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Landkreis Tirschenreuth

QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord, Betriebsstätte Weiden / Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord (Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Landkreis Tirschenreuth, kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf.) – Ausgabestand 2023-07-12, Ausgabe 2.10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Anschaltung einer Übertragungseinrichtung ist vom Betreiber schriftlich mindestens acht Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin bei der Integrierten Leitstelle Nordoberpfalz zu stellen. Der Termin zur Aufschaltung und Abnahme ist mindestens zwei Wochen vorher festzulegen und im Einzelnen mit dem zuständigen Feuerwehrführungsdienstgrad abzustimmen; die Abnahme kann erst nach einer Vorabnahme erfolgen.S. 4, 27 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung wird vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord zusammen mit der Integrierten Leitstelle in Abstimmung mit dem Konzessionär festgelegt; die technische Anschaltung an die Brandmelderzentrale ist ebenfalls mit dem Konzessionär abzustimmen. Das Zurückstellen der Übertragungseinrichtung darf ausschließlich über das Feuerwehr-Bedienfeld erfolgen.S. 13, 14 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen Brandmeldern bzw. durch Löschanlagen geschützten Räumen ist über ein Feuerwehr-Schlüsseldepot sicherzustellen. Ist der Zugang nur über automatische Schiebetüren möglich, ist zusätzlich ein eigener Schlüsselschalter mit der Beschriftung 'Feuerwehr-Schlüsselschalter' (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen, wobei die Tür bis zur zweiten Betätigung geöffnet bleiben und die Zugänglichkeit auch bei Stromausfall gewährleistet sein muss.S. 12, 13 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld ist in Abstimmung mit den zuständigen Landratsämtern/Stadtverwaltungen im selben Raum wie die Brandmelderzentrale in einer Höhe von rund 1600 mm über Fußboden (gemessen zur Mitte des Bedienfelds) anzubringen; die genaue Toleranzangabe ist im vorliegenden Text nicht eindeutig lesbar. Beim Drücken der Taste 'ÜE-prüfen' muss die Übertragungseinrichtung auslösen und das Feuerwehr-Schlüsseldepot öffnen; der Revisionsschalter darf die Anschaltung der Brandmelderzentrale an die Übertragungseinrichtung nicht unterbrechen.S. 15 · 2023
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau kann eingesetzt werden, wenn die Brandmelderzentrale nicht am Standort der Bedieneinheit für die Feuerwehr untergebracht werden kann, oder alternativ ab einer größeren Anzahl von Meldergruppen (in der Regel ab ca. 100), bei der eine LED-Meldergruppenanzeige wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Es zeigt zweizeilig je 20 Zeichen an und kann gleichzeitig die erste und letzte ausgelöste Meldergruppe darstellen, weitere Meldungen werden per Pfeiltaste durchgeblättert.S. 15, 16 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs wird ausschließlich ein Feuerwehrschlüsseldepot vom Typ 3 mit VdS-Zulassung eingebaut, das in einer Höhe von 1200 mm plus/minus 200 mm über der Geländeoberfläche zu montieren ist. Unmittelbar darüber ist eine rote Informationsleuchte (max. 4000 mm Höhe) anzubringen, die nur bei ausgelöster Übertragungseinrichtung leuchtet; es dürfen maximal drei Schlüssel, vorzugsweise ein General- bzw. Hauptschlüssel, hinterlegt werden.S. 20, 21 · 2023
FreischaltelementFür den Fall, dass ein Brand ohne Auslösen der Brandmeldeanlage gemeldet wird, ist zum Freischalten des Feuerwehrschlüsselkastens in dessen Nähe ein Freischaltelement mit derselben Schließung wie das Feuerwehr-Bedienfeld vorzusehen.S. 22 · 2023
BlitzleuchteZum besseren Auffinden der Brandmelderzentrale ist in Abstimmung mit den zuständigen Landratsämtern/Stadtverwaltungen eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte anzubringen.S. 15 · 2023
MeldergruppenBei automatischen Brandmeldern dürfen je Meldergruppe maximal 30 Melder in einem einsehbaren Einzelraum bzw. maximal 10 Melder bei Verteilung auf mehrere zusammenhängende Räume zusammengeschaltet werden; bei nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermeldern) sind grundsätzlich maximal fünf Melder pro Meldergruppe zulässig. Die Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern innerhalb derselben Meldergruppe ist unzulässig.S. 18, 19 · 2023
MelderkennzeichnungNichtautomatische und automatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften. Rote Meldergehäuse mit der Aufschrift 'Feuerwehr' sind nur zulässig, wenn bei Auslösung unmittelbar die Feuerwehr verständigt wird; für hausinterne Alarmierung sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift 'Hausalarm' zu verwenden. Nicht sichtbar installierte automatische Melder (z. B. in Doppelböden oder Lüftungskanälen) sind mit gelben Punkten mit schwarzer Schrift (50-100 mm Durchmesser) dauerhaft zu kennzeichnen.S. 18, 19 · 2023
Laufkarten – FormatDas Format der Feuerwehr-Laufkarten darf je nach Objektgröße DIN A4 nicht unterschreiten und DIN A3 nicht überschreiten; die Laufkarten sind in formstabiler Folie oder laminiertem Karton unterzubringen und grundsätzlich zweiseitig auszuführen (Vorderseite Gesamtübersicht, Rückseite Detailplan der Meldergruppe).S. 16 · 2023
Laufkarten – SymbolikFür die Feuerwehr-Laufkarten sind die Symbole nach DIN 14034-6 und VdS 2135 (Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Grafische Symbole) zu verwenden; jede Laufkarte ist oben links mindestens vierzeilig zu beschriften (z. B. Meldergruppennummer, Melderart/-anzahl, Raumbezeichnung, Geschoss).S. 16, 17, 39 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe bzw. Schleife ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und griffbereit an der Brandmelderzentrale zu hinterlegen; ist die Bedieneinheit für die Feuerwehr räumlich von der Brandmelderzentrale getrennt, ist zusätzlich eine eigene Laufkarte mit dem Weg dorthin (Planreiter 'BMZ-Standort', grün/weiß) zu erstellen.S. 15, 16 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für alle Bereiche mit einer an die Brandmeldezentrale der ILS Nordoberpfalz angeschlossenen Brandmeldeanlage ist vom Betreiber ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen; die Anzahl der Feuerwehrpläne ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen, ebenso die Erstellung in Absprache mit den zuständigen Feuerwehrführungsdienstgraden.S. 22 · 2023
Abnahme und AbstimmungÄnderungen oder Erweiterungen privater Brandmeldeanlagen sind vor Ausführung dem zuständigen Landratsamt bzw. der zuständigen Stadt zu melden; die Ausführungsplanung ist in zweifacher Ausfertigung mit Meldergruppenübersicht vor Baubeginn zur Genehmigung vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine erneute Abnahme durch die zuständigen Stellen der Landkreise bzw. Städte erforderlich, die durch benannte Mitarbeiter der Landratsämter erfolgt.S. 5, 12, 13 · 2023
InstandhaltungBrandmeldeanlagen sind regelmäßig instand zu halten, entweder durch einen Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma oder durch eigenes geschultes und eingewiesenes Betreiberpersonal; ein Wartungsbuch ist an der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. Bei Anlagen mit VdS-Attest/Zertifikat ist ausschließlich die Errichterfirma zur Instandhaltung zugelassen, und eine Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung, möglich sein.S. 21 · 2023
Kosten und GebührenNach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit, dem Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage durch Fehlalarme verursachte Einsatzkosten der Feuerwehr in Rechnung zu stellen; der Betreiber ist zudem verpflichtet, auf eigene Kosten notwendige Änderungen zur Vermeidung von Störungen vorzunehmen.S. 12 · 2023
SonstigesSind Aufzüge vorhanden, müssen diese bei Feueralarm ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort mit geöffneten Türen stehen bleiben, bis die Brandmeldeanlage über das Feuerwehr-Bedienfeld zurückgestellt wird; diese Brandfallsteuerung muss über einen Revisionsschalter/-taster im FBF abschaltbar sein, gilt jedoch nicht für Feuerwehraufzüge.S. 13 · 2023
Bei selbsttätigen Löschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) ist je Löschgruppe eine eigene Meldergruppe vorzusehen, wobei die Sprinklergruppennummer der Meldergruppennummer entsprechen muss; die Übertragungseinrichtung wird über einen Druckschalter oder eine VdS-zugelassene Schnittstelle beim Ausströmen des Löschmittels ausgelöst. Der Absperrschieber ist mit dem Text des Laufkartenkopfes sowie einem Schild 'Achtung! Sprinkleranlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet!' zu kennzeichnen.S. 19, 20 · 2023
Spätestens bei der Abnahme muss der Betreiber mindestens drei erreichbare, schlüssel- und entscheidungsberechtigte Ansprechpersonen für Störungsfälle auch außerhalb der Betriebszeit benennen; personenbezogene Angaben hierzu wurden nicht in dieses Dokument übernommen.S. 13 · 2023
Laut Abschnitt Übergangsfristen gelten diese TAB mit Wirkung vom 25.04.2012 für alle ab diesem Zeitpunkt noch nicht freigegebenen Ausführungsplanungen von Brandmeldeanlagen; dieses Datum stimmt nicht mit dem Erstellungsdatum der vorliegenden Revision (Juli 2023) überein und wurde vermutlich unverändert aus einer früheren Fassung übernommen.S. 22 · 2023

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Tirschenreuth – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Tirschenreuth (über das Landratsamt Tirschenreuth)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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