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Landkreis Starnberg

QUELLE · TAB Kreisbrandinspektion Starnberg (Landkreis Starnberg) – Ausgabestand 2020-03, Ausgabe 2020.01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung einer Übertragungseinrichtung an die ILS Fürstenfeldbruck ist schriftlich vom Betreiber mindestens 6 Wochen vor geplantem Aufschalttermin beim Konzessionär (Siemens Building Technologies) zu stellen. Eine Bestätigung der Abnahmevoraussetzungen ist spätestens 14 Arbeitstage vor dem Termin der Kreisbrandinspektion Starnberg zu übermitteln. Die erfolgte Aufschaltung ist durch die ILS der Brandschutzdienststelle schriftlich mitzuteilen.S. 4 · 2020
AlarmempfangsstelleDie zuständige Integrierte Leitstelle befindet sich in Fürstenfeldbruck. Der Konzessionär für die Aufschaltung ist Siemens Building Technologies in München.S. 4 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung richtet sich nach den technischen Empfangsmöglichkeiten der ILS gemäß der zugehörigen TAR. Das Zurückstellen der ÜE darf ausschließlich über das FBF erfolgen, im Alarmfall nur durch die Feuerwehr. Abweichungen von den Einbauanforderungen sind vorab in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg zu klären.S. 7 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen Brandmeldern und löschanlagengeschützten Räumen muss durch Schlüssel im FSD sichergestellt sein. Bei Automatiktüren ist ein eigener Schlüsselschalter mit der Beschriftung 'Feuerwehr-Schlüsselschalter' (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen, der die Tür bis zur erneuten Betätigung geöffnet hält und auch bei Stromausfall funktioniert.S. 5, 6 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Absprache mit der Kreisbrandinspektion Starnberg entweder im selben Raum wie die BMZ oder an der Erstinformationsstelle in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm) anzubringen. Für das FBF ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schließung des Landkreises Starnberg vorzusehen. Der Taster 'Brandfallsteuerung ab' darf die Verbindung zur ÜE und zu stationären Löschanlagen nicht unterbrechen.S. 9 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT muss grundsätzlich verwendet werden; Abweichungen sind vorab in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg zu klären. Das FAT zeigt zwei- oder dreizeilig (je 20 Zeichen) Meldergruppennummer, Meldernummer und Melderart an. Auch das FAT benötigt einen Halbzylinder der Feuerwehr-Schließung des Landkreises Starnberg.S. 9, 10 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD Typ 3 mit VdS-Zulassung an der Außenfassade unter Putz oder mechanisch gesichert einzubauen, Höhe Unterkante mindestens 800 mm, Oberkante höchstens 1400 mm über der Standfläche. Der FSD-Standort ist vorab in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg festzulegen. Unmittelbar über dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte (mindestens 150 x 65 mm) anzubringen, die nur bei ausgelöster ÜE leuchten darf.S. 16, 17 · 2020
FreischaltelementEin FSE ist zwingend einzubauen; durch seine Betätigung soll kein akustischer Alarm ausgelöst werden. Brandfallsteuerungen (Schranken, Tore etc.) sind im Einzelfall in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg zu regeln. Für das FSE ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte mit grünem Planreiter zu erstellen.S. 17 · 2020
BlitzleuchteZum besseren Auffinden der BMZ ist eine rote Blitz-/Rundumkennleuchte anzubringen, die parallel zur Unterputz-Informationsleuchte angesteuert wird.S. 9 · 2020
MeldergruppenMeldergruppen sind nach Blockbildung zu gliedern: zuerst Sprinkler-/Löschanlagen, dann Handfeuermelder, dann automatische Melder, zuletzt technische/interne Alarme. Maximal 32 automatische Melder je Meldergruppe innerhalb eines überschaubaren Raums; maximal 10 in mehreren zusammenhängenden Räumen; maximal 5 Handfeuermelder je Meldergruppe. Die Meldergruppenaufteilung ist von der Kreisbrandinspektion Starnberg zu genehmigen.S. 8, 13, 14, 15 · 2020
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind gelb/schwarz (Hintergrund gelb, Schrift schwarz) mit Meldergruppen- und Meldernummer neben dem Melder zu beschriften; die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. 60x20 mm bis 4 m, 150x50 mm bis 12 m). Handfeuermelder erhalten die Beschriftung auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe in weiß/schwarz, Schrifthöhe 8 mm. Nicht sichtbar eingebaute Melder (Doppelboden 'DB', Zwischendecke 'ZD', Lüftungskanal 'LK') sind mit gelben Punkten (50-100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren.S. 12, 13, 14 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen, zweiseitig (kurze Kante beim beidseitigen Druck): Vorderseite Gesamtübersicht, Rückseite Detailgrundiss der Meldergruppe. Die Laufkarten sind in formstabiler Folie, Synthetikpapier oder laminiert mit fest verbundenen, nummerierten Planreitern auszuführen. Das Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Gebäudelage zur Anfahrtstrasse.S. 11, 12 · 2020
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen sind die in der TAB vorgegebenen Symbole zu verwenden (siehe Anhang). Planreiter-Farbgebung: blau für Sprinkler-/Löschanlagen, rot für Handfeuermelder, gelb für automatische Melder, grün für technische/interne Alarme sowie für das FSE. Der Einsatzweg von der Erstinformationsstelle zur ausgelösten Meldergruppe ist durch grüne Linien und Richtungspfeile zu kennzeichnen.S. 10, 11 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Das FSE erhält eine eigene Laufkarte (grüner Reiter). Ist die BMZ räumlich von der Erstinformationsstelle getrennt, ist zusätzlich eine eigene Laufkarte mit dem Weg zur BMZ (grün/schwarzer Reiter 'BMZ-Standort') zu erstellen.S. 9, 11, 12 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie Ausführung und Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarten ist stets vor dem Erstellen in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg abzustimmen. Rechnergestützte Laufkartenausdrucke müssen in allen Punkten den Vorgaben des Sachgebiets Brandmeldeanlagen entsprechen. Ein konkreter Aktualisierungsrhythmus ist nicht explizit festgelegt.S. 11 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan in Anlehnung an DIN 14095 ist zu erstellen; ein Vorabzug ist dem Sachgebiet Feuerwehrpläne zur Durchsicht vorzulegen. Nach Freigabe ist der Plan in geforderter Stückzahl 14 Arbeitstage vor der geplanten Überprüfung/Aufschaltung zu übergeben. Der Feuerwehrplan sowie eine Objektinformation müssen im Feuerwehr-Laufkartenkasten untergebracht werden können.S. 11, 12 · 2020
Abnahme und AbstimmungDie Planung der BMA ist in einem Plangespräch nach DIN 14675 in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion Starnberg vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Zur Abnahme/Aufschaltung sind zahlreiche Unterlagen 14 Arbeitstage vorher dem Kreisbauamt vorzulegen (u.a. Errichterbestätigung, Wartungsvertrag, SPrüfV-Nachweis, Feuerwehrplan-Freigabe, Meldergruppenübersicht, 100%-Schleifenprüfung). Der Abnahmetermin wird durch das Kreisbauamt in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion festgelegt, mit einem Vorlauf von mindestens 14 Werktagen.S. 4, 6, 25, 26 · 2020
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig instandzuhalten; als Nachweis gilt ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma oder eingewiesenem Eigenpersonal. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden sichergestellt sein. Ein Betriebsbuch ist an der BMZ oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen.S. 17 · 2020
Kosten und GebührenBei Fehl- oder Falschalarmen durch Brandmeldeanlagen besteht nach Art. 28 BayFwG die Möglichkeit, entstandene Einsatzkosten in Rechnung zu stellen (sofern eine entsprechende Satzung vorliegt). Bei wiederholten Störungen kann das Landratsamt Starnberg die Abschaltung der ÜE mit ggf. gleichzeitiger Nutzungsuntersagung veranlassen.S. 5 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Starnberg – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Starnberg (über das Landratsamt Starnberg)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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