Landkreis Traunstein
QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Traunstein / Brandschutzdienststellen der Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein (Traunstein) – Ausgabestand 2022-06-08, Ausgabe 2.02
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAufschaltung erfolgt auf die Integrierte Leitstelle Traunstein; zuständige Provider (Siemens AG oder Bosch Sicherheitssysteme GmbH) sind gemäß Anlage 9 zu beauftragen. Der formlose Antrag ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin beim Provider einzureichen; der Aufschalttermin ist mindestens 2 Wochen vorher festzusetzen. Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor Aufschaltung beim Provider und der zuständigen Brandschutzdienststelle einzureichen.S. 7, 8, 57 · 2022
AlarmempfangsstelleAlarmempfänger ist die Integrierte Leitstelle Traunstein, die für die Alarmierung der Feuerwehrkräfte zuständig ist. Auf die AÜA können ausschließlich Brandmeldungen aufgeschaltet werden; Ausnahmen (z.B. automatische Gasmelder) sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7, 10 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragungsanlage (AÜA) besteht aus einer Alarmübertragungseinrichtung (AÜE, umgangssprachlich 'Hauptmelder') und einem Zwei-Wege-Alarmübertragungsweg. Technische Anschaltung und Platzbedarf sind mit dem Provider abzustimmen. Der Provider führt ein Betriebsbuch, das direkt an der AÜE (nicht in der Erstinformationsstelle) zu hinterlegen ist.S. 7 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZEin befestigter, bepflanzungsfreier Weg vom öffentlichen Verkehrsraum zum FSD ist herzustellen; bei Umzäunung ist das FSD grundsätzlich außen am Zaun vorzusehen. Bei Automatiktüren/-toren ist ein geeigneter Schlüsselschalter (vorzugsweise mit Objektschließung) vorzusehen; gewaltloser Zugang muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein. Der Standort der Erstinformationsstelle ist vom FSD aus fortlaufend mit BMZ-Schildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 11, 13 · 2022
17 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleEine Erstinformationsstelle ist zu installieren; sie muss leicht auffindbar, jederzeit zugänglich, ausreichend beleuchtet und trocken sein sowie mit einem automatischen Melder überwacht werden. Sie soll in einem gemeinsamen Gehäuse FBF, FAT und Feuerwehr-Laufkarten (ggf. FES) aufnehmen, wobei Bediengeräte und Laufkarten in je einen separaten abschließbaren Türflügel unterzubringen sind. Standort und Ausführung sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 13, 14, 15 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist an der Erstinformationsstelle vorzusehen. Beim Betätigen der Taste 'Akustische Signale ab' muss eine vorhandene Sprachalarmierungsanlage (SAA) abgeschaltet werden; die Belegung dieser Taste ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Im FBF ist der ausgelöste Zustand einer selbsttätigen Löschanlage mit der Anzeige 'Löschanlage ausgelöst' darzustellen.S. 15, 23 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) mit History-Funktion ist verpflichtend; die ausgelöste Meldergruppe muss mit Meldergruppennummer, Meldernummer, Melderart und Gebäudeteil mindestens zweizeilig mit je 20 Zeichen angezeigt werden. Sofern die BMZ Datum und Uhrzeit bereitstellt, sind diese in jeder Meldung anzuzeigen. Alle Bezeichnungen im FAT müssen mit Meldergruppenverzeichnis, Laufkarten, Feuerwehrplan und Gebäudebeschriftung identisch sein.S. 15, 16 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot der Klasse 3 am Zugang anzubringen; Standort und Ausführung sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Das FSD darf nur bei ausgelöster AÜE von der Feuerwehr geöffnet werden; die Innentür wird mit einem Profilhalbzylinder (Feuerwehr-Schließung) ausgestattet. Es sind mindestens 2 Schlüsselsätze mit je maximal 3 Schlüsseln zu hinterlegen; Anzahl ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 11, 12 · 2022
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe zum FSD anzubringen. Das FSE ist so zu programmieren, dass bei Auslösung akustische/optische Signalgeber und Brandfallsteuerungen nicht ausgelöst werden, elektromechanisch gesicherte Zugangstüren jedoch entriegeln. Das FSE wird mit der höchstmöglichen Meldergruppe (vorzugsweise 999) als 'nichtautomatischer Melder' geführt; Anzeige im FAT muss als 'Freischaltelement' im Klartext erscheinen.S. 13 · 2022
BlitzleuchteUnmittelbar über dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte (mindestens 150 mm x 65 mm) anzubringen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle kann zusätzlich eine rote Blitzleuchte erforderlich sein; in diesem Fall sind beide Leuchten parallel (nicht über Brandfallsteuerungen) anzusteuern. Leuchten dürfen nur bei ausgelöster ÜE angesteuert sein und erlöschen erst nach BMA-Rückstellung und Verriegelung des FSD (Schlüsselabwesend-Funktion).S. 11, 12 · 2022
MeldergruppenEin Meldergruppenverzeichnis im Format DIN-A4 (laminiert, mindestens 2 x 80 Mic.) ist im Laufkartengehäuse zu hinterlegen; es muss Gebäude, Raum, Geschoss, Melderanzahl und Gesamtanzahl der Meldergruppen ausweisen. Die Meldergruppen sind in festgelegter Reihenfolge mit Farbcodierung in Blockbildung zusammenzufassen: 1. Sprinkler/Löschanlagen, 2. Handfeuermelder, 3. Freischaltelement, 4. Automatische Melder, 5. Automatische Gasmelder, 6. Interne Alarme. Bei Sprinkleranlagen muss die Sprinklergruppennummer der Meldegruppennummer entsprechen.S. 16, 23 · 2022
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind innerhalb jeder Meldergruppe fortlaufend und eindeutig zu nummerieren und zu beschriften. Automatische Melder erhalten eine Beschriftung in schwarzer Schrift auf gelbem Hintergrund; nicht sichtbar installierte Melder werden durch rote Punkte (50 mm Durchmesser) dauerhaft markiert. Handfeuermelder sind mit dem Symbol 'Brennendes Haus' und der Zusatzbezeichnung 'Feuerwehr' zu beschriften; hinter der Glasscheibe ist Meldergruppe und Meldernummer anzugeben (weißer Hintergrund, schwarze Schrift, mindestens 8 mm).S. 21, 22 · 2022
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN-A3 zu erstellen, laminiert in matter Folie (mindestens 2 x 125 Mic.) oder auf synthetischem Papier (mindestens 300 g/m²) mit formstabiler, abgerundeter Ausführung. Die Laufkarten sind mit nummerierten Planreitern in vorgeschriebener Farbgebung je Meldergruppe zu versehen und werden im Laufkartengehäuse in Querrichtung gelagert. Laufkarten sind grundsätzlich zweiseitig auszuführen (Vorderseite: Gesamtübersicht; Rückseite: Detailgrundriss der Meldergruppe).S. 16, 17 · 2022
Laufkarten – SymbolikFür Eintragungen sind Symbole nach DIN 14675-1 und ergänzend nach Anlage 8 zu verwenden; DIN 14675-1 Anhang I wird nicht eingeführt. Einsatzwege werden durch durchgezogene grüne Linien und grüne Richtungspfeile dargestellt; Wege zum auslösenden Melder (wenn abweichend vom Auslösebereich) als grüne gestrichelte Linie. Besondere Gefahren sind im Bemerkungsfeld und auf der Kartenrückseite mit Warnzeichen nach gültigen Normen zu kennzeichnen; Laufkarten enthalten grundsätzlich keine Symbol-Legenden.S. 17, 18, 19 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der Erstinformationsstelle zu hinterlegen. Bei selbsttätigen Löschanlagen mit Strömungswächtern ist für jeden Überwachungsbereich eines Strömungswächters ebenfalls eine eigene Laufkarte vorzuhalten. Ist die BMZ räumlich von der Erstinformationsstelle getrennt, ist zusätzlich eine 'BMZ-Standort'-Laufkarte (grüner Planreiter, weiße Schrift) zu erstellen.S. 16, 17, 23 · 2022
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehr-Laufkarten sind mindestens 4 Wochen vor der Aufschaltung in Datenform (PDF) an den Ansprechpartner der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Freigabe zu übermitteln. Nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen der BMA sind die erforderlichen Unterlagen einschließlich Laufkarten spätestens 14 Tage vor der Begehung an die Brandschutzdienststelle zu übergeben.S. 10, 19 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist zu erstellen; zusätzliche Vorgaben (Plannummer, Themen- und Sonderpläne) sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Der Plan ist mindestens 4 Wochen vor Aufschaltung als PDF zur Freigabe an die Brandschutzdienststelle zu übermitteln. Nach Freigabe sind 3 Sätze auf wasserfestem/synthetischem Papier (Objektinformation DIN-A4 mindestens 300 g/m², Pläne DIN-A3 gefaltet auf DIN-A4, mindestens 300 g/m²) sowie 1 digitale Kopie (PDF) bereitzustellen.S. 9 · 2022
Abnahme und AbstimmungAm Tag der Aufschaltung ist eine Begehung durchzuführen, an der Betreiber, anlagenkundiger Mitarbeiter der Errichterfirma, Ansprechpartner der zuständigen Brandschutzdienststelle, Mitarbeiter der ILS Traunstein und Mitarbeiter des Providers teilnehmen. Bei verwirkter Aufschaltung wegen mangelnder Ausführung oder fehlender Unterlagen können Kosten in Rechnung gestellt werden. Vor Aufschaltung ist eine Prüfbescheinigung gemäß SPrüfV (Prüfung vor Inbetriebnahme) vorzulegen; danach wiederkehrend alle 3 Jahre durch Sachverständige oder Sachkundige.S. 7, 8 · 2022
InstandhaltungVor Aufschaltung ist ein Instandhaltungsvertrag (ohne Preisangaben, unterschrieben von Betreiber und Instandhalter) oder ein Nachweis über Inspektions- und Wartungsarbeiten gemäß DIN VDE 0833-1 vorzulegen. Der Betreiber muss mindestens 3 in die BMA eingewiesene Personen benennen, die rund um die Uhr erreichbar sind und innerhalb von ca. 30 Minuten am Objekt eintreffen können. Die BMA ist gemäß SPrüfV vor Erstinbetriebnahme durch Sachverständige und anschließend wiederkehrend alle 3 Jahre zu prüfen.S. 8, 9 · 2022
Kosten und GebührenBei verwirkter Aufschaltung wegen mangelnder Ausführung oder fehlender Unterlagen können Kosten in Rechnung gestellt werden. Für den Aufschaltungstermin stellt der Provider gesonderte Kosten in Rechnung. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr bzw. durch BMA ausgelösten Falschalarmen können aufgrund kommunaler Gebührensatzungen Einsatzkosten berechnet werden.S. 8, 10, 57 · 2022
SonstigesArt und Umfang von Brandfallsteuerungen werden durch den Brandschutznachweisersteller oder in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festgelegt. In der Erstinformationsstelle ist eine Übersicht aller für die Feuerwehr relevanten Ansteuerungen (ohne systeminterne Ansteuerungen) zu hinterlegen. Die Wiederinbetriebnahme von durch Brandfallsteuerungen abgeschalteten Einrichtungen hat durch den Betreiber (nicht durch die Feuerwehr) zu erfolgen.S. 24 · 2022
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Traunstein – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Traunstein (über das Landratsamt Traunstein)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser