Stadt Schweinfurt (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Schweinfurt / Stadt Schweinfurt – Sachgebiet Brandschutz (Schweinfurt) – Ausgabestand 2019-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt. Der schriftliche Antrag ist mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin durch den Betreiber an einen der zugelassenen Konzessionäre zu stellen. Die Feuerwehrabnahme setzt eine Vorabnahme voraus; der Aufschalttermin muss der ILS mindestens vier Wochen vorher bekannt sein.S. 4 · 2019
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt. Revisionsarbeiten sind bei den zugelassenen Konzessionären und der ILS anzumelden; die ILS übernimmt keine eigene Revisionsbearbeitung.S. 4, 30 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Art der ÜE richtet sich nach den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS; die technische Anschaltung ist mit dem gewählten Konzessionär abzustimmen. Das Zurückstellen der ÜE darf ausschließlich über das FBF, im Alarmfall nur durch die Feuerwehr erfolgen. Werden ÜE und BMZ in einem Schrank untergebracht, ist dieser mit einer Feuerwehrschließung der zuständigen Brandschutzdienststelle zu versehen und mit dem Schild 'BMZ' nach DIN 4066 Größe 0 (74 x 210 mm) zu kennzeichnen.S. 7, 8 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen geschützten Räumen ist über ein FSD sicherzustellen. Bei Automatiktüren (elektrische Schiebetüren) ist ein eigener Schlüsselschalter 'Feuerwehr-Schlüsselschalter' (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen, der die Tür bis zur zweiten Betätigung geöffnet hält; die Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein.S. 6 · 2019
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ (Erstinformationsstelle) besteht mindestens aus FBF nach DIN 14661, FAT nach DIN 14662, Feuerwehr-Laufkartendepot mit Laufkarten nach DIN 14675 sowie einem Feuerwehrplandepot mit Feuerwehrplänen nach DIN 14095.S. 11, 12 · 2019
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm, gemessen Fußboden bis Mitte Bedienfeld) anzubringen. Es ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehrschließung der zuständigen Brandschutzdienststelle vorzusehen. Durch den Taster 'Brandfallsteuerung ab' darf die ÜE sowie die Anschaltung von Löschanlagen nicht unterbrochen werden.S. 10 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT kann eingesetzt werden, wenn die BMZ aufgrund der Anlagengröße nicht am Standort der Bedieneinheit für die Feuerwehr liegt oder bei mehr als 100 Meldergruppen. Die Anzeige erfolgt zweizeilig mit je 20 Zeichen; festgelegte Abkürzungen sind 'Sprinkler/Löschanlage', 'HF-Melder' und 'aut. Melder'. Das FAT ist mit einem Halbzylinder mit Feuerwehrschließung der zuständigen Brandschutzdienststelle auszustatten.S. 10, 11 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs sind ausschließlich Schlüsseldepots der Gruppe 3 nach VdS-Richtlinie zulässig. Das FSD ist an der Außenfassade unter Putz oder mechanisch gesichert in einer Höhe von 800 mm (Unterkante) bis 1400 mm (Oberkante) unmittelbar neben dem Feuerwehrzugang anzubringen; der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Im FSD sind zwei Generalschlüssel zu hinterlegen; bei Sprinkleranlagen mindestens zwei getrennt überwachte Schlüssel.S. 15, 16, 17 · 2019
FreischaltelementEin VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) ist abweichend von DIN 14675 immer unmittelbar neben dem FSD anzubringen. Standort und Typ sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 17 · 2019
BlitzleuchteUnmittelbar über dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte (mindestens 150 x 65 mm) anzubringen, die aus der Hauptanfahrtsrichtung der Feuerwehr sichtbar sein soll. Die Leuchte wird parallel zur Signalanzeige 'ÜE ausgelöst' an der BMZ geschaltet und erlischt erst nach Rückstellung der BMA und Verriegelung des FSD. In der ILS-TAB (ab Seite 25) wird alternativ eine rote oder orange Blitzleuchte am FSD gefordert.S. 17, 27 · 2019
MeldergruppenAutomatische Melder sind grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen; Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder je auf getrennte Bereiche. Je Meldergruppe sind maximal 32 automatische Melder (in einem sofort überschaubaren Raum) bzw. maximal 10 (in mehreren zusammenhängenden Räumen) zulässig. Nichtautomatische und automatische Melder dürfen nicht in einer Meldergruppe kombiniert werden; eine Wiederholung von Meldergruppennummern ist unzulässig.S. 8, 9, 13, 14 · 2019
MelderkennzeichnungNichtautomatische Melder (HF-Melder) sind in 1400 mm Höhe (± 200 mm) anzubringen und mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 4/1). Automatische Melder erhalten dieselbe Beschriftung; die Schildergröße ist abhängig von der Raumhöhe (z. B. bis 4 m: mind. 60 x 20 mm, Ziffern mind. 14 mm; über 12 m: Sondergröße nach Vereinbarung). Hintergrund weiß oder gelb, Schrift schwarz.S. 12, 13 · 2019
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 (zweiseitig, Hoch- oder Querformat je nach Gebäudelage) in geschützter Folie (laminiert) zu hinterlegen. Planreiter sind nummeriert und bleibend befestigt in der vorgeschriebenen Farbgebung anzubringen: Sprinkler/Löschanlagen blau, Handfeuermelder rot, automatische Melder gelb, technische/interne Alarme grün.S. 11 · 2019
Laufkarten – SymbolikDie Ausführung und Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarte ist vor dem Erstellen in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Die Gestaltung richtet sich nach DIN 14675; Beispiele sind im Anhang der Norm zu finden.S. 11 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen. Die Laufkarten sind an der BMZ oder Erstinformationsstelle gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen; ein Satz geht an die örtlich zuständige Feuerwehr.S. 11, 29 · 2019
Laufkarten – AktualisierungGeänderte Feuerwehr-Laufkarten sind unaufgefordert der örtlich zuständigen Feuerwehr zu übergeben; die zuständigen Behörden und die Stadt Schweinfurt erhalten die geänderte PDF-Datei per E-Mail. Der Entwurf der Laufkarten ist dem zuständigen Ansprechpartner mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung als PDF-Datei per E-Mail zur Freigabe vorzulegen.S. 29 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind erforderlich; das Feuerwehrplandepot ist mit dem Schild 'Feuerwehrplan' (angelehnt an DIN 4066) zu versehen. Die örtlich zuständige Feuerwehr erhält den Plan in zweifacher Ausfertigung; der zuständige Kreisbrandrat erhält ihn als PDF-Datei per E-Mail.S. 12, 20, 29 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine Feuerwehrabnahme der feuerwehrrelevanten Anlagenteile durch die zuständige Brandschutzdienststelle erforderlich; der Umfang wird von dieser selbst bestimmt. Ein mängelfreier Prüfbericht eines Prüfsachverständigen nach SPrüfV ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Änderungen und Erweiterungen aufgeschalteter Anlagen erfordern eine erneute Vorabstimmung, Ausführungsplanung zur Begutachtung und nach Abschluss eine erneute Feuerwehrabnahme.S. 2, 4, 5 · 2019
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig instandzuhalten; als Nachweis werden Wartungsverträge mit einer Fachfirma oder der Nachweis geschulten Eigenpersonals anerkannt. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung, möglich sein. Bei Kündigung des Wartungsvertrags ist dies der zuständigen Bauordnungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.S. 18 · 2019
Kosten und GebührenFehlalarme durch private Brandmeldeanlagen können nach Art. 28 BayFwG in Rechnung gestellt werden. Auch Kosten aus Inbetriebnahme oder Fehlfunktion (z. B. mangelnde Wartung, fehlerhafte Installation) können von den Trägern der Feuerwehren im Zuständigkeitsbereich in Rechnung gestellt werden.S. 5, 30 · 2019
SonstigesDas Merkblatt gilt mit Wirkung vom 01.01.2016; alle ab diesem Zeitpunkt nicht freigegebenen Ausführungsplanungen müssen dem Merkblatt entsprechen. Das Dokument enthält ab Seite 25 zusätzlich eine separate 'TAB ILS Schweinfurt' (Stand September 2016, Version 1.1), die den Zuständigkeitsbereich der ILS für Stadt Schweinfurt, Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen, Haßberge und Rhön-Grabfeld regelt und in einigen Punkten (z. B. Vorlagefristen, FSD-Anforderungen) abweichende Detailregelungen enthält.S. 18, 25 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Schweinfurt – Untere Bauaufsichtsbehörde
Brandschutzdienststelle der Stadt Schweinfurt (Feuerwehr)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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