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Stadt Regensburg (kreisfrei)

QUELLE · TAB Berufsfeuerwehr Regensburg / Amt für Brand- und Katastrophenschutz Regensburg (Regensburg) – Ausgabestand 2015-05-02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung von BMA auf die Integrierte Leitstelle Regensburg setzt die Erfüllung der TAB voraus. Die Abnahme durch einen Sachverständigen muss vor dem Abnahmetermin mit der Abt. 36.5 der BFR erfolgen. Der Abnahmetermin ist 8 Wochen vor Inbetriebnahme abzustimmen, und alle Punkte des Merkblatts (Anlage 1) sind 2 Wochen vor Inbetriebnahme als erfüllt anzuzeigen.S. 6 · 2015
AlarmempfangsstelleBetreiber der Alarmempfangseinrichtung ist die Firma Siemens in Regensburg. FSD-Alarme, Störungsalarme und Sabotagealarme müssen an eine ständig besetzte Stelle (nicht die ILS Regensburg) übertragen werden; Störungsbeseitigung ist innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden abzuschließen. Nur Feueralarme werden zur ILS Regensburg weitergeleitet.S. 7, 12 · 2015
ÜbertragungseinrichtungDie Art der ÜE richtet sich nach den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS Regensburg; die Festlegung erfolgt ggf. durch den Betreiber der Alarmempfangseinrichtung. Die Aufschaltung ist ausschließlich über eine gesicherte Verbindung zu realisieren. Das Zurückstellen der ÜE nach einem Alarm ist im Alarmfall ausschließlich der Feuerwehr Regensburg vorbehalten und dem Betreiber ausdrücklich untersagt.S. 7, 10, 11 · 2015
Feuerwehr-InformationszentraleEin FIZ/FEC kann eingesetzt werden, wenn der BMZ-Standort aufgrund der Anlagengröße nicht als Bedienstelle für die Feuerwehr nutzbar ist. Das FIZ muss mindestens FBF nach DIN 14661, Feuerwehr-Laufkarten und FAT umfassen. Ist das FIZ räumlich von der BMZ getrennt, ist eine eigene Laufkarte mit dem Weg zur BMZ zu erstellen und mit einem grün/schwarz beschrifteten Planreiter 'BMZ-Standort' zu kennzeichnen.S. 13, 14 · 2015
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF muss in Abstimmung mit der Abt. 36.5 der BFR im Raum der BMZ, zusammen mit einem FAT oder am FIZ angebracht sein. Als Schließzylinder ist ein Halbzylinder 35 mm der Feuerwehr-Schließung Regensburg zu verwenden; die Öffnung des FBF ist ausschließlich Mitarbeitern der Feuerwehr Regensburg gestattet. Der Taster 'Brandfallsteuerung ab' darf Ansteuerungen von ÜE, stationären Löschanlagen und sonstigen Sicherheitseinrichtungen in keinem Fall unterbrechen.S. 13 · 2015
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD Typ 3 mit VdS-Anerkennung einzubauen. Die innere Tür muss für einen Profilhalbzylinder 35 mm der Feuerwehrschließung Regensburg geeignet sein; es müssen mindestens 2 Generalschlüssel hinterlegbar sein. Über dem FSD ist eine rote Blitzleuchte so anzubringen, dass sie im Blickfeld der ankommenden Feuerwehr liegt.S. 12 · 2015
FreischaltelementBei Einbau eines FSD Typ 3 ist ein VdS-zugelassenes FSE vorzusehen. Das FSE erhält einen normierten Profilhalbzylinder 35 mm der Schließung 'Feuerwehr Regensburg' sowie eine Vandalismus-Rosette, die dauerhaft mit 'F' zu kennzeichnen ist. Das FSE ist als eigene letztmögliche Meldergruppe in die BMZ einzubinden, und es ist eine eigene Laufkarte für das FSE anzufertigen.S. 12, 13 · 2015
BlitzleuchteIn begründeten Ausnahmefällen bei Gebäuden mit mehreren Zugängen oder mehreren Gebäuden sind Blitzleuchten über dem jeweils zugehörigen Zugang anzubringen; der Montageort ist in Abstimmung mit der Abt. 36.5 BFR festzulegen. Zur besseren Auffindbarkeit der BMZ ohne FIZ ist eine rote Blitz- oder Rundumkennleuchte in Absprache mit den Abnahmebehörden anzubringen.S. 8, 12 · 2015
MeldergruppenAutomatische Brandmelder sind grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; maximal 32 automatische Brandmelder je Meldergruppe innerhalb eines überschaubaren Raumes, maximal 10 in mehreren zusammenhängenden Räumen. Nichtautomatische Brandmelder: maximal 5 je Meldergruppe, beschränkt auf Brandabschnitte. Kombination automatischer und nichtautomatischer Melder innerhalb einer Meldergruppe ist unzulässig.S. 19 · 2015
MelderkennzeichnungNichtautomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 4/1, 4/2). Automatische Brandmelder erhalten eine dauerhafte Beschriftung mit Meldergruppe und Meldernummer; Zwischendeckenmelder mit Präfix 'ZD', Doppelbodenmelder mit 'DB'. Die Beschriftung muss ohne Hilfsmittel lesbar und in Laufrichtung der Feuerwehr-Laufkarten ausgerichtet sein; grundsätzlich sind gravierte Schilder zu verwenden.S. 18 · 2015
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen, zweiseitig, wobei die Vorderseite eine Gesamtübersicht und die Rückseite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe als Grundrissplan enthält. Das Wenden erfolgt im Buchformat; die Darstellung im Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Gebäudelage zur Anfahrtstrasse.S. 15 · 2015
Laufkarten – SymbolikEs sind ausschließlich genormte Symbole nach DIN 14034-6 / ISO 7010 bzw. VdS-Richtlinie 2135 sowie Farben nach DIN 14095 zu verwenden. Planreiter sind mit fester Befestigung und folgender Farbcodierung vorgeschrieben: blau für Sprinkler/Löschanlagen, rot für Handfeuermelder, gelb für automatische Melder, grün für Wege zu Gashaupthahn, Elektrohauptversorgung und BMZ. Aufgeklebte oder angesteckte Planreiter sind unzulässig.S. 14, 15 · 2015
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene farbige Feuerwehr-Laufkarte zu hinterlegen. Übersteigt die Anzahl der Laufkarten den Wert 50, ist ein zweiter gesicherter Aufbewahrungsort zu installieren. Gesonderte Laufkarten sind für Gashaupthahn, Elektrohauptschalter und BMZ anzufertigen; bei abgesetztem FIZ auch für den Weg zur BMZ.S. 14 · 2015
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind nach baulichen Änderungen oder relevanten Nutzungsänderungen anzupassen. Der Betreiber trägt die Verantwortung für Aktualisierung und Vollständigkeit. Empfohlen wird eine jährliche Kontrollbegehung bei größeren Objekten, bei einfacheren Objekten alle zwei Jahre im Rahmen der Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Änderungen an Laufkarten sind 4 Wochen vor der Änderung zur Genehmigung der Abt. 36.5 der BFR vorzulegen.S. 7, 16 · 2015
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Laufkarten sind kein Ersatz für Feuerwehrpläne nach DIN 14095; sie sind ein eigenständiges Informationsmittel. Ein Feuerwehreinsatzplan ist im Laufkartendepot vorzuhalten. Mehrere Treppenräume sind fortlaufend im Uhrzeigersinn ab der BMZ mit T1 bis Tx zu kennzeichnen, abgestimmt mit dem Feuerwehrplan.S. 16 · 2015
Abnahme und AbstimmungDie Ausführungsplanung mit Standorten von BMZ, FSD, FSE, FBF, FAT, FIZ, Laufkartenkasten, Blitzleuchten und Zugängen ist spätestens 10 Wochen vor Aufschaltung mit der Abt. 36.5 BFR abzustimmen und vorzulegen. Änderungen oder Erweiterungen sind vor Ausführung zu melden; nach Abschluss ist eine erneute Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Schriftliche Bestätigungen (Wartungsvertrag, Abnahmeprotokoll, Schlüsselabtrittserklärung) sind 5 Jahre rückwirkend aufzubewahren.S. 6, 7, 10 · 2015
InstandhaltungDie BMA ist durch eine zertifizierte Fachfirma regelmäßig instand zu halten; ein Wartungsbuch ist zu führen und jederzeit an der BMZ zugänglich zu hinterlegen. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Der Betreiber muss eine 24-stündige Rufbereitschaft ganzjährig sicherstellen; die verantwortliche Person muss spätestens 30 Minuten nach Alarmierung durch die ILS am Objekt sein.S. 8, 21 · 2015
Kosten und GebührenFehlalarme werden gemäß Art. 28 BayFwG nach der jeweils gültigen Kostenersatzsatzung verrechnet. Einrichtung und Anschluss der Hauptmelder an die Empfangsanlage erfolgen nach den gültigen Gebührensätzen des Betreibers der Alarmempfangseinrichtung. Kann keine verantwortliche Person an die Einsatzstelle gerufen werden, hat der Betreiber entstehende Kosten (z. B. Wachdienst, Entstörung) zu übernehmen.S. 7, 8 · 2015

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Regensburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Regensburg (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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