2023
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen sind die von den zuständigen Brandschutzdienststellen vorgegebenen Symbole (siehe Anhang Symbole der TAB) zu verwenden. Planreiter-Farbgebung: Sprinkler-/Löschanlagenschleifen blau, HF-Meldergruppen rot, automatische Meldergruppen gelb, Wegführung zur BMZ gruen-schwarz, technische/interne Alarme gruen. Der Weg zur ausgelösten Meldergruppe ist durch grüne Linien und Richtungspfeile an Zugängen zu kennzeichnen; der betreffende Melderbereich auf der Vorderseite mit orangefarbenen Linien einzugrenzen.S. 16, 17 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der BMZ zu hinterlegen. Ist die BMZ räumlich von der Feuerwehr-Bedieneinheit getrennt, ist zusätzlich eine eigene Laufkarte mit dem Weg von der Bedieneinheit zum BMZ-Einbauort zu erstellen (Planreiter gruen-schwarz mit Aufschrift 'BMZ-Standort').S. 12, 16 · 2023
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Aktualisierungsregelung mit Fristen ist im Dokument nicht enthalten. Änderungen oder Erweiterungen der BMA sind vorab der zuständigen Brandschutzdienststelle zu melden; daraus ergibt sich eine mittelbare Aktualisierungspflicht bei baulichen oder anlagentechnischen Änderungen.S. 7 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind als Teil der BMA-Anlage aufgeführt. Das Dokument stellt ausdrücklich klar, dass Feuerwehr-Laufkarten keine Feuerwehreinsatzpläne bzw. keine Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind. Detailregelungen zu Feuerwehrplänen nach DIN 14095 enthält dieses Dokument nicht.S. 7, 17 · 2023
Abnahme und AbstimmungDer zuständigen Brandschutzdienststelle ist auf Verlangen die Teilnahme an der BMA-Abnahme zu ermöglichen; die Abnahme ersetzt nicht die baurechtlich oder versicherungstechnisch erforderlichen Sachverstaendigenprüfungen. Zur Aufschaltung sind unter anderem Errichterbestätigungen, Wartungsvertrag, Störungsweiterleitungsnachweis, Prüfsachverstaendigenprotokoll und ein Errichterzertifikat (DIN/VdS) vorzulegen. Standorte von BMZ, FSD, FSE, FAT, FBF und Feuerwehr-Laufkarten sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 9, 24, 27, 37 · 2023
InstandhaltungBMA müssen nach DIN 14675, DIN VDE 0833-1 und -2 durch eine Fachfirma instandgehalten werden; bei VdS-zertifizierten Anlagen ist ausschliesslich eine nach VdS anerkannte Errichterfirma zugelassen. Durchgeführte Instandhaltungsarbeiten sind im Betriebsbuch zu dokumentieren. Kuendigung des Wartungsvertrags oder nicht veranlasste technische Änderungen sind den zuständigen Landratsämtern/Stadtverwaltungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.S. 23 · 2023
Kosten und GebührenNach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit, für durch Fehlalarme von BMA verursachte Feuerwehreinsätze Kosten in Rechnung zu stellen. Kosten für notwendige Änderungen auf Verlangen der Behörde trägt der Betreiber.S. 7 · 2023

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Passau – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Passau (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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