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Landkreis Rhön-Grabfeld

QUELLE · TAB Brandschutzdienststelle des Landkreises Rhön-Grabfeld (Rhön-Grabfeld) – Ausgabestand 2016-01-01, Ausgabe Stand 01.01.2016 (überarbeitet für Landkreis Rhön-Grabfeld)
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt zur ILS Schweinfurt. Unterlagen und Bestätigungen müssen mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich beim Konzessionär eingereicht werden. Der Abnahmetermin muss mindestens 4 Wochen vorher mit ILS, Konzessionär und Brandschutzdienststelle abgesprochen sein. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenpflichtig.S. 11 · 2016
AlarmempfangsstelleErstalarmierende Stelle ist die ILS Schweinfurt. Bereits bestehende BMA unterliegen Bestandsschutz, sofern sie der zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gültigen TAB entsprochen haben.S. 11, 25 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDie Art der ÜE ergibt sich aus den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS. Die technische Anschaltung ist mit dem Konzessionär abzustimmen. Das Zurückstellen der ÜE muss ausschließlich über das FBF erfolgen und im Alarmfall nur durch die Feuerwehr. Baulich bedingte Abweichungen sind vor Baubeginn mit der Brandschutzdienststelle abzusprechen.S. 14 · 2016
Feuerwehr-InformationszentraleDas Dokument erwähnt ein 'Feuerwehr-Info-Bediensystem (FIBS)' als optionale Komponente; Standort und Typ sind mit den zuständigen Ansprechpartnern abzustimmen. Eine eigenständige Erstinformationsstelle ('FIZ') im Sinne einer abgesetzten Bedieneinheit für die Feuerwehr wird beschrieben: Sie besteht mindestens aus FBF, Meldergruppen-Anzeige oder FAT und den Feuerwehr-Laufkarten sowie der ÜE.S. 5, 16 · 2016
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Der Standort des FBF ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festzulegen; es muss im selben Raum wie die BMZ oder an der Erstinformationsstelle in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm) Mitte Bedienfeld angebracht sein. Das FBF erhält einen Halbzylinder mit Feuerwehrschließung. Durch den Taster 'Brandfallsteuerung ab' darf die Anschaltung der BMZ an die ÜE sowie stationäre Löschanlagen nicht unterbrochen werden.S. 14, 17 · 2016
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT kann verwendet werden, wenn die BMZ nicht am Standort der Bedieneinheit ist oder bei mehr als ca. 100 Meldergruppen. Die Erstinformationsstelle besteht mindestens aus FBF nach DIN 14 661, Feuerwehr-Laufkarten und einer Meldergruppen-Anzeige oder einem FAT nach DIN 14 662. Die Anzeige erfolgt zweizeilig mit je 20 Zeichen (Meldergruppen-/Meldernummer, Melderart, Standort). Das FAT kann einzeln oder zusammen mit dem FBF untergebracht sein und erhält einen Halbzylinder mit Feuerwehrschließung.S. 17 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist am Zugang anzubringen; vor dem Einbau ist zwischen Betreiber und Sachversicherer der FSD-Typ (1, 2 oder 3) zu klären. FSD Typ 1 wird an der Außenfassade in 800–1400 mm Höhe montiert, Standort ist vor Einbau mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. FSD Typ 2/3 erhält unmittelbar darüber eine Unterputz-Informationsleuchte (mind. 150 x 65 mm) und ab 2,50 m Höhe eine rote Blitz-/Rundumleuchte; beide Leuchten sind parallel zur Signalanzeige 'ÜE ausgelöst' zu schalten und nur bei ausgelöster ÜE aktiv. Maximal drei Schlüssel (vorzugsweise ein Generalschlüssel) dürfen hinterlegt werden. Bei Sabotage-/Einbruchalarm darf die ÜE nicht auslösen.S. 23, 24 · 2016
FreischaltelementIn begründeten Ausnahmefällen kann ein VdS-zugelassenes Freischaltelement erforderlich sein. Standort und Typ sind in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 24 · 2016
BlitzleuchteBeim FSD Typ 2/3 (VdS-zugelassen) ist unmittelbar über dem FSD eine Unterputz-Informationsleuchte (mind. 150 x 65 mm) und ab 2,50 m Höhe eine rote Blitz-/Rundumleuchte anzubringen. Beim FSD Typ 1 ist keine besondere farbliche Kennzeichnung oder Beschilderung erforderlich.S. 24 · 2016
MeldergruppenMeldergruppen sind grundsätzlich geschossweise innerhalb von Brandabschnitten zusammenzufassen; Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder erhalten jeweils eigene Bereiche je Meldergruppe. Maximal 32 automatische Brandmelder je Meldergruppe in einem überschaubaren Raum, maximal 10 bei mehreren zusammenhängenden Räumen. Maximal 5 Handfeuermelder je Meldergruppe. Die Meldergruppeneinteilung muss von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Rhön-Grabfeld genehmigt werden, sonst ist keine Aufschaltung möglich.S. 21 · 2016
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (Schrifthöhe 8 mm, weißer/schwarzer Hintergrund). Automatische Brandmelder erhalten ebenfalls Meldergruppen- und Meldernummern; die Schildergröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. mind. 60 x 20 mm bis 4 m Raumhöhe). Nicht sichtbare Melder in Doppelböden sind mit gelben Punkten (50–100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren. Revisionsklappen für Melder in Zwischendecken müssen mindestens 400 x 400 mm aufweisen und gegen Herabfallen und Vertauschen gesichert sein.S. 19, 20 · 2016
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 oder nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle in DIN A4 auszuführen. Sie sind zweiseitig zu erstellen: Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht, Rückseite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe als Grundrissplan. Die Karten sind in formstabiler Folie oder laminiert mit nummerierten Planreitern zu kennzeichnen. Das Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Gebäudelage zur Anfahrtsstraße.S. 18, 19 · 2016
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen in die Feuerwehr-Laufkarte sind die von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgegebenen Symbole zu verwenden. Planreiterfarben: blau für Sprinkler-/Löschanlagen, rot für Handfeuermelder, gelb für automatische Melder (auch in Zwischendecken), grün für technische/interne Alarme. Der Laufweg vom FAT-Standort zu den Meldern ist durch grüne Linien und Richtungspfeile zu kennzeichnen.S. 18 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Die Ausführung und Gestaltung sind vor dem Erstellen mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 18 · 2016
Laufkarten – AktualisierungErgibt sich eine Änderung im Feuerwehr-Einsatzplan (geänderter Grundriss, Nutzung etc.), ist der Betreiber verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Unterlagen auf seine Kosten zu aktualisieren sowie an die örtlich zuständige Feuerwehr (2-fach) und den zuständigen Kreisbrandrat (als PDF per E-Mail) zu übergeben.S. 5 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Betreiber hat für jedes mit einer BMA oder automatischer Löschanlage gesicherte Objekt einen Feuerwehreinsatzplan nach DIN 14095 zu erstellen. Die örtlich zuständige Feuerwehr erhält diesen in 2-facher Ausfertigung, der zuständige Kreisbrandrat als PDF-Datei per E-Mail. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen und Unterlagen sind auf Kosten des Betreibers zu aktualisieren.S. 5 · 2016
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenpflichtig und wird dem Betreiber in Rechnung gestellt. Der Abnahmetermin ist mindestens 2 Wochen (laut Merkblatt) bzw. 4 Wochen (laut Abschnitt 1) vor der geplanten Prüfung/Aufschaltung bekannt zu geben. Spätestens bei der Abnahme sind vom Betreiber mindestens drei schlüssel- und entscheidungsberechtigte Mitarbeiter zu benennen. Planungen sind in einem Plangespräch nach DIN 14 675 mit der Brandschutzdienststelle vor Ausführungsbeginn abzustimmen.S. 11, 12, 27 · 2016
InstandhaltungBrandmeldeanlagen müssen durch ausreichende Instandhaltung betriebssicher gehalten werden. Als Nachweis gelten Instandhaltungsverträge mit einer Fachfirma oder Instandhaltung durch eigenes geschultes Personal (Nachweis der Schulung beim BMZ-Hersteller erforderlich). Ein Betriebsbuch ist an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden durch die Wartungsfirma gewährleistet sein.S. 25 · 2016
Kosten und GebührenDie Abnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenpflichtig. Nach Art. 28 BayFwG können dem Betreiber Einsatzkosten für Fehlalarme oder Falschalarme in Rechnung gestellt werden. Die Träger der Feuerwehren behalten sich vor, Kosten aus Inbetriebnahme oder Fehlfunktionen einer BMA in Rechnung zu stellen.S. 6, 11, 13 · 2016

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Rhön-Grabfeld – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Rhön-Grabfeld (über das Landratsamt Rhön-Grabfeld)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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